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Fix: Ausreisekontrollen im Bezirk Braunau ab Ostermontag

Von nachrichten.at   02.April 2021

Wie berichtet, sind laut Vorgaben des Bundes Ausreisekontrollen vorgesehen, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz in einem Bezirk mehr als sieben Tage lang über 400 liegt. Das wäre in Braunau frühestens am kommenden Mittwoch der Fall. Am heutigen Freitag lag die Inzidenz bei 415. Das Land Oberösterreich hat sich nun dazu entschieden, die Maßnahme schon am Ostermontag in Kraft treten zu lassen, "da in Braunau die Prognosen auf weiterhin hohe Infektionswerte hindeuten", heißt es am Freitagnachmittag in einer Aussendung. Es handle sich um "freiwillige Präventionsmaßnahmen", betont das Land.

Das bedeutet konkret: Wer die Bezirksgrenze verlässt, muss ab Montag einen negativen Corona-Test vorweisen. Ein Antigen-Test darf nicht älter als zwei Tage sein, ein PCR-Test nicht älter als 72 Stunden. Die Regelung gilt voraussichtlich bis 11. April. Dann wird die Lage neu bewertet.

Die Polizei wird gemeinsam mit dem Bundesheer kontrollieren. Gleichzeitig wird verstärkt getestet: Der Bezirk Braunau bekommt zwei eigene Testbusse, teilte das Land mit. Die Stationen werden noch bekanntgegeben.

Der Krisenstab schätzt das Infektionsgeschehen in dem Innviertler Bezirk als "sehr verstreut" ein. Die Ausreisekontrollen sollen verhindern, dass es zu keinem weiteren Anstieg kommt und "das Virus in andere Regionen des Landes geschleppt wird". Es gebe einzelne Fallhäufungen in Betrieben oder Institutionen. Der größte Teil der bekannten Infektionsketten verzeichne man aber im familiären Bereich. Eine spezielle Bevölkerungsgruppe sei nicht betroffen. "Allerdings weisen derzeit 16 von 46 Gemeinden eine höhere Inzidenz als 400 auf. Dieser Anstieg ist seit 16. März zu beobachten", heißt es in der Aussendung. 

Ausnahmen

Ausnahmen gibt es etwa für Schüler, die zum Unterricht in andere Bezirke fahren, sowie für einzelne Berufsgruppen (Güterverkehr, Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten), für Einsatzkräfte im Einsatz, Dienstleistungen im Bereich der Daseinsvorsorge sowie Einrichtungen der Gesundheitsfürsorge, bei Behörden- oder Gerichtsterminen oder bei Durchreise ohne Zwischenstopp.

Berufspendler IN den Bezirk Braunau müssen bei Ausreise aus dem Bezirk Braunau ebenfalls ein gültiges negatives Attest vorweisen.

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25. April 2024