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Einschlägige Tätowierung gepostet - Geldstrafe für 33-Jährigen

Von nachrichten.at/apa   13.Jänner 2021

Das Geschworenengericht wertete das Geständnis des Innviertlers mildernd, erschwerend waren einschlägige Vorstrafen und das Zusammentreffen mehrerer Delikte. Bestraft wurde der Angeklagte für das Posten eines Bildes von einem Mann mit Schwarzer-Sonne-Tätowierung und weil er eine Air-Soft-Pumpgun sowie Munition und mehrere Messer besessen hatte.

Bezüglich weiterer Fotos, auf denen er ein einschlägiges T-Shirt mit der Nummer 88 getragen, mit Hitlergruß posiert hatte und auf einem Schießstand zu sehen ist, wurde er freigesprochen. Das T-Shirt sei "zum dreckig und kaputt werden", sagte er vor Gericht und die Aufnahme sei wie jene am Schießstand in Tschechien gemacht worden. Das Bild von seinem Hitlergruß sei ein 15 Jahre altes Selfie, das nur auf seinem Computer gespeichert war, das also niemand außer ihm gesehen habe.

Das Urteil ist rechtskräftig.

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25. April 2024