Ex-Bürgermeister von Hohenzell freigesprochen
RIED IM INNKREIS. Auch Mitarbeiter von Klage Amtsmissbrauch befreit
Vom Vorwurf des Amtsmissbrauchs wurden gestern der ehemalige Amtsleiter sowie der frühere Bürgermeister von Hohenzell am Landesgericht Ried im Innkreis freigesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die beiden wurden beschuldigt, zwischen 2001 und 2015 keine Aufschließungs- und Erhaltungsgebühren vorgeschrieben und so dem Land Oberösterreich und der Gemeinde Hohenzell finanziellen Schaden in der Höhe von rund 81.000 Euro zugefügt zu haben, die OÖNachrichten haben berichtet.
Noch zu Prozessbeginn im Juni hatte der Amtsleiter erklärt, er sei für diesen Bereich gar nicht zuständig gewesen. Gestern gestand er allerdings doch Fehler ein. Es sei ihm aber nicht bewusst gewesen, dass er etwas falsch gemacht habe.
Aufsichtspflicht
Der ehemalige Bürgermeister, der bis 2015 im Amt war, bekannte sich nicht schuldig. Auch wenn sein Verteidiger einräumte, dass ein Ortsoberhaupt freilich Aufsichtspflichten habe. Die Kommunikation habe offensichtlich nicht funktioniert, zu diesem Schluss kam der Richter. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab, das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.