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Das ändert sich heute im Alltag

21. September 2020, 00:04 Uhr
Gäste dürfen in Lokalen nicht mehr an der Bar sitzen. Bild: Volker Weihbold

Die neue Covid-Verordnung bringt Einschränkungen bei privaten Feiern wie Hochzeiten, in der Gastronomie, aber auch für Hobbysportler und bei Veranstaltungen – nicht alle Vorgaben sind eindeutig.

Wo eine Maske vorgeschrieben ist

Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Taxis, in Geschäften, im Gesundheitsbereich und bei Dienstleistungen, bei denen der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, verpflichtend. In Einkaufszentren muss die Maske nicht nur in den einzelnen Geschäften, sondern auch zwischen den Geschäften getragen werden.

Auf Märkten muss auch im Freien eine Maske getragen werden, ebenso bei Fach- und Publikumsmessen. Verschärft wurde die Maskenpflicht auch in der Gastronomie, wo sie jetzt auch die Gäste betrifft: Sie müssen in Lokalen einen Mund-Nasen-Schutz tragen, außer sie sitzen auf ihrem zugeteilten Platz. In der Kirche ist ein Mund-Nasen-Schutz nicht verpflichtend, es wird aber empfohlen, ihn während einer Messe zu tragen.

Bild: colourbox.de

Zehn Personen sind das Limit

Bei privaten Feiern sind ab sofort nur noch zehn Personen in geschlossenen Räumen erlaubt. Damit gemeint sind laut Gesundheitsministerium Zusammenkünfte „zur Unterhaltung, Belustigung, körperlichen und geistigen Ertüchtigung und Erbauung.“ Veranstaltungen wie Theater-, Konzert- oder Kinovorstellungen sind mit zugewiesenen Sitzplätzen und einem Covid-Sicherheitskonzept erlaubt. Kleinere Kulturevents, Sport- und Freizeitveranstaltungen, die nur Stehplätze und kein Sicherheitskonzept haben, sind dagegen auf zehn Personen beschränkt. Das gilt auch für Hochzeiten. Ausgenommen von der Regel sind Beerdigungen (500 Personen), Arbeitsteams, wie Bauarbeiter, sowie Schulklassen.

Messen, Märkte und Veranstaltungen

Im Freien gilt bei Freizeit-Aktivitäten eine Höchstgrenze von 100 Personen. Bei professionellen Veranstaltungen mit einem Sicherheitskonzept und fixen Sitzplätzen erhöht sich das Limit auf 3000 Personen – in Innenräumen auf maximal 1500.

Veranstaltungen mit mehr als 500 Personen und auch sämtliche Fach- und Publikumsmessen müssen behördlich genehmigt werden und brauchen einen Covid-19-Beauftragten sowie ein Präventionskonzept und speziell geschultes Personal.

Auch auf Märkten muss die Maske getragen werden. Bild: privat

Unabhängig davon, ob eine Messe im Freien oder in einem geschlossenen Raum stattfindet, muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden, selbst wenn der vorgeschriebene Ein-Meter-Abstand eingehalten werden kann. Auch auf Märkten gibt es eine Maskenpflicht.

  • Video: Das sind die neuen Verschärfungen

Hobbysportler und Freizeitaktivitäten

Das Zehn-Personen-Limit betrifft auch Hobbysportler und andere Freizeitveranstaltungen, wie Yoga-Kurse, Zumba-Stunden, Karten-Runden und Spieleabende.

In einer Sportstätte dürfen allerdings mehrere Gruppen mit je zehn Personen parallel trainieren, solange es keine Durchmischung der Gruppen gibt.

Gute Nachrichten gibt es auch für alle Fußballfreunde und anderer Mannschaftssportarten wie Basketball oder Eishockey: Hier gilt die Zehn-Personen-Regel nicht, sondern es sind so viele Spieler erlaubt, wie für die jeweilige Sportart benötigt werden. Die Personenbegrenzungen gelten übrigens nicht für den Profi-Sport.

Wie die Zehn-Personen-Regel beispielsweise in Fitness-Studios umgesetzt werden soll, war zunächst unklar. Am Montag stellte das Gesundheitsministeriums die Vorschriften klar. So sind in Fitness-Studios weiterhin keine Zugangsbeschränkungen vorgesehen - das Personen-Limit gilt hier nur bei Kursen. >> Die Details

Der Gast und die Verpflichtungen

Auch in der Gastronomie ändern sich erneut die Vorschriften. Pro Tisch dürfen nur noch zehn Erwachsene plus ihre minderjährigen Kinder sitzen. Ausgenommen von dieser Regelung sind Personen, die in einem Haushalt leben.

