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Der "Problemwolf" im Visier des Europäischen Gerichtshofes

21.Mai 2019

Auch wenn es in den vergangenen Monaten in Oberösterreich um den Wolf ruhiger geworden ist, ein Thema ist er nach wie vor. So gibt es nun eine Stellungnahme des Generalanwalts des Europäischen Gerichtshofes, wonach eine Genehmigung zur Wolfsbejagung in Ausnahmefällen möglich sein soll. "Das ist eine richtige Entscheidung. Wenn Gefahr im Verzug ist, muss gehandelt werden", sagt Landesrat Max Hiegelsberger (VP). Zustimmung gibt es auch vom oberösterreichischen Jagdverband. "Es muss aber Standards geben, um zu definieren, was ein Problemwolf ist", sagt Landesjägermeister Herbert Sieghartsleitner.

Angestoßen hat das Verfahren Finnland. Geklärt soll die Frage werden, unter welchen Bedingungen Finnland von den strengen Schutzbestimmungen der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH) abweichen darf, um eine Jagd auf Wölfe nach Artikel 16 zuzulassen. Finnland macht darin geltend, dass es Ziel der geplanten Ausnahmeregelung sei, Wilderei einzudämmen, Hunde zu schützen und das allgemeine Sicherheitsgefühl der Bevölkerung in Wolfsgebieten zu verbessern. In der Stellungnahme des Generalanwalts des Europäischen Gerichtshofes geht hervor, dass diese Ziele zur Gewährung von Ausnahmeregelungen herangezogen werden können. Die Stellungnahme des Generalanwalts ist zwar nicht bindend, wird aber normalerweise vom Gerichtshof befolgt. Das Urteil wird in der zweiten Hälfte dieses Jahres erwartet. 30 Wölfe gibt es heute bundesweit, fünf bis zehn in Oberösterreich. Im Bezirk Freistadt dürfte sich im Vorjahr ein Rudel etabliert haben. (viel)

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