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Das Tiroler Urteil und die Folgen: Erste Bauern drohen mit Weg-Sperren

Von Alfons Krieglsteiner, 25. Februar 2019, 00:05 Uhr
Das Tiroler Urteil und die Folgen: Erste Bauern drohen mit Weg-Sperren
Immer mehr Touristen auf der Alm: Das stresst die Kühe und erhöht das Risiko für Attacken. Bild: Alois Litzlbauer

KIRCHDORF AN DER KREMS. Auch in der Pyhrn-Priel-Region wollen Almbauern künftig auf "Nummer sicher" gehen.

490.000 Euro soll ein Almbauer aus Neustift im Stubaital (Tirol) an die Hinterbliebenen jener Wanderin zahlen, die im Sommer 2014 im Pinnistal von seiner Mutterkuh-Herde zu Tode getrampelt worden war (die OÖN haben berichtet). Das Zivilgerichtsurteil führt nun zu drastischen Reaktionen: Ein Bauer aus Alpbach (Tirol) wird heuer mehrere Wanderwege rund um seine Alm sperren. Auch in Oberösterreich wollen Almbauern seinem Beispiel folgen.

Der Alpbacher Landwirt hat seinen Entschluss per E-Mail dem Tourismusverband Alpbachtal mitgeteilt. Er wird die Wege sperren und zusätzlich Schilder mit einem Betretungsverbot aufstellen.

OÖN-TV:

"Es wäre ein Präzedenzfall"

"Auch bei mir steht das Telefon seit Bekanntwerden des Urteils am Freitag nicht mehr still", sagte gestern Johann Feßl, Obmann des oö. Almvereins. Am Samstag hatten ihn zwei Almbauern aus der Pyhrn-Priel-Region angerufen: "Gerade diese Region ist Ausgangspunkt zahlreicher Wanderungen, die Frequenz hat enorm zugenommen und das Risiko für Kuhattacken ist deshalb gestiegen", sagt Feßl.

Die Bauern wollen das Durchqueren ihrer Almen künftig nur noch dann erlauben, wenn eindeutig geklärt ist, wer letztlich die Verantwortung trägt, wenn es zu Unfällen mit dem Weidevieh kommt. Heißt im Klartext: Die Versicherung des Tourismusverbandes soll künftig für "Schadenersatz" aufkommen.

Noch ist offen, ob im Fall des Tiroler Almbauern seine Versicherung für die halbe Million Euro aufkommen wird. Und selbst wenn: "Es wäre ein Präzedenzfall, der erwarten lässt, dass die Almbauern künftig solche Vorfälle nur noch mit einer Zusatzversicherung abdecken können", sagt Feßl.

Dann lieber gleich die Wanderer "aussperren"? Ja, betont Feßl. Zahlreiche Anrufe würden "in diese Richtung gehen." Denn gerade bei Oberösterreichs Almbauern wecke das Urteil Existenzängste. "Unsere Betriebe sind sehr klein- strukturiert, meist trägt ein einzelner Landwirt die Verantwortung oder im Fall von Agrargemeinschaften der Obmann ebenfalls als Einzelperson." Schon jetzt würden sich immer weniger Betriebsführer für die Almwirtschaften finden. "Es lohnt kaum noch, zumal der Aufwand für die Pflege der Almen nicht durch öffentliche Gelder abgegolten wird", sagt Feßl. Wenn künftig auch noch exorbitante Haftpflichtbeiträge an die Versicherung gezahlt werden müssten, würden viele Almbauern alles hinschmeißen.

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Autor
Alfons Krieglsteiner
Redakteur Land und Leute
Alfons Krieglsteiner

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241  Kommentare
241  Kommentare
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oneo (19.368 Kommentare)
am 25.02.2019 21:56

Vollkommen richtig! Und jeden zur Anzeige bringen, der die Almen überquert. Nur so können die Piefke und Unbelehrbaren eingebremst werden. Und der Justiz würde ich ohnehin das Betreten von Almen verbieten. Weil wer so ein Urteil spricht, der hat auch in der Natur nichts verloren.

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Zorbach (2 Kommentare)
am 25.02.2019 20:31

Bin selber Biker und Wanderer und verfolge das Thema schon länger.
Fahre mit dem Bike auch abseits der Straßen und hatte bis jetzt eigentlich noch nie Probleme.
Ja hin und wieder gibts da auch Kühe. Ich halte Abstand oder ändere meinen Weg wenn nötig.

