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Doppelmord-Prozess in Linz - Afghane bestreitet Tötungsabsicht

Von nachrichten.at/apa, 26. Mai 2020, 21:33 Uhr
Das Asylheim in Wullowitz, direkt an der Grenze zu Tschechien. Bild: VOLKER WEIHBOLD

LINZ/WULLOWITZ. Ein Afghane, der im Oktober 2019 im Mühlviertel einen Rot-Kreuz-Mitarbeiter und einen Altbauern getötet haben soll, steht ab 3. Juni in Linz vor Gericht.

Er muss sich wegen Zweifachmordes und schweren Raubes verantworten. Die OÖN haben ausführlich berichtet.

Auch wenn der Angeklagte eine Wahnerkrankung habe, ist er laut psychiatrischem Gutachten bei beiden Messer-Attacken zurechnungsfähig gewesen. Ein Urteil ist für 5. Juni geplant.

Am Nachmittag des 14. Oktober soll der 33-jährige Asylwerber auf einen 32-jährigen Flüchtlingsbetreuer in einer Unterkunft in Wullowitz (Bezirk Freistadt) zweimal eingestochen haben. Dem Angriff war ein Streit um den eigenmächtigen Tausch von Arbeitszeiten vorausgegangen. Das Messer habe der Afghane offenbar schon von daheim mitgebracht. Anderen Asylwerbern, die in der Unterkunft wohnten, gelang es zunächst, den Angreifer von seinem Opfer wegzuzerren, der Afghane riss sich aber wieder los und stieß dem Betreuer das Messer in die Brust. Dann flüchtete er mit einem gestohlenen Fahrrad.

Acht Zeugen für Verhandlung geladen

Kurz darauf soll der Flüchtende bei einem nahegelegenen Bauernhof einen 63-Jährigen mit fünf Messerstichen getötet haben, um an dessen Auto zu gelangen. Mit dem Fahrzeug setzte er die Flucht fort. Er kam bis Linz, wo er festgenommen wurde. Der Flüchtlingsbetreuer erlag wenige Tage später im Spital seinen Verletzungen. Die Unterkunft wurde nach dem schweren Zwischenfall geschlossen.

Der Angeklagte war von Beginn an tatsachengeständig. Er behauptet aber, er habe seine Opfer nur erschrecken wollen, so die Staatsanwaltschaft. Einen Vorsatz zu töten bestreite er. Die psychiatrischer Gutachterin Adelheid Kastner attestiert dem Mann "einen religiös gefärbtem Wahn", was aber keinen Einfluss auf die Zurechnungsfähigkeit zu beiden Tatzeitpunkten habe.

Das Gericht wird den U-Häftling nicht per Video zur Verhandlung zuschalten, sondern vorführen lassen, "um die Unmittelbarkeit für die Geschworenen und den Richtersenat zu gewährleisten". Wegen der Covid-19-Bestimmungen wurde jedoch die Zahl Plätze im Schwurgerichtssaal beschränkt. Für die Öffentlichkeit wird daher zusätzlich die Verhandlung live im Saal 144 übertragen. Acht Zeugen sind für die beiden Verhandlungstage geladen.

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