Lade Inhalte...
  • NEWSLETTER
  • ABO / EPAPER
  • Lade Login-Box ...
    Anmeldung
    Bitte E-Mail-Adresse eingeben
    Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse oder Ihren nachrichten.at Benutzernamen ein.

Ex-Besitzerin von Hitlerhaus ruft Obersten Gerichtshof an

Von René Laglstorfer   12.April 2019

Gestern hob das Oberlandesgericht Linz (OLG) wie berichtet das Urteil des Landesgerichts Ried auf, das eine Entschädigung von 1,5 Millionen Euro für das Hitlerhaus in Braunau für angemessen hielt. Heute gab Gerhard Lebitsch, Anwalt der früheren Eigentümerin des Hitlerhauses, auf OÖN-Anfrage bekannt, dass er für seine Mandantin die Entscheidung des OLG nach Ostern beim Obersten Gerichtshof (OGH) in Wien anfechten wird. „Wir wollen das eindeutig ohne Wenn und Aber geklärt haben – das muss der OGH entscheiden“, sagte Lebitsch den OÖNachrichten.

Bisher flossen 812.000 Euro an Entschädigung von der Republik an die frühere Besitzerin. Für ihren Anwalt sei das „der unterste Wert, den der Sachverständige angenommen hat, weil die Republik Österreich über Jahre einen hohen Mietzins bezahlt hat, damit niemand anderes das Gebäude mietet.“

Auf die Frage, ob nach einer Entschädigung von 1,5 Millionen Euro der Rechtsstreit um das Hitlerhaus beendet sei, antwortete Anwalt Lebitsch: „Dann ist das Entschädigungsverfahren beendet. Gegen die Enteignung ist nach wie vor eine Klage beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) anhängig.“ Das Ziel seiner Mandantin sei es, das Hitlerhaus in den Familienbesitz zurückzubekommen.

copyright  2024
24. April 2024