Meine Erfahrung mit Landwirten, Jägern und Wanderern sind eigentlich sehr gut.
Obwohl meine Strecken nicht immer Gesetzeskonform sind.

In diesem Fall finde ich das zu wenig Informationen bekannt sind wie, warum und wo der Unfall passiert ist.

Ich finde auch das es egal ist ob das Opfer aus Deutschland oder von wo anders herkommt.

Es tut mir Leid für das Opfer die Angehörigen und den Lanwirt. Ich hoffe es wird eine Lösung gefunden die für alle annehmbar ist.

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Harbachoed-Karl (17.883 Kommentare)
am 25.02.2019 22:49

(Gute Zusammenstellung- die Redaktion könnts nicht besser)

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( Kommentare)
am 26.02.2019 08:34

Geht mir ähnlich. Wenn eine Kuhherde auf der Forststraße (im Wald) herumsteht schiebe ich halt oder trage herum.

m.M fängt dass Problem bei der Haftpflichtversicherung des Betriebes an. Wenn die sagen würde - Wir bedauern den Vorfall und kommen selbstverständlich für den Schaden auf- dann wäre das Problem schon ein Stück kleiner.

macht die Versicherung aber wahrscheinlich nicht, obwohl die Mindesthaftpflicht sicher bei 1Mega € oder höher liegt.

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forensepperle (74 Kommentare)
am 26.02.2019 08:37

Stimmt, mit Hirn und Hausverstand lebt man sicherer und schöner. Das wurde aber in der Konsum- und Wohlstandsgesellschaft für viele leider abgeschafft.

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hochhaus (1.821 Kommentare)
am 25.02.2019 20:11

Ich habe bisher immer geglaubt, Richter nehmen ihr Richteramt ernst, recherchieren nach Präzedenzfällen und wägen Schuld, Mitschuld und Unschuld genau ab.

Dieser Richter muss geistig sehr stark beeinträchtigt sein.

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Franz60 (528 Kommentare)
am 27.02.2019 17:25

Man sollte wenn man postet und andere beschimpft zumindest Fakten sprechen lassen.

Wie manchen Zeitungen zu entnehmen, erolgte er Unfall bei einer Kreuzung mehrerer Wanderwege und dort befindet sich ein Gasthaus oder Hütte mit 220 Sitzplätzen. Es ist daher davon auszugehen, dass sich dort pro schönen Tag mehrere tausend Menschen bewegen.

Unter dem Aspekt dieser erhöhten Gefahr bzw. des Unfallrisikos hat der Richter eine entsprechende Absicherung als nötig angesehen.

Bei Vergleich mit dem Straßenverkehr werden an solchen Kreuzungen Ampeln aufgestellt.

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beppogrillo (2.507 Kommentare)
am 25.02.2019 17:58

Hätte der verklagte Bauer einen Anwalt von der Sorte des Klägers gehabt, müsste der Kläger sogar noch die Prozesskosten zahlen. Der Bauer ist schließlich strafrechtlich auch nicht belangt worden, weil er seine Almweide ordentlich ausgeschildert hat. Ergo: der willkürlich entscheidende Richter hat meines Erachtens willkürlich im Interesse des Klägers und seines Anwalts entschieden.
Der Unfall ist zweifellos tragisch ausgegangen, aber Kühe deswegen als aggressiv zu bezeichnen, ist völlig abgefahren. Die Frau hatte die Hundeleine sich umgebunden, die Kühe wollten den Hund ihrer Natur entsprechend verscheuchen, was ohne Anleinen problemlos funktioniert. In dem Fall dürfte sie durch das heftige angstvolle Ziehen des Hundes gestürzt sein und daher unter die herantrabenden Kühe geraten sein. Das ist ein ähnliches Fehlverhalten, wie wenn Leute in Turn- oder Cityschuhen per Auto oder Seilbahn die Berge "erklimmen".

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( Kommentare)
am 25.02.2019 18:51

Wo genau liegt das Fehlverhalten, wenn Leute in Turnschuhen im Auto oder Seilbahn auf einen Berg fahren? Und wo ist die Ähnlichkeit mit dem beschriebenen Fall?

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hochhaus (1.821 Kommentare)
am 25.02.2019 20:04

Da kann ich nur zustimmen!

