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Ehefrau verprügelt, gewürgt, bedroht: Drei Jahre Haft für Mühlviertler

Von nachrichten.at/apa   29.Jänner 2020

Die Anklage lautete auf versuchten Mord, verurteilt wurde er aber wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung und gefährlicher Drohung. Das Urteil ist rechtskräftig.

Auslöser für die im Gericht verhandelte Attacke und frühere war der unbegründete Verdacht des Mannes, seine Frau würde ihn betrügen. Am 2. Juli des Vorjahres warf ihr der 56-Jährige erneut Untreue vor. Vor Gericht gestand er ein, ihr dann mehrfach mit der Faust ins Gesicht geschlagen zu haben. Als sie zu Boden ging, würgte er sie. Die Ehefrau wehrte sich heftig. Eine beherzte Nachbarin schritt ein. Der Mann ließ daraufhin von der Frau ab.

Aber er ging in seine Wohnung zurück und kam mit einem Brotmesser zurück. Die Nachbarin konnte ihn überreden, es ihr zu übergeben. Währenddessen flüchtete die Ehefrau. Ein Alkoholtest ergab, dass der Mann zum Tatzeitpunkt 1,14 Promille im Blut hatte.

In der Verhandlung versicherte der Angeklagte unter Tränen, er habe keine Tötungsabsicht gehabt. Er habe nur ernst genommen werden wollen. Wegen der von ihm eingebildeten Untreue habe er sich wie ein "Kasperl" gefühlt und ihr klarmachen wollen, dass es so nicht mehr weiter gehen könne. Zum Gewaltausbruch sei es gekommen, weil die Frau zu seinen Vorwürfen vermeintlich spöttisch gelächelt habe.

Dem standen allerdings die Aussagen der Ehefrau und der bei der Tat anwesenden Kinder gegenüber. Er habe mehrfach Morddrohungen ausgesprochen. Seinem 13-jährigen Sohn kündigte er kurz vor der Tat an: "Heute geht es zu Ende. Das wird schmerzlich". Die ihrer Mutter zu Hilfe kommende elfjährige Tochter schubste er weg und sagte: "Warte noch kurz, es wird gleich fertig". Das sei kein Ausdruck für eine Tötungsabsicht gewesen, sondern hätte bedeutet, dass er eine klärende Aussprache beabsichtige.

Demnach habe er lediglich seine Frau verletzen und ihr drohen wollen. Die Anklage warf ihm hingegen einen versuchten Mord vor. Es sei aber nicht dazu gekommen sei, weil sich das Opfer gewehrt habe und Hilfe gekommen sei. Die Geschwornen schlossen sich in ihrem Schuldspruch der Verantwortung des Mannes an. Bei der Strafbemessung wurde sein Geständnis mildernd gewertet. Erschwerend waren unter anderem zwei einschlägige Vorstrafen. Der Angeklagte und der Staatsanwalt nahmen das Urteil an. Es ist somit rechtskräftig.

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29. März 2024