Drogendealer als Polizeischüler – ein "absoluter Einzelfall" in Linz
LINZ. Wegen Drogenhandels saß der Mann in Deutschland in Haft – warum er dennoch eine Ausbildung zum Polizisten machen darf.
Ein Mann mit einer kriminellen Vergangenheit wird derzeit in Linz zum Polizisten ausgebildet – und seinem künftigen Arbeitgeber sind offenbar die Hände gebunden. Laut Landespolizeidirektion handelt es sich um einen „absoluten Ausnahmefall, der so noch nicht stattgefunden hat“.
Aber der Reihe nach: Im Jahr 2005, also vor fast 20 Jahren, soll der Mann in Deutschland wegen Drogendelikten zu zwei Jahren und sieben Monaten Haft verurteilt worden sein. Davon saß der österreichische Staatsbürger ein Jahr im Gefängnis.
Nachdem er die Strafe verbüßt hatte, soll sich der Mann 2019 bei der Justizwache in Linz beworben haben. Laut Ministerium machte er ein Aufnahmeverfahren, wurde aber nicht genommen. Warum, darüber wollte man mit Verweis auf den Datenschutz keine Angaben machen. Jetzt versuchte es der Mann bei der oberösterreichischen Polizei – und hatte Erfolg.
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Dort wusste man nichts davon, dass der Mann bereits eine Haftstrafe abgesessen hatte. Die sogenannte Sicherheitsprüfung, die zum Aufnahmetest gehört, schaffte der spätberufene Polizeischüler. Darin werde überprüft, ob der Bewerber vertrauenswürdig sei oder ob von ihm eine Gefahr ausgehen könnte.
Erst durch einen anonymen Hinweis soll der verurteilte Drogendealer nun aufgeflogen sein. Bei einem Schießtraining in Sattledt sei der Polizeischüler von Ex-Kollegen der Justizwache wiedererkannt worden, heißt es in einem Medienbericht.
Keine rechtliche Möglichkeit
Man habe diese Vorwürfe geprüft, teilte Polizeisprecher David Furtner den OÖN mit, und verwies auf das Tilgungsgesetz: „Die Strafe ist bereits abgebüßt und darf der Person nicht mehr vorgeworfen werden.“ Derartige Straftaten, die vor so langer Zeit im Ausland begangen worden seien, würden im österreichischen Strafregister nicht aufscheinen. Man habe daher gar keine rechtliche Möglichkeit gehabt, um an derartige Informationen zu kommen, so die Begründung.
Die kriminelle Vorgeschichte konnte man in diesem Fall gar nicht wissen, wurde betont. Auch die Sicherheitsprüfung, die der Mann im Aufnahmeverfahren durchlaufen hatte, „kann und wird das nicht feststellen“.
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