Sollte der Bauer wirklich zahlen müssen (was ich für den größten Wahnsinn halte), wird hoffentlich ein Spendenkonto eingerichtet, und ich werde für ihn mitzahlen!

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Gugelbua (32.952 Kommentare)
am 25.02.2019 17:33

die Leut verblöden, sie glauben die freie Natur ist ein Freizeitpark, den Richter versteh ich überhaupt nicht

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( Kommentare)
am 25.02.2019 17:45

Warum verstehen Sie den Richter nicht? Manchmal kann man es auch an einem Beispiel besser verstehen. Bitte dieses selber ausdenken, verwenden Sie
a) Elefant, Zirkusdirektor, Zirkus, Auto
b) Schlange, Tierpfleger, Kindergarten, Kind
in den Rollen Tier, Eigentümer, öffentlicher Platz, Opfer

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Rufi (4.739 Kommentare)
am 25.02.2019 18:02

Ein Alpenhochtal ist aber keine Zirkusarena. ( Selbst dort kann einen Verunfallten Mitschuld treffen. )

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( Kommentare)
am 26.02.2019 08:20

und ein Kaugummi ist kein Superkleber. Was genau wollen Sie zum Ausdruck bringen? Sie können ja auch Zirkusarena mit Schillerpark tauschen zb

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dondeloro (352 Kommentare)
am 25.02.2019 18:17

Der Richter wird halt auch von lila Kühen ausgegangen sein.

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beppogrillo (2.507 Kommentare)
am 25.02.2019 18:55

"Der Richter wird halt auch von lila Kühen ausgegangen sein"

Könnte sein - und da die lila Kühe einem CH-Konzern gehören, hat er eine dementsprechende Schadenersatz-Bemessung in sein Urteil geschrieben . . .

Als nächstes wird dieser "Richter" den Arlberg oder sonstige Berggipfel auf Schadenersatz verurteilen, weil sie so hoch sind und da immer wieder Leute verunfallen.

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Mix78 (28 Kommentare)
am 25.02.2019 17:12

Fakt ist das alle die gerne Wandern und Bergsteigen gehen wegen so einem Deutschen Schlaumeier zum Handkuss kommen. Falls es zu den Wegsperren kommt!!!!

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martl13 (404 Kommentare)
am 25.02.2019 16:27

Unvorstellbar wie die heutige Egomentalität in den Postings zum Vorschein kommt. Kein Hausverstand mehr, keine Rücksicht auf fremden Grund und Eigentum, alle anderen sind schuld nur der Verursacher nicht, ich will das machen daher müssen andere was ändern, usw., denkt einmal darüber nach was ihr da teilweise von euch gibt.

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Rufi (4.739 Kommentare)
am 25.02.2019 16:40

Ich sah das eigentlich in den postings hier nicht so häufig,
obwohl das sonst überall allgegenwärtig ist. Hier sah ich es nicht.

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( Kommentare)
am 25.02.2019 16:59

mit Verursacher meinen Sie die Kuh, oder? Warum sollte der Halter eines Tieres nicht schuld sein, wenn es auf öffentlichen Grund jemanden verletzt? Dafür (dagegen) gibt es eine Haftpflichtversicherung...

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kleinerdrache (9.944 Kommentare)
am 25.02.2019 17:12

Die Kühe sollen also im Tal bleiben und der Tourismus auf die Alm - meinen Sie das?

Ich denke eher, dass die Vernunft in unserer Gesellschaft immer mehr "zu Hause" bleibt.

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martl13 (404 Kommentare)
am 25.02.2019 18:20

Mit Verursacher meine ich die Frau mit ihrem Hund, nicht die Kuh lieber NotOn

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dondeloro (352 Kommentare)
am 25.02.2019 18:23

Was heißt hier "öffentlicher Grund" - das ist Privatbesitz

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Killerkaninchen (7.975 Kommentare)
am 25.02.2019 22:25

Es war ein öffentlicher Weg!

Was quaken Sie hier rum, wenn Sie nicht mal den Artikel gelesen haben.

Das geht mir echt auf den S... das laufend irgendwelche Leute etwas schreiben, ohne überhaupt den Artikel gelesen zu haben!

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kritikerix (4.497 Kommentare)
am 25.02.2019 16:25

... toll, wenn für die eigene Unvernunft oder Ungeschicklichkeit andere Schuld sind ...☻
bin gespannt, wann die ersten Kinder ihre Eltern verklagen, weil sie unzufrieden sind mit ihrer Körperform, Geschlecht, Intelligenz oder sonstigen Veranlagungen ...

