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„Der Schnaps ist ein Luder“: Betrunkener Polizist, der Kollegen bedroht haben soll, wurde verurteilt

Von nachrichten.at/staro, 24. April 2019, 12:23 Uhr

LINZ. Kriminalbeamter bekam sieben Monate bedingt und 6000 Euro Geldstrafe.

 

"Der Schnaps ist ein Luder, wie der Volksmund sagt", betonte der Verteidiger des angeklagten Kriminalbeamten (55). Nach eineinhalb Flaschen Wodka habe sich sein Mandant "nicht mehr so kontrollieren können". Der Angeklagte habe sich aber in 36 Dienstjahren bei der Polizei nie etwas zu schulden kommen lassen.

Die Anklage warf dem Beamten versuchte Anstiftung zum Amtsmissbrauch, Widerstand gegen die Staatsgewalt und gefährliche Drohung vor. Was war passiert? Es war am frühen Abend des 19. Oktober 2018 in der Nähe der Landespolizeidirektion, wo das Auto des Angeklagten stand. Ein "Beamter außer Dienst" meldete der Polizei, dass ein offensichtlich betrunkener Mann gerade dabei sei, seinen Pkw zu starten. Zwei Streifenpolizisten rückten daher aus, um Nachschau zu halten. Sie sahen, wie sich der alkoholisierte Mann, den sie zunächst nicht als Polizei-Kollegen erkannt haben wollen, an sein Fahrzeug lehnte und sich lallend mit einem Passanten unterhielt.

"Wenn das so ist, greif' ich zur Puff'n"

Als die Streifenbeamten seine Identität feststellen wollten, soll der Betrunkene aber begonnen haben, verbal ausfällig zu werden. "Ihr könnt mich am Arsch lecken, ich sag‘ euch gar nichts", soll er seine Kollegen begrüßt haben. Eine Ermahnung soll er mit den Worten: "Schleicht euch, ich bin ein Kollege", gekontert haben. "Wir haben ihn nach dem Ausweis gefragt. Als Polizist muss er ja wissen, wie so etwas abläuft", sagte einer der beiden Streifenbeamten als Zeuge vor Richter Clemens Hödlmoser aus.

Im Zuge der Personenkontrolle soll der 55-Jährige seinen mehr als 20 Jahre jüngeren Kollegen schließlich gedroht haben: "Wenn das so ist, greife ich zur Puff‘n, vielleicht habe ich ja eine dabei!" Ein Beamter begann daraufhin, den Wagen nach einer Schusswaffe zu durchsuchen. Dabei soll der Kriminalist zum zweiten Kollegen noch gesagt haben: "Ihr habt nichts gesehen, ihr habt nichts gemacht und ihr lasst mich gehen." Man könne ja "einen Deal" machen.

Die Streifenpolizisten bestellten daraufhin einen Arrestantenwagen und brachten den Kollegen in das Polizeianhaltezentrum. Dort soll der Angeklagte wieder gedroht haben: "Ich werd‘ euch eine in die Goschen hauen, wenn ich keine Achter (Handschellen, Anm. der Redaktion) mehr habe." Einen Alkoholtest verweigerte der Festgenommene.

"Es tut mir leid, ich war furchtbar besoffen"

Zu Beginn der Gerichtsverhandlung sagte der Verteidiger, es habe einen Grund für das "Besäufnis" seines Mandanten gegeben, die Tat sei quasi im Affekt geschehen. Es habe dienstliche Probleme an diesem Tag gegeben. Welche, das wolle man aber im öffentlichen Gerichtssaal nicht bekanntgeben. "Interna" aus der Polizei dürften öffentlich nicht preisgegeben werden. "Er müsste sonst mit beruflichen Repressalien rechnen und das würde seine Verteidigungsrechte schmälern", behauptete der Anwalt und stellte einen Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit. Dieses Begehren lehnte der Schöffensenat aber nach kurzer Beratung ab. Nur in bestimmten Ausnahmefällen, wenn es zum Beispiel um Sittlichkeitsdelikte gehe, sei ein Ausschluss des Publikums zulässig, betonte der Richter.

"Es hat direkt davor dienstlich einen Vorfall gegeben, der hat mir den Boden unter den Füßen weggezogen", schilderte der beschuldigte Polizist. Was für ein Vorfall das war, wollte er nicht sagen. Jedenfalls habe er sich nach Dienstschluss um 16 Uhr zwei Flaschen Wodka besorgt, diese in sich "reingeleert" und sich schließlich "niedergeblasen." Er sprach von "Beleidigungen und Kränkungen", verwies zudem auf seine Scheidung und eine schwere Erkrankung. An die Vorfälle könne er sich aufgrund seiner Alkoholisierung kaum mehr erinnern. "Es tut mir fürchterlich leid, ich war furchtbar besoffen. Ich bin aber grundsätzlich kein aggressiver Typ", bekannte sich der Polizist schuldig. 

Das Gericht sprach den Mann wegen versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt, Amtsmissbrauchs als Bestimmungstäter und gefährlicher Drohung schuldig und verurteilte den 55-Jährigen zu sieben Monaten bedingter Haft und einer unbedingten Geldstrafe von 120 Tagsätzen zu je 50 Euro, in Summe 6000 Euro. Der Angeklagte bat um drei Tage Bedenkzeit, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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