Darüber hinaus dürfen keine Speisen und Getränke im Barbereich bzw. im Stehen eingenommen werden und außer am Tisch muss eine Maske getragen werden.

Und auch die Sperrstunde mit 1 Uhr Früh gilt jetzt ohne Ausnahmen. Bisher konnten Lokale für geschlossene Gesellschaften auch nach 1 Uhr Früh geöffnet haben. Dieses „Schlupfloch“ wurde geschlossen. Gerade die Sperrstunde werde streng kontrolliert, da es in den vergangenen Wochen immer wieder Lokalbetreiber gegeben habe, die zwar zusperrten, dann aber die Gäste als „geschlossene Gesellschaft“ weiterfeiern ließen.

3 Fragen an...Andreas Pilsl

Landespolizeidirektor Oberösterreich

1. Was bedeuten die neuen Verordnungen für die Polizei?

Wir als Polizei arbeiten für die Gesundheitsbehörden. Einer der Schwerpunkte ist das Verhindern von Clusterbildungen im privaten Bereich, wie in Vereinslokalitäten oder auch Garagen. In erster Linie ist es unsere Aufgabe, aufzuklären. Die Zahlen sind alarmierend, und deshalb müssen wir alle zusammenhalten. Unser Beitrag ist nicht immer lustig. Dieses Wochenende waren wir in der Gastronomie aktiv, vor allem, was die Sperrzeiten und die damit verbundenen Privatfeiern nach Ende der Schließzeiten betrifft. Es gab Freitag- und Samstagnacht 610 Kontrollen, über 200 davon zusammen mit den Gesundheitsbehörden. In Summe gab es 36 Anzeigen.

Andreas Pilsl, Landespolizeidirektor Oberösterreich
Andreas Pilsl, Landespolizeidirektor Oberösterreich Bild: Volker Weihbold

2. Es wird österreichweit wieder mehr kontrolliert. Was bedeutet das personell für die Polizei?

Wir müssen auch innerhalb unserer Organisation die Sicherheitsvorkehrungen verschärfen. Der personelle Aufwand ist natürlich größer, aber wir versuchen, die Einteilung so zu meistern, dass unsere Durchhaltefähigkeit gewährleistet ist. In Linz haben wir beispielsweise die Kräfte konzentriert und einerseits Gruppenstärken in Bussen. Ein anderer Teil ist der Regeldienst. Das sind Streifen, die sowieso unterwegs sind. Je nach Infektionslage wird der Mix von uns abgestimmt, ob wir die Stäbe strikt trennen müssen oder durchmischen können, damit nicht eine ganze Dienststelle ausfällt.

3. Wo wird die Polizei kontrollieren, abseits der Gastronomie?

Wir werden uns nicht in Supermärkten auf die Lauer legen und gehen nicht in Wohnungen oder in Garagen. Aber wenn es eine Anzeige gibt, gehen wir dieser nach und schauen, ob wir etwas feststellen können. Wenn man von Weitem das Halligalli sieht, wird das den Gesundheitsbehörden gemeldet und diese entscheiden darüber, ob gestraft wird oder nicht. (mpk)

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249  Kommentare
249  Kommentare
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danube (9.663 Kommentare)
am 21.09.2020 23:24

Masken als Folter in Guantanamo:

https://www.journalistenwatch.com/2020/09/19/masken-schwachsinn-teil2/

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( Kommentare)
am 22.09.2020 00:27

Mich kann man eher mit solchen Dummposts wie denen von DANUBE quälen ... !

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danube (9.663 Kommentare)
am 21.09.2020 23:17

Usa wegen Guantanamo international unter Druck:

https://www.deutschlandradio.de/usa-wegen-guantanamo-international-unter-druck.331.de.html?dram:article_id=200160

Maskierte Gefangene mit Mundschutz...

...eine Foltermethode, um die Sensorik einzuschränken, die Sauerstoffzufuhr einzuschränken und die Insassen zu terrorisieren.

Kein Schmäh, alles klar?

