"Die Frau lag bereits reglos auf dem Boden"
MATTIGHOFEN. 72-jährige Bewohnerin war in ihrer brennenden Wohnung eingesperrt – Helfer brachten sie mit Tragetuch ins Freie
Der raschen Hilfe mehrerer Einsatzkräfte dürfte eine 72-jährige Frau ihr Leben verdanken. Die Pensionistin, die bereits reglos am Boden lag, konnte am Donnerstagabend gerade noch rechtzeitig aus ihrer brennenden Wohnung eines Mehrparteienhauses in Mattighofen gerettet werden. Die Brandursache war zunächst noch unklar.
Wohnungstür aufgebrochen
Es war gegen 19.15 Uhr, als in der Einsatzzentrale der Freiwilligen Feuerwehr Mattighofen der Alarm einging. "Als wir vor dem Haus ankamen, stieg bereits Rauch aus dem dritten Stock", sagte gestern Kommandant Roman Vorreiter. Von den anwesenden Polizisten erfuhren Vorreiter und sein 18-köpfiges Team, dass die Tür der betroffenen Wohnung versperrt war. Es wurde befürchtet, dass sich die Bewohnerin noch im Inneren der brennenden Wohnung befand. "Wir haben die Tür aufgebrochen und sind mit dem Atemschutztrupp hineingegangen", sagte Vorreiter. Dort sollte sich die Vermutung bestätigen: Die 72-jährige Frau lag bereits reglos auf dem Boden.
Vorreiter: "Wir haben sie sofort geborgen und auf ein Tragetuch gelegt. Sie war nicht ansprechbar." Während ein Polizisten-Team das Opfer ins Freie trug, wo es von Einsatzkräften der Rettung versorgt wurde, begannen die Feuerwehrkräfte mit der Brandbekämpfung.
"Im Wohnzimmer stand zu diesem Zeitpunkt schon das gesamte Mobiliar in Vollbrand", so der Feuerwehrkommandant. "Das Feuer war aber relativ schnell gelöscht." Nachdem auch das Stiegenhaus mithilfe eines Hochleistungslüfters vom starken Rauch befreit worden war, mussten die übrigen 15 Wohnungen evakuiert und deren 25 Bewohner ins Freie gebracht werden. Über den WC-Abzug der brennenden Wohnung war der Rauch auch in die übrigen Einheiten gedrungen. Verletzt wurde aber niemand.
Die 72-jährige Verletzte wurde mit der Rettung ins Krankenhaus Braunau gebracht. Dort gab es gestern Entwarnung, wie Pressesprecher Christian Huber sagte: Die Patientin befinde sich "in keinem lebensbedrohlichen Zustand".