Gästeregistrierung in Lokalen kommt
Noch am Mittwoch sollten Informationen und Vorlagen an die Betriebe gehen, hieß es in einer Presseaussendung des Landesrates. "Wir wollen uns und unsere Gäste schützen und wir wollen schlimmere Maßnahmen wie umfassende Schließungen - sowohl von Betrieben, als auch von Grenzen - verhindern", erklärte Achleitner. Deshalb sei die freiwillige Gästeregistrierung dringend empfohlen, um beim Auftreten eines Covid-19-Falles Kontakte rasch verfolgen zu können. Die Daten - eine Kontaktperson pro Haushalt - dürfen nur an die zuständigen Gesundheitsbehörden weitergegeben werden und müssen nach einem Monat vernichtet werden.
In Gastronomie und Beherbergungsbetrieben gilt in geschlossenen Räumen wie auch in Gastgärten eine Mund-Nasen-Schutz-Pflicht für Gäste - außer beim Tisch - und Mitarbeiter. Bis zu zehn Erwachsene dürfen an einem Tisch sitzen, zuzüglich minderjährige Kinder.
Die Mund-Nasenschutz-Pflicht gelte auch in geschlossenen Sportstätten außer bei der Sportausübung und der damit verbundenen Körperpflege, wenn ein Abstand von mindestens einem Meter eingehalten werden kann. Ansonsten gelten die Regeln des Bundes für den Spielbetrieb.