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E-Scooter: Was rollt da auf uns zu?

Von Manuela Kaltenreiner   07.Mai 2019

Sie rollen um jede Ecke. Die Rede ist von den E-Scootern, die gerade Linz im Kampf erobern. Denn für alle Anbieter wird am Ende des Jahres kein Platz sein.

Zugegeben: Beschleunigung macht Spaß. Auch auf zwei kleinen Rädern. Der Fahrtwind gibt ein Gefühl von Freiheit. Vorausgesetzt, es gibt sie, die freie Fahrt. E-Scooter sollen die Zukunft der Mobilität in Städten verändern. Noch sind sie eher Spaß-Gefährte.

Die orangen, türkisen, hellgrünen, giftgrünen und gelbgrünen Roller gehören derzeit zum Stadtbild. Um sie auch wirklich zum Rollen zu bringen, braucht man eine App. Da steht man dann selbst auf dem Prüfstand. Denn was alle Anbieter gemeinsam haben: Sie wollen viel wissen. Name, Handy-Nummer, E-Mail-Adresse, Kreditkartennummer (alle Anbieter) bis hin zum Geburtsdatum (Arolla). Da jeder E-Scooter mit GPS ausgestattet ist, wird auch noch ein Bewegungsprofil erstellt. Da gibt’s bei keinem ein Entkommen: Wer den Fahrtwind will, muss seine Daten preisgeben und darauf vertrauen, dass sie nicht irgendwo gesammelt und verwertet werden.

 
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E-Scooter mit App starten

Jede App hat eine Karte, der Standort wird markiert und alle freien Roller samt Akku-Leistung angezeigt. Den QR-Code am Lenker einfach mit der Kamera scannen, wenn nötig Guthaben aufladen (Lime, Wind), ein, zwei Mal mit dem Fuß antauchen, mit dem rechten Daumen Gas geben – und schon geht’s sehr flott (Voi) oder gemütlich (Lime) los. Gebremst wird einfach mit dem linken Daumen (Voi, Tier, Wind) oder wie beim Rad mit der linken Hand (Lime, Arolla). Gasgeben macht Spaß – bei einem der ersten Bremsversuche wär’ es sich dann beinahe nicht ausgegangen. Die Euphorie ist ein wenig eingebremst.

Am Radweg entlang der Donau geht’s schon flott dahin. Weniger angenehm ist da das Pflaster auf dem Hauptplatz, da wird man durchgeschüttelt und braucht die richtige Spur um die Steine herum. Im Straßenverkehr mit teils ungeduldigen Autofahrern hinter sich wird’s dann ungemütlich. Blinker gibt’s keinen, Handzeichen geben ist auch nicht so einfach wie auf einem Fahrrad, aber muss man das überhaupt? Scooter, Räder, Mopeds und Autos, irgendwie wird’s kompliziert an den Kreuzungen.

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Doch wann leistet man sich eigentlich eine E-Scooter-Fahrt? Im Vergleich zu einem Straßenbahn- oder Busticket (2,30 Euro) ist der Roller schon ein wenig Luxus. Denn eine Stunde kostet 10 Euro (Lime, Voi, Tier, Wind). Der Zähler läuft auch dann weiter, wenn man zum Plaudern stehen bleibt oder eine Fahrt unterbricht und den Scooter reserviert.

Jeden Abend werden die E-Scooter mit Hilfe der GPS-Daten im ganzen Stadtgebiet wieder eingesammelt, entweder von Logistik-Unternehmen oder von so genannten Juicern (Lime) oder Huntern (Voi). Mit frisch geladenen Akkus stehen sie in der Früh wieder fahrbereit an den Radständern.

Den Autoverkehr in der Stadt werden sie wohl in naher Zukunft (noch) nicht verringern. Dafür laden die Scooter zur Bequemlichkeit ein. Wege, die zu Fuß möglich wären, können schneller und auch mit einem Gefühl von Freiheit gerollt werden.

