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Fall Roland D.: Landtags-Debatte um Kontrolle bei Jagdkarten

Von Philipp Hirsch, 14. November 2024, 11:42 Uhr
Wer eine Jagdkarte beantragt muss verlässlich und geistig sowie körperlich geeignet sein.
Wer eine Jagdkarte beantragt muss verlässlich und geistig sowie körperlich geeignet sein. Bild: VOLKER WEIHBOLD

LINZ. Nach dem Doppelmord im Mühlviertel debattierte der Landtag heute über die Kontrollmechanismen bei der Ausstellung und dem Entzug von Jagkarten. Agrar-Landesrätin Michaela Langer-Weninger (VP) regt die Schaffung eines österreichweiten Verwaltungsvorstrafenregisters an.

Wer eine Jagdkarte hat, muss verlässlich, körperlich sowie geistig geeignet sein und darf keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen, schreibt das oberösterreichische Jagdgesetz vor. 

Aber wie wird das in der Realität tatsächlich kontrolliert, wollte Anne-Sophie Bauer, Sicherheitssprecherin der Grünen, in einer mündlichen Anfrage von der zuständigen Jagd-Landesrätin Michaela Langer-Weninger wissen. Prinzipiell sind der Landesjägermeister sowie der Landesjagdverband für die Ausstellung zuständig. Zentral ist dabei die Abfrage etwaiger Vorstrafen,  aufrechter Waffenverbote oder schwerwiegender Verwaltungsvorstrafen gegen den Betroffenen. Gibt es Zweifel an der Eignung, kann beispielsweise ein psychologisches Gutachten angeordnet werden.

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Mit dieser Regelung haben es die Besitzer einer Jagdkarte etwas einfacher als Bürger, die eine Waffenbesitzkarte beantragen. Denn für sie ist ein solches Gutachten jedenfalls verpflichtend. 

Dem mutmaßlichen Doppelmörder Roland D. wurde die Jagdkarte bereits vor etwa zehn Jahren wegen eines "tierschutzrechtlichen Vergehens" vorübergehend entzogen, sagte Langer-Weninger im Landtag. Auch in den vergangenen Jahren habe es mehrmals Anzeigen gegen D. gegeben. Dabei sei es aber ausschließlich um illegale Fütterungen gegangen. Zu einem neuerlichen Entzug der Jagderlaubnis führten diese aber nicht. 

Lücke im System 

Landesrätin Langer-Weninger sieht eine Lücke im System: Für Verwaltungsstrafen gibt es nämlich kein zentrales Register. Für die Durchführung von Verwaltungsstrafverfahren ist jeweils die Behörde,  in deren Zuständigkeitsbereich der Tatort liegt, verantwortlich. Wenn also eine Person beispielsweise im steirischen Bezirk Liezen wegen einer relevanten Verwaltungsübertretung bestraft wurde und später an ihrem  Hauptwohnsitz, beispielsweise im Bezirk Perg, eine Jagdkarte beantragt, weiß die Behörde in Perg nichts von der Strafe in der Steiermark. Langer-Weninger regt daher die Schaffung eines österreichweiten Verwaltungsvorstrafenregisters an. Dieses würde "mehr Transparenz in der Jagdkartenausstellung bringen". Die kommende Regierung sollte diesen Vorschlag "aus Gründen der Sicherheit, aber auch der Verwaltungsvereinfachung verfolgen", sagt die Agrar- und Jagd-Landesrätin. 


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Autor
Philipp Hirsch
Stv. Leiter Regionalressort
Philipp Hirsch
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