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clarazet (6.212 Kommentare)
am 21.09.2020 23:23

Ist schon recht, dass man sich sofort aufregt. 12.06.2006

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Killerkaninchen (7.975 Kommentare)
am 21.09.2020 22:41

Das ist das richtige Video für Danube und Konsorten :

https://www.facebook.com/kalkofe/videos/2792122501113850

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danube (9.663 Kommentare)
am 21.09.2020 22:31

Ein Leben ohne Freiheit ist nur ein überleben. Vielleicht.
Daran sollen wir gewöhnt werden?

Warum werden jene, die sich für die Freiheit einsetzen so unzivilisiert attackiert?

Vielleicht erkennen die meisten ihre Fesseln deswegen nicht, weil sie sich nicht bewegen?

"Man darf nicht warten bis der Freiheitskampf Landesverrat genannt wird." sagte Erich Kästner mit Blick auf vor und nach 1933. Man darf nicht warten bis aus einem Schneeball eine Lawine geworden ist, sondern man muß den rollenden Schneeball zertreten. Die Lawine hält keiner mehr auf. Sie ruht erst, bis sie alles unter sich begraben hat.

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clarazet (6.212 Kommentare)
am 21.09.2020 23:10

Freiheit ohne Leben ist nicht einmal überleben.
Wir sind das Volk. Und ich bin Volker.

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danube (9.663 Kommentare)
am 21.09.2020 23:14

...Angst und Panikmache, 100000de Tote und das mit ständiger Wiederholung hatte bei Clazaret funktioniert.

"Wer die Freiheit für die Sicherheit aufgibt, der verliert am Ende beides."
Benjamin Franklin

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clarazet (6.212 Kommentare)
am 21.09.2020 23:29

Wenn es bei mir so weit ist, hoffe ich, dass gute Freunde mir die Wahrheit sagen.

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Killerkaninchen (7.975 Kommentare)
am 22.09.2020 00:16

Also ich fühle mich nicht in meiner Freiheit eingeschränkt.

Außerdem ist der Schutz der Allgemeinheit höher als die Freiheit des einzelnen anzusiedeln.

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alpinisti (3.318 Kommentare)
am 21.09.2020 15:53

Wenn das stimmt was der OÖ Blasmusikverband heute herausgegeben hat dann verstehe ich die Welt nicht mehr!
Lt. einer Aussendung hat die letzte Verordnung keinerlei Auswirkung auf den Probentätigkeit, daher es können weiterhin Proben abgehalten werden, unbegrenzte Teilnehmer! Weiters ist der Mindestabstand, jetzt wird es so richtig interessant, von Sesselmitte zu Sesselmitte mit einem Meter einzuhalten!

Bitte liebe OÖN-Redaktion recherchiert ob dies wirklich so ist!

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Zahnschleiferl (2.727 Kommentare)
am 21.09.2020 16:01

Solange du nicht in die Trompete spuckst, und in den Rucksack der Querflötistin vor dir spielst, ist alles in Ordnung.

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klettermaxl (6.833 Kommentare)
am 21.09.2020 16:05

Bloß nicht ins Ohr spielen, sonst hat sie COVID19 und ist terrisch.

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lndsmdk (17.215 Kommentare)
am 21.09.2020 16:11

...mit terrisch landest du bei Forti bei Hartlauer.

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fanfarikuss (14.172 Kommentare)
am 21.09.2020 17:15

Du kannst in die Trompete spucken soviel du willst.
Völlig egal.
Selbst ein Wiener Orchestertrompeter mit einem "Volumen" von 122 dBA kann
kein Teelicht ausblasen, das 30cm entfernt steht.
Zudem bestehen Trompeten aus Messing. Schlechte Karten für ein Virus.

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allesistmOOEglich (5.632 Kommentare)
am 21.09.2020 16:03

Mein Bein ist nicht ganz einen Meter lang ("Schrittlänge"). Im Zweifelfall klärt ein Fußtritt auf, aber die meisten halten ohnehin den Meter ein, da passiert nichts.

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lndsmdk (17.215 Kommentare)
am 21.09.2020 16:24

Halt einfach die Klappe, und tanz!

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lndsmdk (17.215 Kommentare)
am 21.09.2020 16:32

Ich denke, es kommt nicht auf die Schrittmenge an. Hab es in eigenen Studien geprüft, sondern auf die Aerosole, die komischerweise nichts mehr mit den Tanz zu tun haben. Es ist jetzt wichtig, das der Rhythmus, der Tanz in unseren Hirn bleibt, ähnlich wie in der Zeit zwischen............

