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FPÖ fordert "Sicherheitsverwahrung"

Von Gerhild Niedoba   24.Oktober 2019

Nach den beiden Messerattacken in Wullowitz im Bezirk Freistadt, bei denen vor einer Woche zwei Männer getötet wurden, wollen sowohl FPÖ als auch ÖVP Konsequenzen.

Die Forderungen der FPÖ, die Landeshauptmann-Stellvertreter Manfred Haimbuchner bei einer Pressekonferenz gestern formulierte, sind breit gestreut. Der Bogen spannt sich von einer "Gefährdungsklassifizierung" über eine Prüfung einer "automatischen Untersuchungshaft" bis hin zu einer alternativen Sicherheitsverwahrung. Die ÖVP hingegen will auffällige Asylwerber in eigenen "Sonderversorgungsquartieren" unterbringen, wie Landesgeschäftsführer Wolfgang Hattmannsdorfer in einer Aussendung mitteilte.

Der Vorfall in Wullowitz stelle einen "traurigen Höhepunkt von Ausländergewalt" dar, sagte Haimbuchner. Es sei zu hinterfragen, wieso der Verdächtige – der 33-jährige Afghane Jamal A., der nun in Untersuchungshaft sitzt – noch auf freiem Fuß war, obwohl er "polizeibekannt" gewesen sei. Vor der Tat sei er bereits vier Mal (u. a. wegen Sachbeschädigung bei einer Fahrprüfung sowie wegen häuslicher Gewalt) auffällig gewesen. Die jeweiligen Behörden hätten sich aber gegenseitig darüber nicht informiert, sagte Haimbuchner. Hier wäre eine "Sicherheitsverwahrung", wie sie "für Leute, die extrem gefährlich sind" gelten solle, sinnvoll gewesen, zeigten sich Haimbuchner und Sicherheitslandesrat Wolfgang Klinger überzeugt. Wie genau diese aussehen sollte, ließen sie aber offen. Auch die Umsetzung der gestern geforderten "automatischen U-Haft bei Delikten gegen Leib und Leben für verdächtige Asylwerber" dürfte aus legistischer Sicht nicht so einfach einzuführen sein.

Einteilung je nach Gefährdung

Ein Hauptproblem seien oft falsche Herkunftsangaben der Asylwerber. "Wir wissen dadurch oft nicht, wer da wirklich die Grenze überschritten hat, ob es möglicherweise ein Fundamentalist oder ein Terrorist ist", sagte Haimbuchner. In derartigen Fällen sollte eine Gefährdungsklassifizierung von Asylwerbern angedacht werden. Unklar blieb aber, wer diese Einteilung vornehmen sollte und welche Kriterien anzuwenden wären.

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