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Deutschtest gekauft: "Warum verstehen Sie mich nicht?"

Von Philipp Hirsch   16.März 2019

Frau D. spricht offiziell ausgezeichnet Deutsch. Die Sprachprüfung auf dem Niveau B1 hat sie am 30.Jänner 2016 mit Bravour bestanden. Aber selbst einfachen Fragen der Richterin konnte sie gestern im Linzer Landesgericht nicht folgen. Ein Dolmetscher musste für sie die Anklagepunkte übersetzen: Die 54 Jahre alte Türkin soll eine Prüferin des Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF) bestochen haben, damit sie ihren Deutschtest manipuliert. In 114 Fällen soll die 43-jährige Prüferin aus Oberösterreich Bestechungsgeld für positive Deutschprüfungen angenommen haben. In etwa 70 Fällen werden sich Prüflinge wegen Bestechung vor Gericht verantworten müssen.

"Deutsch wieder verlernt"

Schon bei der Überprüfung der Personalien der Angeklagten durch Richterin Eva Lena Höpfl wird klar, einen anspruchsvollen Sprachtest hat diese Frau definitiv niemals bestanden: "Wann wurde ihre Tochter geboren?", will die Vorsitzende wissen. "7. 32. 29.", stammelte die Beschuldigte. Manche Prozessbeobachter können sich ein Kichern nicht verkneifen.

"Warum brauchen wir heute für diese Verhandlung einen Dolmetscher, wenn Sie doch vor drei Jahren eine positive Deutschprüfung abgelegt haben?", hakt Höpfl nach. Für diese Frage braucht die Beschuldigte neuerlich den Dolmetscher. Seit der Prüfung sei sie meist zu Hause gewesen und habe wenig Gelegenheit gehabt, Deutsch zu sprechen. Deshalb habe sie vieles vergessen, gibt sie zu Protokoll. Den Vorwurf der Bestechung bestreitet die Angeklagte vehement. Sie habe die Prüferin gekannt, aber vor der Prüfung seit Jahren nicht mehr gesehen, sagt sie. Diese Aussage entpuppt sich rasch als Schutzbehauptung.

> Video: Prozess um manipulierte Deutschtests

Polizei überwachte Telefonate

Richterin Höpfl liest lange Auszüge aus der Telefonüberwachung der Kriminalpolizei vor. Nur eine Woche vor dem Test telefonierten die Beschuldigte und die Prüferin zweimal miteinander. Sie vereinbarten ein Treffen, weil ihr die Prüferin "ein neues Kleid" zeigen wollte. Die Vermutung, dass es sich dabei um einen Code für das Bestechungsgeld gehandelt haben könnte, liegt nahe. Aber auch nach dem Verlesen der Telefonprotokolle bleibt die Beschuldigte dabei, dass sie zur Prüferin seit Jahren keinen Kontakt mehr gehabt habe. Die Richterin nimmt diese Aussage mit einem Kopfschütteln zur Kenntnis.

Die Leiterin des Deutschkurses, an dem die Beschuldigte teilgenommen hatte, wurde als Zeugin vernommen. Ihr sei seit 2011 immer wieder aufgefallen, dass einige ihrer Schüler, die nur sehr geringe Deutschkenntnisse hatten, plötzlich die Prüfungen bestanden, "obwohl sie kaum lesen konnten". Als sie einige ihrer Schüler dann ansprachen, dass "sie gehört hätten, dass sie sich bei mir die Prüfung kaufen könnten", habe sie Anzeige erstattet.

Die Ermittlungen der Kriminalpolizei führten rasch zur Prüferin des ÖIF. Sie hatte viele Prüfungen an der Schule der Zeugin geleitet. Auch sie hätte gestern als Zeugin aussagen sollen. Sie kam der Ladung aber nicht nach. Der Prozess wurde deshalb vertagt.

Der Prozess gegen die Prüferin wegen Bestechlichkeit startet am 8. April. Neben ihr müssen sich noch vier weitere Beschuldigte, darunter ihre Schwester, vor Gericht verantworten. Ihnen drohen im Falle einer Verurteilung zwischen einem und drei Jahren Haft.

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19. April 2024