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honkey (13.659 Kommentare)
am 21.09.2020 16:06

Was wäre wenn es wirklich so ist??? Geht dann die Welt unter? Werden wir alle sterben?

Alter Falter, komm runter....

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alpinisti (3.318 Kommentare)
am 21.09.2020 16:12

Aerosole schon gehört?

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honkey (13.659 Kommentare)
am 21.09.2020 16:30

Ja. Überrascht?

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europa04 (21.652 Kommentare)
am 21.09.2020 16:33

@ALPINISTI: Von Sesselmitte zu Sesselmitte!!!

Proben (und Konzerte), Musik in Bewegung
Bei Proben (aber auch bei Konzerten) ist zwischen den Musikern ein Seitenabstand von mindestens einem Meter einzuhalten. Dieser Abstand bemisst sich nach Auskunft des Sozialministeriums von Stuhlmitte zu Stuhlmitte. Der Tiefenabstand zwischen den einzelnen Sitzreihen ist so zu berechnen, dass ein Mindestabstand von einem Meter zwischen dem vorderen Ende des Blasinstrumentes und dem Sesselrücken davor eingehalten wird.

https://www.blasmusik.at/coronavirus-covid-19/stellungnahme-des-oebv-zu-covid-19-14092020/

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fanfarikuss (14.172 Kommentare)
am 21.09.2020 17:13

An den Zeugen Coronas: Wir Musiker mussten und müssen im Gegensatz zu Sportvereinen (Vollkontaktsportarten) seit Monaten auf das Ausüben unseres Berufes oder Hobbys verzichten. Ganze Vereine stehen vor der Auflösung. Es gibt dutzende Studien (von Profiorchestern und Wissenschaftern, welche belegen, dass (außer Querflöten, die sitzen aber stets außen) KEINE Gefahr durch das Spiel besteht.
Rutschen sie mir den Buckel runter mit ihren Mindestabständen. Denken sie ein 12 Nanometer kleines Etwas macht einen Unterschied zwischen 1 m und 1, 5 m und 2 m?
Was soll ihre dämliche Hetze?
In der Schule sitzen die Kinder (gottseidank) neben ihren Sitznachbarn.
Hören sie endlich auf mit ihrer Panikmache!
Es reißt einen Betrieb und einen Wirten nach dem anderen ab und sie haben nix besseres zu tun als hier zu hetzen!

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alpinisti (3.318 Kommentare)
am 21.09.2020 19:11

Die Studie kenne ich, überrascht oder? Nur diese sagen nicht sehr viel über die Aerosol Verbreitung aus! So nebenbei kennen sie auch diese Studie:
Wissenschaftler haben bereits wenige Wochen nach dem Corona-Ausbruch in Europa herausgefunden, dass sich das Virus wohl nicht nur durch Tröpfcheninfektion und den direkten Kontakt verbreitet, sondern auch über weite Strecken durch die Luft. Der endgültige Beweis dafür, dass Viren aus der Luft Zellen befallen und sich vermehren können, stand aber noch aus. Diesen – technisch äußerst anspruchsvollen – Nachweis erbrachte nun ein Forscherteam der Universität Florida (MedRxiv: Lednicky et al., 2020).
Und eben diese Studie besagt dies was ich mir denke, es ist völlig verkehrt dies zuzulassen, v.a. dann wenn der Mindestabstand nicht im geringsten durch die Beschreibung eingehalten wird!

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RobertReason (3.014 Kommentare)
am 21.09.2020 19:19

@Alpinisti: Ich sehe das genau so wie Sie. Danke für das Zitat.

Auch beim Ausbruch bei Tönnies in Deutschland konnte man - unter etwas anderen Bedingungen - nachweisen, dass SARS Cov-2 über 8m durch die Luft übertragen werden konnte.

Wie gesagt, hier haben die Arbeiter sehr hart gearbeitet, und die Aussentemperatur war kühler und ev. auch andere Bedingungen waren anders.

Auch erinnere ich mich an den Cluster ganz am Anfang der Pandemie in einem Chor in OÖ.

Ich meine 1m ist viel zu wenig.

