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Denkmalschutz begünstigte Flucht in Garsten

Von OÖN   06.September 2019

Wegen Vorgaben des Denkmalschutzes konnte die Nordseite des Konventtraktes nicht optimal gesichert werden, heißt es aus dem Justizministerium auf eine Anfrage der Neos-Abgeordneten Irmgard Griss.

Im Bereich der Nordseite gebe es "hinsichtlich der Außensicherung Verbesserungspotenzial", die zum Zeitpunkt des Ausbruchs wegen Auflagen des Denkmalschutzes aber nicht getroffen worden waren, heißt es in der Beantwortung. Inzwischen wurden jedoch Stachelbandrollen angebracht.

Vom Dach abgeseilt

Wie berichtet, hatten sich ein 29-jähriger Tschetschene und sein 35-jähriger russischer Zellengenosse mithilfe einer Wäscheleine vom Dach der Justizanstalt 14 Meter in die Freiheit abgeseilt. Zuvor hatten sie ein etwa zwanzig mal dreißig Zentimeter großes Loch in die Kellerdecke gebohrt, um auf das Dach zu gelangen. Als Hilfsmittel benutzten sie "manipulierte Werkmaterialien", so das Justizministerium. Beide hatten unter anderem wegen schweren bzw. versuchten schweren Raubs mehrjährige Haftstrafen ausgefasst. Die Ausbrecher sind nach wie vor der Flucht.

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25. April 2024