Ein Stich, ein Toter – und keiner will’s gewesen sein
WELS / REGAU. 29-Jähriger starb bei Schlägerei in Regau an einem Messerstich: Wer dafür verantwortlich war, bleibt voraussichtlich ungeklärt.
Großaufgebot der Exekutive gestern gegen 9.30 Uhr im Landesgericht: Uniformierte der Welser Justizanstalt, Polizisten des Stadtkommandos und einer Linzer Sondereinheit stehen beim Eingang zum Gerichtssaal. Die zwei Dutzend Freunde und Angehörige der neun Angeklagten halten sich im Hintergrund. Sie alle haben ihre Wurzeln in Mazedonien – allerdings bei zwei verschiedenen Familienclans.
In der Nacht auf den 9. Februar waren Mitglieder dieser beiden Familien in der Shisha-Bar "Weelax" in Regau (Bez. Vöcklabruck) aneinandergeraten. Am Ende war ein 29-jähriger Mazedonier nach einem Messerstich tot, zwei weitere Personen waren durch Messerstiche schwer verletzt.
Keine Mordanklage
In Wels sind neun Männer zwischen 19 und 32 Jahren – teilweise österreichische, teilweise mazedonische Staatsbürger – angeklagt. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft gegen alle neun Anklagten lautet auf Raufhandel. Wegen Mordes oder Totschlags ist niemand angeklagt. Für den Messerstich, der den 29-Jährigen das Leben gekostet hat, will niemand verantwortlich sein. Auch die Polizei konnte nicht eindeutig feststellen, wer das Messer geführt hat.
Richterin Daniela Schneider mahnt die Angeklagten zu Prozessbeginn: "Sie sind heute vor Gericht für sich selbst verantwortlich und kümmern sich nicht um Ihre Familie dahinter." Schneider fordert die Angehörigen auf, nicht unmittelbar hinter den neun Angeklagten Platz zu nehmen. Daher bleibt eine Sesselreihe frei.
Sieben der neun Beschuldigten gaben zu, an der Rauferei beteiligt gewesen zu sein, zwei bestritten auch das. Als Haupttäter gilt ein 20-jähriger Österreicher mit mazedonischen Wurzeln. Er ist zusätzlich wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung angeklagt, weil er einen Gegner mit einem Messerstich schwer verletzt haben soll.
"Ich habe mich nur geschützt"
Der Angeklagte streitet das ab. Am fraglichen Abend sei er mit drei seiner in Italien lebenden Cousins im Barraum gesessen und dann von Mitgliedern des anderen Familienclans angegriffen worden, sagt der 20-Jährige vor Gericht. "Ich wurde an der linken Schulter festgehalten, jemand hat mir auf den Kopf geschlagen, ich bin in die Knie gegangen und habe meine Hände schützend vors Gesicht gehalten", sagt er in perfektem Hochdeutsch.
Er leugnet, bei dem Zwischenfall ein Messer gehabt oder zugestochen zu haben. Er habe sich nur gewehrt. Er habe auch nicht bemerkt, wer ein Messer gehabt habe. Auch seine Verwandten wollen sich nur geschützt haben.
Die Angeklagten der anderen Familie belasten den Hauptangeklagten. Das habe geschäftliche Gründe, vermutet der 20-jährige Hauptangeklagte. Die gegnerische Familie wolle ihn in U-Haft und Gefängnis sehen, um zu verhindern, dass er das Unternehmen seines Vaters weiterführe. Tatsächlich verdienen fast alle Angeklagten ihr Geld im Pflasterer-Gewerbe – allerdings bei konkurrierenden Betrieben, die in der Hand der beiden Familien sind.
Die angeklagten Mitglieder der anderen mazedonischen Familie verweigern teilweise ihre Aussage oder bleiben völlig vage in ihren Schilderungen.
Teilbedingte Haft für Haupttäter
Ein 19-Jähriger muss sich wegen des Vorwurfs des Raufhandels auch wegen Nötigung verantworten. Er soll beim Verlassen des Lokals einer Person gedroht haben, mit ihr werde "das Gleiche gemacht", wenn sie die Polizei hole. Nicht gerechtfertigt sei der Vorwurf, sagt der Verteidiger des 19-jährigen Angeklagten: "Das war alles in einer sehr aufgeheizten Stimmung, die Leute haben südländisches Temperament, und die Wortwahl ist auch milieubedingt."
Das Welser Schöffengericht verurteilt den Haupttäter zu 30 Monaten, davon zehn unbedingt. Weil er durch die Untersuchungshaft schon zwei Drittel davon abgesessen hat, wird er gleich auf Bewährung entlassen. Ein weiterer Angeklagter fasst sechs Monate Haft auf Bewährung aus, die übrigen sieben erhalten ebenfalls Bewährungsstrafen, einer zusätzlich eine Geldstrafe von 800 Euro. Alle Angeklagten nehmen die Schuldsprüche und die Strafen an. Die Staatsanwaltschaft gibt vorerst keine Erklärung ab, somit sind die Urteile nicht rechtskräftig.
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Wenn bewiesen ist, dass wirklich alle der Angeklagten dort waren, sollen sie sich halt die Strafe für Mord teilen. Dann wird es sich wahrscheinlich der eine oder andere überlegen. Das Problem "nix wissen" wird sich nach einigen Prozessen von selbst erledigen. In meiner Jugend hieß es, mit gegangen - mit gefangen.
Normalerweise sollte man alle Angeklagten abschieben! Wer wirklich zugestochen hat wird sich nicht mehr feststellen lassen bzw. wird derjenige um sein Leben fürchten müssen. Aber wie man wieder einmal sieht - Integration ist für solche Leute ein Fremdwort. Und wenn ich mir vorstelle dass tagtäglich neue Kulturbereicherer mit einem noch viel höherem Konfliktpotential ins Land kommen, da kommt mir das Kotzen!
Jo, de Pflostara san lustige Leit.
Und eahnare Kusens genau ahso.
Den oan, den der wos übahaps scho a Oahoamischa iss, den kunnt i um sei berfekdes Hochdeitsch fost beneidn.
Und des müassd oa jede eisegn, dass a Pflostara, den wos a Kollega vo eahm mit oan Bflosdaschtoa oda an Biakrigl am Schedl haun mechad, sei Abwehrhaltung ind Heh hoit .. und waun eam dieser Angreifer (s Hochdeitsch geat scho a bissl) einerennt zuavölli in des Messa wos a eh ned in da Hond hot, ko koana nix wos dafia.