Auch wird man wohl im Herbst/Winter mehr dazulernen was die Übertragbarkeit in Innenräumen angeht. Distanz, Zeitdauer der Exposition, etc.

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alpinisti (3.318 Kommentare)
am 21.09.2020 19:34

Wir werden noch vieles lernen müssen, jedoch wenn der Mindestabstand nicht eingehalten wird, Sesselmitte zu Sesselmitte ergibt maximal einen Abstand von 50 cm, dann ist etwas faul!

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Zahnschleiferl (2.727 Kommentare)
am 21.09.2020 15:50

Ein Jahr mit Volksschullehrer Rudi und du bist als Kind paniert.

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lndsmdk (17.215 Kommentare)
am 21.09.2020 16:18

nö, nö, nö und nochmal nö. Das ist sowas von böse, was du schreibst. Die normale Ampel für Verkehrsteilnehmer ist für manche Ösel nicht leicht zu begreifen, wie soll ein kompliziertes Ding von Farben, nachdem wir auf drei Farben doktoriert sind, so leicht zu verstehen sein. Aufwachen!

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mape (8.848 Kommentare)
am 21.09.2020 17:00

Sie sind auf Farben DOKTORIERT? 😂🤣😂🤣

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lndsmdk (17.215 Kommentare)
am 21.09.2020 17:20

Ja bin ich, mach jetzt ja keinen Versuch zu klären. Ich stehe Farben mit Respekt gegenüber, wie Tönen und Ton.

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lndsmdk (17.215 Kommentare)
am 21.09.2020 17:26

Sozusagen, hat man es Dummis oder Alkis leicht gemacht, durch die Ampel, eine Gefahr zu erkennen.

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lndsmdk (17.215 Kommentare)
am 21.09.2020 17:36

Meine Frage: Scheitern jetzt Dummis und Alkis, die die Ampel noch immer nicht verstanden haben. Scheitert die Menschheit an diesen System, weil sie nicht fähig ist, ein Ampelsystem zu begreifen, oder ist das System, weder für Internet und Ampelsystem noch fähig. Mape, ich will eine konstruktive Antwort von dir.

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mape (8.848 Kommentare)
am 21.09.2020 19:18

Nicht einfach mit den Fremdwörtern.
Kaufen Sie sich ein Fremdwörterbuch.

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lndsmdk (17.215 Kommentare)
am 21.09.2020 19:49

oh, du siehst Fremdwörter, es tut mir so leid, ich wollte dich nicht erschrecken. Sei tapfer, und steh Nala55 an der Seite.

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mape (8.848 Kommentare)
am 21.09.2020 20:16

Dann besteht ja Hoffnung, dass auch Sie die Coronaampel begreifen. 😂😂

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lndsmdk (17.215 Kommentare)
am 21.09.2020 20:30

Ich mach das schon. Hilf nur, wo du nur helfen kannst!

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lndsmdk (17.215 Kommentare)
am 21.09.2020 20:31

..und ist dir echt so fad!

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mape (8.848 Kommentare)
am 21.09.2020 21:54

Nicht fader als Ihnen!! 😂😂

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Fragender (19.972 Kommentare)
am 21.09.2020 20:32

.. ja... aber macnche kapieren nicht mal das.....

Man kann nur hoffen, dass die keinen Führerschein haben, denn vermutlich können sie weder eine Verkehrsampel noch ein Stopschild sinnerfassend erkennen....

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europa04 (21.652 Kommentare)
am 21.09.2020 15:44

Mit dieser Verordnung der ÖVP-GRÜNEN Bundesverwirrung werde die diversen Garagenfeste und Privatfeiern im Kellerstüberl mit Sicherheit noch mehr werden.
Kontrollieren dürfen ja die Kiwara im privaten Bereich NICHT.
Außer es gibt in der Nachbarschaft Blockwarte die dann Anzeige erstatten. Kann aber auch maximal wegen Ruhestörung gestraft werden!!!

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Milka (2.615 Kommentare)
am 21.09.2020 17:03

Das entscheidet dann das Gesundheitsamt, so stehts zumindest oben.

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M44live (3.838 Kommentare)
am 21.09.2020 15:07

lt. orf.at wird die neue Verordnung erst am Mittwoch beschlossen oder?
Somit könnte er bspw. mit der Kontrolle aufn Märkten brausen gehen der Pilsl oder?

