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Das müssen Sie beachten, wenn Sie wegen des Hochwassers nicht in die Arbeit kommen

Von nachrichten.at, 16. September 2024, 08:31 Uhr
Der Dauerregen in Oberösterreich und seine Folgen
Uttendorf Bild: Daniel Scharinger

LINZ. Die Arbeiterkammer Oberösterreich gibt Antworten darauf, worauf Arbeitnehmer achten müssen, wenn sie wegen des Hochwassers nicht in die Arbeit kommen können.

Kann mich mein Arbeitgeber entlassen, wenn ich wegen einer Naturkatastrophe nicht oder nicht pünktlich zur Arbeit kommen kann?

Nein, das ist kein Entlassungsgrund. Ist es Ihnen aufgrund einer Naturkatastrophe (zum Beispiel Hochwasser) nicht oder nicht rechtzeitig möglich, am Arbeitsplatz zu erscheinen, ist das ein Dienstverhinderungsgrund, der das Fernbleiben rechtfertigt. Sie sind aber verpflichtet, alle Ihnen zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um trotz der widrigen Umstände zur Arbeit zu erscheinen. Sie müssen auch dem Arbeitgeber umgehend Bescheid geben, dass Sie nicht oder nicht rechtzeitig zur Arbeit kommen können.

Habe ich Anspruch auf Entgeltfortzahlung, wenn ich aufgrund einer Naturkatastrophe nicht oder nicht pünktlich zur Arbeit kommen kann?

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben für kurze Zeit Anspruch auf Entgeltfortzahlung, wenn sie aus persönlichen Gründen verhindert sind, ihren Job zu machen. Voraussetzung ist auch hier wieder, dass die betroffenen Beschäftigten die Dienstverhinderung unverzüglich bekannt geben und alles versuchen, um die Arbeit so rasch als möglich anzutreten.

Darf ich der Arbeit fernbleiben, um mein Eigentum zu schützen?

Grundsätzlich sind Sie verpflichtet, zur Arbeit zu erscheinen, soweit das möglich ist. Im Einzelfall ist jedoch zu prüfen, ob die Zeit, die Sie benötigen, um Ihr Eigentum oder jenes Ihrer engsten Familienangehörigen zu sichern, einen Dienstverhinderungsgrund darstellt. So hat etwa das Oberlandesgericht Wien entschieden, dass ein Dienstverhinderungsgrund und damit gerechtfertigtes Fernbleiben vom Dienst vorliegt, wenn die Hochwasserhilfe für Geschwister keinerlei Aufschub duldet.

Ich komme pünktlich zur Arbeit, kann die Arbeit aber nicht antreten, weil der Betrieb meines Arbeitgebers selbst von einer Naturkatastrophe betroffen ist. Was bedeutet das für mich? 

Trifft die Katastrophe nicht nur den Betrieb, sondern die Allgemeinheit, ist der Arbeitgeber von der Entgeltfortzahlungspflicht enthoben, da dieses Ereignis nicht in die Zuständigkeit des Arbeitgebers fällt.

Hören Sie dazu auch unsere fünfteilige Podcast-Staffel zum Hochwasser 2013:

Das Hochwasser 2013

400 Liter Regen pro Quadratmeter - also ein Drittel der Jahresniederschlagsmenge, etliche Rekordpegelstände der Donau, 228 betroffene Gemeinden, davon 22 in unvorstellbarem Ausmaß - das war die Hochwasserkatastrophe 2013.
Links

#01: Das Hochwasser 2013

400 Liter Regen pro Quadratmeter - also ein Drittel der Jahresniederschlagsmenge, etliche Rekordpegelstände der Donau, 228 betroffene Gemeinden, davon 22 in unvorstellbarem Ausmaß - das war die Hochwasserkatastrophe 2013. In dieser Podcast-Reihe blicken wir auf das Ereignis zurück.

#02: Der 2. Juni 2013

Am 2. Juni 2013 bricht das Hochwasser mit voller Wucht über Oberösterreich herein. An manchen Orten fällt so viel Regen, wie ansonsten in eineinhalb Monaten. Die Lage ist angespannt: Halten die Schutzbauten? Wie hoch werden die Pegel steigen?

#03: Der 3. Juni 2013

Der zweite Tag des Hochwassers 2013 in Oberösterreich: Die Lage spitzt sich zu, die Pegelstände steigen weiter, 580 Wehren sind im Einsatz. Viele Menschen müssen aus ihren Häusern gerettet werden.

#04: Der 4. Juni 2013

Während in manchen Regionen das Schlimmste schon vorbei ist, heißt es entlang der Donau noch Bangen und Hoffen. In Grein geht es letztlich um wenige Zentimeter. Goldwörth hingegen versinkt regelrecht. Betroffene schildern die bangen Stunden, Experten erklären die Hintergründe.

#05: Die Lehren aus dem Hochwasser

Das Wasser lässt vor allem eines zurück: Viel Schmutz. Was aber auch bleibt nach diese Katastrophe: Das Wissen um die Einsatzfähigkeit und Stärke der Einsatzkräfte und der Zivilgesellschaft. In den am stärksten betroffenen Regionen blieben aber auch viele Fragen offen: Wurden Fehler gemacht? Kann es einen einhundertprozentigen Schutz geben? Betroffene, Entscheidungsträger und Experten kommen in der letzten Frage der Podcast-Reihe "Land unter" zu Wort und versuchen diese und andere Fragen zu beantworten.
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