Drogenabhängiger wegen schweren Raubs verurteilt
LINZ. Der 30-Jährige hatte im Juni eine Linzer Apotheke überfallen und Medikamente erbeutet.
Fünf Jahre und sechs Monate Haft – so lautete gestern das Urteil, nachdem sich der Angeklagte Daniel T. im Schwurgerichtssaal des Landesgerichts Linz sichtlich mitgenommen schuldig bekannt hatte.
Am 17. Juni war der maskierte 30-Jährige mit einem Keramikmesser in die Lindenapotheke in Linz gestürmt und hatte Medikamente – etwa Substitol – verlangt, um die Nachwirkungen seines Drogenentzugs zu lindern. Der junge Mann, der bereits im Jahr 2007 erstmals vor Gericht gestanden war und seither mehrmals vorbestraft wurde, beteuerte, dass er niemals vorhatte, jemanden zu verletzen. "Am Tag zuvor war ich schwimmen und hatte meine Medikamente im Rucksack dabei. Als ich vom Schwimmen zurückkam, war der Rucksack weg – und somit auch die Medikamente", sagte Daniel T., der sich seit dem schweren Raubüberfall in Untersuchungshaft befand.
Als er am darauffolgenden Tag die Entzugserscheinungen von Heroin körperlich nicht mehr ausgehalten und auch von Seiten der Krankenhäuser keine Medikamente bekommen hatte, war T. auf die Idee mit dem Überfall gekommen: maskiert mit zwei FFP2-Schutzmasken – eine mit Sehschlitzen – und mit dem 28 Zentimeter langen Messer, auch Wechselkleidung hatte er an einer Straßenecke versteckt. "Ich habe in dem Moment nicht wirklich über die Folgen nachgedacht, ich wollte einfach die Medikamente haben", sagte der Angeklagte.
"Angst hatte ich nicht wirklich, denn ich war mir sicher, er wird mir nichts tun, er hat nur Benzodiazepine verlangt", verlas Richterin Petra Fahrenberger die Zeugenaussage einer Mitarbeiterin der überfallenen Apotheke.
Ein "mildes Urteil"
Die Strafandrohung für den schweren Raub bewegte sich zwischen einem und 20 Jahren. Nachdem sich die Hauptschöffen mit den Richterinnen Fahrenberger und Karlinger besprochen hatten, lautete das Urteil fünf Jahre und sechs Monate – mildernde Umstände gab es für das Geständnis. "Es ist ein mildes Urteil, wenn man Ihre Vorstrafen berücksichtigt", sagte Richterin Fahrenberger. "Vielleicht hilft mir das Gefängnis ja, von den Drogen wegzukommen, denn das möchte ich wirklich", sagte T. in seinen Schlussworten. (kap)
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Es sollte auch hinterfragt werden, warum diesem Menschen, dem die Entzugsmedikamente geklaut wurde, nicht geholfen wurde.
Ein recht hartes Urteil....