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weinberg93 (16.330 Kommentare)
am 21.09.2020 15:16

Am Mittwoch die Novelle der CoV-Gesetze im Nationalrat beschlossen!!

Seit heute gilt die Verordnung des Gesundheitsministeriums.

Bitte sich vor dem Posten über den Unterschied Verordnung ↔ Gesetz schlau machen.
Höflich wie ich bin habe ich in meine Antwort "brausen gehen" nicht eingebaut.

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M44live (3.838 Kommentare)
am 21.09.2020 15:29

Ersten habe ich ein "?" dabei.
Und zweitens basiert eine Verordnung immer auf einem Gesetz.
Klar ich hätte mir jetzt das aktuell bestehende Gesetz vollkommen lesen können und dann als nicht Jurist auch noch checken müssen, ob die Verordnung vom Gesetz her gedeckt ist.

Ich vertraue unseren Politikern etc. einfach nicht mehr, was verboten und was nicht verboten ist.

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LebenistMehr (1.047 Kommentare)
am 21.09.2020 19:39

Nur noch lachhaft diese Regelungen! Fernab von jeder Logik und technischem Verständnis!! Covid 19 der Killervirus der keiner ist!

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fanfarikuss (14.172 Kommentare)
am 21.09.2020 15:07

Es gibt - typisch Österreich - nun eine Menge neuer Regeln.
Da gibt es die Regeln der Regierung.
Dann gibt es die Regeln der Diözesen: Höchst unterschiedlich, ja sogar
von Gemeinde zu Gemeinde abweichend!
Dann gibt es die Regeln der Schulen. Nein, nicht etwa gleich den Vorgaben der Regierung! In dem einen Ort mischt sich der Bürgermeister ein, in dem anderen
die Caritas. Bei uns haben Volks- und NMS unterschiedliche Regeln.
In der Nachmittagsbetreuung ist es dann wieder anders als im Hort, und im Kindergarten und in der Krabbelstube ist wieder alles anders.
Manche LehrerIn der DirektorIn spielen sich auf wie von der Tarantel gestochen,
Volksschulkinder MÜSSEN sich 4 bis 6 x am Tag die Hände mit hochprozentiger
Alkohollösung desinfizieren, obwohl per Erlass Händewaschen mit Seife
vorgesehen ist. Taferlklassler saßen am 1. Tag 15min in der Garderobe, keiner hat sie abgeholt, Mütter die nachsehen wollten wurden (trotz MNS!) aufs ärgste geschimpft.
Die neue Realität. DANKE.

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weinberg93 (16.330 Kommentare)
am 21.09.2020 14:51

Warum erwähnt der Pilsl “Garagen“?
“Einer der Schwerpunkte ist das Verhindern von Clusterbildungen im privaten Bereich, wie in Vereinslokalitäten oder auch Garagen.“
Sind damit öffentliche Garagen (wie im Feuerwehrhaus o. ä. )gemeint?

Denn bei meinem Einfamilienhaus darf ich doch auch 12 oder mehr Leute in meine Autogarage einladen, genauso wie ins Wohnzimmer oder Kellerstüberl.
In der Garage sitzt man nicht so nah beisammen, außerdem hab ich eine bessere, permantente Durchlüftung als drinnen.

Bitte eine g'scheite Antwort und keine Belehrung über die Empfehlung von 10 Personen – das weiß ich eh selber.

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Milka (2.615 Kommentare)
am 21.09.2020 17:12

A geh kennst di jetzt a nimma aus, wost mich doch letztes mal so "gscheit" belehrt hast. I bleib dabei, die Verordnungen sind schwammig formuliert und ohne jede Logik.

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linzerleser (3.633 Kommentare)
am 21.09.2020 14:18

Private Feiern über 10 Personen nicht erlaubt, aber der Aufenthalt von ca 30 Schüler stundenlang in kleinem Klassenzimmer ohne Mundnasenschutz erlaubt.
Obwohl top Virologen warnen vor Aufenthalt von mehreren Personen ohne Maske in Räumen.
Wie kann man dann zu solchen Verordnungen kommen?
Sind auch top Virologen wie Hr. Drosten in solchen sog. Experten Kommissionen?

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M44live (3.838 Kommentare)
am 21.09.2020 14:23

du kannst und darfst zu Hause jederzeit eine Party für 30 Personen schmeißen - ist überhaupt kein Problem.

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