"Es ist erschütternd": Empörung nach Diebstahl von Traunstein-Gedenkbuch
GMUNDEN. Gmundner Rechtsanwalt weist auf die Konsequenzen hin: "Bis zu sechs Monate Haft"
140 Tote in 140 Jahren. Fast alle Bergsteiger, die auf dem Traunstein tödlich verunglückten, sind angeführt. In jenem Buch, dessen metallener Umschlag Blumen und ein schlichtes Kreuz zieren – und das vergangenen Sonntag als gestohlen gemeldet wurde.
Wie von den OÖNachrichten exklusiv berichtet, wurde das Buch, das seit den 1970er-Jahren an der liebevoll betreuten Gedenkstätte am Fuße des Berges befestigt war, von Unbekannten abgeschraubt. Wann, ist unklar. Das Gedenkbuch, das auf sechs Aluminiumplatten die eingravierten Namen aller Toten seit 1898 enthält, dürfte bereits mehrere Wochen fehlen. Zumindest aber seit 12. August. An diesem Tag hielten Angehörige bei der Gedenkstätte am Ostufer des Traunsees inne und konnten das Buch nicht mehr finden.
- Kommentar zum Thema: "Ein Gedenkbuch ist ein schlechtes Souvenir", schreibt OÖN-Gabriel Egger. [OÖNplus]
"Wer stiehlt ein Gedenkbuch?"
"Sie dachten, es wäre bei der Reparatur oder würde erneuert werden. Niemand hat nur ansatzweise daran gedacht, dass jemand ein Gedenkbuch stehlen könnte", sagt Manfred Spitzbart. Seit mehr als zehn Jahren kümmert sich der Vorsitzende der Naturfreunde Ohlsdorf um die Gedenkstätte. Er war es auch, der vergangenen Sonntag die letzte Seite entnehmen und den Namen jenes Amstettners eingravieren lassen wollte, der drei Tage zuvor am Naturfreundesteig tödlich verunglückt war. Der materielle Wert des Buches – rund 3000 Euro – ist für Spitzbart nebensächlich. "Es ist ein Ort der Erinnerung. Angehörige zünden Kerzen an, denken an ihre Liebsten, wir halten dort jährlich Gedenkfeiern ab. Ich kann es nicht verstehen. Wer stiehlt ein Gedenkbuch?", sagt Spitzbart.
Christoph Mizelli ist seit vielen Jahren Mitglied der Bergrettungs-Ortsstelle Gmunden, Buchautor und im Zivilberuf Rechtsanwalt. "Das Gedenkbuch zu entwenden, gilt als Störung der Totenruhe", sagt er. Paragraph 190 des Strafgesetzbuches nennt eine "Verunehrung einer Totengedenkstätte" als Offizialdelikt. Dafür ist eine Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten oder eine Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen vorgesehen. "Wir hoffen jetzt einfach, dass der Täter Einsicht zeigt, es zurückbringt, oder zumindest irgendwo abgibt", sagt Spitzbart.
In Gmunden war der Diebstahl des Buches gestern großes Gesprächsthema, auch mehrere Leser äußerten gegenüber den OÖNachrichten ihre Empörung. "Ich hatte anfangs noch an ein Missverständnis geglaubt, aber ein Diebstahl erschüttert mich schwer", sagte etwa der Gmundner Gerhard Meingast.
Die Polizeiinspektion Gmunden hat indessen einen Zeugenaufruf veröffentlicht und bittet unter der Telefonnummer 059133/4100 um Hinweise.
ich glaube, dass hier jemand diese erschütternde Pietätlosigkeit mit der Entwendung des Buches beendet hat.
Hallo ERSTERKARLI!
Solltest Du noch nicht begriffen haben daß die meisten Bergwanderer wie eine große Familie sind und bei einer Gedenkstätte inne halten, mußt Du dich nicht negativ darüber äusern.
Eine Grossfamilie ist das also. Wann warst du zuletzt auf einen Berg? Es ist ein Massenansturm mit tausenden Teilnehmern geworden.
Ich meine auch, dass es mehr als geschmacklos ist eine Art Stricherliste über die tödlich Verunglückten zu führen. Was anderes ist dieses Buch auch nicht. Daher meine Frage zum Zweck. Möglicherweise ist es als eine Atraktion gedacht.
@ Rotauge
Wanderer sind eine große Familie! Echt?
Halten vor jeder Gedenkstätte inne! Echt?
Offensichtlich noch im 2. Jahrtausend lebend!
Ich kann absolut nicht bestätigen, dass Wanderer/ Bergsteiger eine große Familie sind. Man grüßt sich bestenfalls, hat aber sonst keine Gemeinsamkeiten. Zumeist geht man einfach aneinander vorbei!
Ich kenne inkl mir keinen, der vor einer Gedenkstätte innehält.
So ein Theater um diese Gedenktafel zu veranstalten, ist wirklich unbelebbar stilvoll an die Wand gefahren Gmunden würdig.
Übrigens, ich habe Gedenktafel nicht. Wäre kein Wunder bei der GM-Trüffelszene, dass ich auch wie für angeblich viele andere Sachen verantwortlich wäre. Gäbe es einen Scheiterhaufen am Rathausplatz wie im Mittelalter, eine der ersten Personen darauf wäre sicher ich (gewesen).
Ich war schon lange nicht mehr "unter'm Stein". Ich wüsste momentan auch nicht, wo die Gedenktafel da hing. Vorbeigekommen bin ich sicher schon - beachtete sie nur selten.
Bei allem Respekt eine aber Störung der Totenruhe kann das nicht sein.
Nur weil jemand die Namen in ein Buch geschrieben hat ist das noch kein Grab der Verunglückten. Ich frage mich eher, ob es nicht eine ungeheuerliche Anmassung ist das zu tun. Zu welchen Zweck eigentlich?
Der Offizialdelikt ist "Verunehrung einer Totengedenkstätte" und ist mit der Störung der Totenruhe gleichzusetzen. Kenne einen ähnlichen Delikt von einen ehemaligen Kollegen.
Der hat hinter ein Marterl, zum Gedenken von einen Verkehrstoten, seine große Notdurft erledigt und wurde dabei beobachtet und angezeigt. Er bekam 3 Monate bedingt und eine heftige Geldstrafe.
@ ramses55
Verehrung einer Totengedenkstätte? Äquivalent zur Störung der Totenruhe?
Übrigens, es ist besser, zu Lebzeiten "Blumen" - in welcher Form auch immer - von seinen Mitmenschen zu bekommen oder diesen zu geben. Wenn man tot ist, ist es zu spät. Da kann man auch auf die Totenruhe verzichten, die nicht mehr gestört werden soll. Wie weltfremd ist das denn im 3. Jahrtausend?
Den Leuten ist nichts mehr Heilig eine Schande
Schöne neue Welt.
Und wieso schöne neue Welt?
hat es früher in der wenig schönen
Welt auch gegeben!