Erzwungene Abtreibung in Linz: Fötus im Klo runtergespült
LINZ. Ein 36-Jähriger soll in Linz seine gleichaltrige Partnerin genötigt haben, mit einem in Polen bestellten Medikament eine illegale Abtreibung durchzuführen.
Weil ein 36-jähriger Linzer von seiner gleichaltrigen Partnerin mit einem Messer verletzt worden sein soll, wurden in der Nacht auf Mittwoch Polizisten zu einer Wohnung im Linzer Stadtteil Bindermichl gerufen. Es zeigte sich, dass dem Übergriff ein vermutlich seit Längerem schwelender Beziehungsstreit samt erzwungener Abtreibung vorangegangen sein dürfte.
Denn die Beamten entdeckten auf dem Handy der Frau ein Foto eines toten Fötus, der in einer Toilette lag. Wie sich herausstellte, soll der 36-Jährige seine Partnerin – entgegen anderslautender Medienberichte – bereits vor rund einem Monat dazu genötigt haben, mit einem in Polen bestellten Medikament eine illegale Abtreibung durchzuführen. Unklar war zunächst, in welcher Schwangerschaftswoche die 36-Jährige zu dem Zeitpunkt gewesen war.
Anzeige wegen Nötigung
In der Nacht auf Mittwoch dürfte die Situation erneut eskaliert sein. Denn als die alarmierten Beamten die Wohnung erreichten, kam ihnen bereits der verletzte Linzer entgegen. Er gab an, von seiner Freundin mit einem Messer am Oberarm verletzt worden zu sein. Die blutende Wunde hatte sich der Mann bereits selbst verbunden. Seine Freundin hingegen widersprach diesen Angaben: Sie gab an, dass ihr Partner ihr gegenüber gewalttätig geworden sei und sie ihm lediglich einen Stoß versetzt habe.

Die Frau wird wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung angezeigt, ihr Partner wegen Nötigung. Zudem könnten sich beide auch wegen des Schwangerschaftsabbruchs vor Gericht verantworten müssen, wobei dem Mann hier die Rolle eines Bestimmungstäters zukommen würde.
Fristenlösung in Österreich
Ein Schwangerschaftsabbruch ist in Österreich im Rahmen der sogenannten Fristenlösung nicht strafbar, wenn er innerhalb der ersten drei Monate nach Beginn der Schwangerschaft von einer Ärztin oder einem Arzt vorgenommen wird. Zudem ist zuvor eine ärztliche Beratung nötig.
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