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hochhaus (1.821 Kommentare)
am 25.02.2019 20:14

...das müsste dann genau dieser Richter verhandeln, und die Millionen würden fließen.

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pepone (60.622 Kommentare)
am 25.02.2019 16:24

im Artikel :

Der Alpbacher Landwirt hat seinen Entschluss per E-Mail dem Tourismusverband Alpbachtal mitgeteilt. Er wird die Wege sperren und zusätzlich Schilder mit einem Betretungsverbot aufstellen.

es passiert genau DAS was ich vor ein paar Tagen geschrieben habe.

Natürlich wird der Tourismusverband Einspruch erheben weil angeblich 9 Millionen Piefke Touristen nach Tirol kommen, und Tirol lebt davon .

Es sind immer nur einigen wenigen Vollkoffer die anderen das Leben schwer machen.

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( Kommentare)
am 25.02.2019 15:53

Was mich nun schon wundert.

Das Tiroler Gericht hat ein Urteil gefällt - aus paßta.

Dagegen gibt es in unseren Rechtsstaat
die Möglichkeit in Berufung zu gehen.

Es gibt aber Leute, die können den Mund gar nicht voll genug nehmen, wenn es um Gesetzestreue, Rechtstaatlichkeit
u. unabhängige Gerichte geht.

Wenn dieses Rechtswesen aber von Anderen hinterfragt
und zur Diskussion gestellt wird,
hagelt es sofort Beschimpfungen und eine Zerstörung
des Staates u. der Demokratie wird in den Raum gestellt.

NUR:
Wenn es einmal ein Urteil gibt, das ihren Vorstellungen
nicht Gerecht wird, werden Gesetze, unabhängige Richter
und die Rechtsprechung sofort in Frage gestellt.

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Rufi (4.739 Kommentare)
am 25.02.2019 15:57

warum nennst du keine Namen oder Nicknames?

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( Kommentare)
am 25.02.2019 16:06

Weil ich davon ausgehe, daß die Mitposter Lesen
und den Inhalt der div. Kommentare
entsprechend interpretieren können.

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Rufi (4.739 Kommentare)
am 25.02.2019 16:38

Nenne Namen, dann kann dir vielleicht geholfen werden.

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( Kommentare)
am 25.02.2019 17:33

am Besten, du hilfst dir selbst
durch Lesen und Verstehen.

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Rufi (4.739 Kommentare)
am 25.02.2019 18:05

Wenn ich Hilfe brauche, komme ich den Gerufenen möglichst entgegen - zum eigenen Vorteil.
Was dir der Lebensweg nicht vermittelte, ist: Sensibilität.

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Selten (13.716 Kommentare)
am 25.02.2019 18:47

Obwohl ganz offensichtlich das Strafgericht keine ausreichende Schuldhaftigkeit des Bauern sah, findet das Zivilgericht, dass sämtliche Voraussetzungen für eine schadenersatzrechtliche Haftung, also auch Verschulden, des Bauern vorliegen und spricht den trauernden Hinterbliebenen 490 000 € zu, davon für Vater und Sohn monatlich 1 500 Rente.

Ich finde, dieses Urteil, passt ganz gut ins gegenwärtige Bild.

Es macht sehr deutlich, dass sich unsere Richterschaft in den letzten Jahren, wenn nicht Jahrzehnten die Richtigen rekrutiert hat, nämlich die, deren Urteile hauptsächlich danach ausfallen, ob der Ausländer Kläger oder Be- bzw Angeklagter ist, alles natürlich im rechtlichen Rahmen, wobei ich letzteres diesmal bezweifle.

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hochhaus (1.821 Kommentare)
am 25.02.2019 20:17

Ja, das stimmt!
Auch ich stelle die Unabhängigkeit des Richters in Frage!

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Killerkaninchen (7.975 Kommentare)
am 25.02.2019 22:28

Dann waren Sie noch nicht vor Gericht, sonst würden Sie so einen Unfug nicht schreiben!