E-Scooter

  • Am 1. März platzierte der erste Anbieter seine E-Scooter in Linz.
  • 5 Anbieter gibt es aktuell.
  • Täglich werden 900 E-Scooter in der Innenstadt verteilt.
  • Bei der Polizei werden die Beschwerden mehr: vor allem Falschparker und rücksichtslose Fahrer werden gemeldet. Heinz Felbermayr, Chef der Linzer Verkehrspolizei, kündigt Schwerpunktaktionen zur Aufklärung an, was erlaubt ist und was nicht.
  • Ärger lösen die E-Scooter auch bei Radfahrern aus. Denn gerade im Zentrum sind Radständer sehr begehrt und werden immer öfter von den E-Scootern blockiert.
  • Kampf um Linz: Alle fünf Anbieter werden sich nicht in der Stadt halten können. Vizebürgermeister Markus Hein rechnet damit, dass sich der Markt in den nächsten Monaten selbst regulieren wird.

Verkehrsregeln für E-Scooter: Was ist erlaubt, was nicht?

Wie der OÖNachrichten-Test gezeigt hat, sind nicht alle in Linz zum Verleih stehenden E-Scooter für die kommende Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) gerüstet, und die Anbieter werden mit Inkrafttreten am 1. Juni vermutlich noch einmal Geld für die Nachrüstung investieren müssen.

Wie berichtet, sieht das neue Gesetz eine Gleichstellung von Fahrrädern und E-Scootern vor. Das bedeutet, dass auch die mit Elektromotoren betriebenen Roller wie Räder zwei voneinander unabhängig wirkende Bremsen benötigen, wie die ÖAMTC-Juristin Kristina Mayr kürzlich in den OÖN betonte.

Der OÖN-Test zeigte, dass einige Roller zwar eine Handbremse haben, aber keine Rücktrittsbremse. Und auch bei der Beleuchtung schaut es teils finster aus. Denn ein Rücklicht haben bisher nur zwei der fünf getesteten Roller. Das Gesetz schreibt künftig aber ein Vorder- und ein Rücklicht sowie Rückstrahler vor. Fahrer von nicht gesetzeskonform ausgestatteten Scootern riskieren künftig eine Verwaltungsstrafe von 50 bis 100 Euro, wenn sie von der Polizei kontrolliert werden. Das Linzer Stadtpolizeikommando hat bereits angekündigt, ab 1. Juni entsprechende Kontrollen in der Landeshauptstadt durchzuführen. Diese Punkte sind künftig zu beachten.

Nur alleine auf dem Scooter – Immer wieder ist zu beobachten, wie Lenker auf dem Trittbrett eine zweite Person bzw. auch Kinder mitfahren lassen. Das ist verboten. Zu zweit fahren darf man nur mit einem Tandem-Fahrrad oder wenn ein Kindersitz montiert ist – was auf einem E-Scooter nicht geht.

Nicht schneller als 25 km/h: Laut Gesetz darf ein E-Scooter nicht schneller als 25 km/h unterwegs sein. Geräte mit mehr Motorleistung als 600 Watt werden künftig wie Mopeds behandelt, für die der Lenker Führerschein und Nummerntaferl benötigt.

Fahren auf Gehsteigen verboten: Ab Inkrafttreten der Novelle müssen Scooter-Lenker aufpassen, wo sie unterwegs sind. Sind Radwege vorhanden, müssen sie diese verwenden und dürfen nicht auf der Straße fahren. Auf Gehsteigen und in Fußgängerzonen ist das Fahren grundsätzlich verboten, außer es handelt sich um entsprechend breite, kombinierte Geh- und Radwege. In der Fußgängerzone entlang der Linzer Landstraße ist das Radfahren per Verordnung erlaubt. Auch Scooter-Fahrer dürfen dort maximal im „Schritttempo“ fahren.

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