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amha (12.597 Kommentare)
am 25.02.2019 14:14

Die Presse ist ja gewöhnlich etwas schneller und genauer. Diese wies vor wenigen Stunden zu diesem Fall darauf hin, dass "die besondere Lage des Falles übersehen wird"! Die Presse führt weiter aus, "Der Unfall mit der Mutterkuhherde des beklagten Landwirts ereignete sich auf einer öffentlichen Straße im Weidegebiet, die von Wanderern, Kindern, Radfahrern und Fahrzeugen stark frequentiert wird; viele Wanderwege führen dort zusammen; in unmittelbarer Nähe befindet sich eine Gastwirtschaft mit mehr als 220 Sitzplätzen." - das Aufgeplustere diverser Bauernversteher, sowie Hunde-, Wanderer- und Bikerhasser möge also abebben.

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Selten (13.716 Kommentare)
am 25.02.2019 14:33

Darf ich noch ergänzen, dass sich die deutsche Dame die Leine ihres extrem seltenen Edelterriers um die Taille geschlungen hatte?

Oder halten Sie dieses Detail für irrelevant?

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amha (12.597 Kommentare)
am 25.02.2019 14:48

Ich zitierte aus der Presse. Dies ohne persönliche Befindlichkeiten oder Relevanzen.

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Rufi (4.739 Kommentare)
am 25.02.2019 17:04

Du meinst also, dass man als Privatperson auf öffentlichem Weg alle Vernunft fahren lassen kann, das meinst du schon? Darum auch die vielen Unfälle mit Fahrern ohne Führerschein, ist ja öffentlicher Weg.

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amha (12.597 Kommentare)
am 25.02.2019 17:09

Wie andernorts bereits ausgeführt, kommentiere ich untergriffige und tendenziöse Ansagen ala „du meinst also“ nicht mehr! Ich drücke mich meist allgemeinverständlich aus; es besteht daher weder Bedarf an, noch Platz für unterstellendes Gefrage.

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Selten (13.716 Kommentare)
am 25.02.2019 18:59

Auch ich habe die Presse gelesen. Bei weiteren Recherchen stieß ich auf den stets unter den Teppich gekehrten Umstand, dass sich diese Dame ihren Hund, wohlgemerkt einer eher schneidig-forschen Rasse angehörend und nicht unbedingt leichtführig, um die Taille gebunden hatte.

Ich hab´s vor Augen, wie der Hund Schiss bekommen hat, ausweichen wollte und dabei seine Herrin? zu Boden gerissen hat.

Dazu, ob der schneidige Terrier nur davonrennen wollte oder ob er die Notwendigkeit dieses Manövers selbst provoziert hat, ist mir nichts bekannt.

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sauwaldler (1.080 Kommentare)
am 25.02.2019 13:57

Mein Nachbar ist Imker. Ich bin voriges Jahr auf einer öffentlichen Straße vor seinem Haus von einer Biene gestochen worden. Ich werde es auch mit einer Klage probieren weil er die Bienen frei herum fliegen hat lassen. Vielleicht springt ja was raus, der Grundstein ist mit solchen Gesetzen und den dazugehörigen Urteilen auf alle Fälle gelegt😊

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Selten (13.716 Kommentare)
am 25.02.2019 13:11

Ich fordere die Landwirtschaftskammer als zuständige Standesvertretung auf, diesem - und allen anderen betroffenen - Bauern, beste anwaltliche Vertretung durch alle Instanzen, und sei es bis nach Straßburg, zu bezahlen.

Ich fordere das Justizministerium auf, die Richteramtsprüfungen künftig anonym und so zu gestalten, dass keine Rückschlüsse auf politische Präferenzen der Kandidaten mehr möglich sind - damit sich künftig die Sitte, Urteile mit Auslandsbezug danach zu gestalten, ob der Ausländer Kläger oder Beklagter ist, langsam wieder aufhört.

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kana (1.812 Kommentare)
am 25.02.2019 12:38

Weiß der Richter überhaupt was ein Kuh ist!

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hochhaus (1.821 Kommentare)
am 25.02.2019 20:21

Ja, von der Milka-Werbung

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sarkast (589 Kommentare)
am 25.02.2019 12:34

An alle Wanderer ohne gesunden Menschenverstand: die Kühe auf Almen sind keine Milkakühe...

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brainpain (1.725 Kommentare)
am 25.02.2019 12:18

Nach dem Hundeführerschein nun der Kuhführerschein und alles passt wieder! zwinkern.

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weinberg93 (16.832 Kommentare)
am 25.02.2019 12:29

Weder Hundeführerschein noch Kuhführerschein sondern:

Touristenführerschein!

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brainpain (1.725 Kommentare)
am 25.02.2019 12:32

Das sowieso grinsen

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