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Coronavirus: Wie meistere ich meinen bevorstehenden Umzug?

Von Manuela Maltenreiner & Gerhild Niedoba, 25. März 2020, 00:04 Uhr
Wie meistere ich meinen bevorstehenden Umzug?
Umzüge trotz Maßnahmen Bild: colourbox

LINZ. Viele Leser sind verunsichert, wer beim Übersiedeln helfen darf. Die OÖN-Ombudsleute geben Antworten auf die wichtigsten Fragen.

In den kommenden Tagen stehen viele Oberösterreicher vor einer logistischen Herausforderung: Die alte Wohnung ist gekündigt, der Mietvertrag für die neuen vier Wände unterschrieben – doch darf ich überhaupt umziehen, und wenn nicht, wer trägt die Kosten, wenn ich zwei Mietobjekte bezahlen muss?

Diese Fragen haben sich unsere betroffenen Leser gestellt. Das Sozialministerium hat inzwischen auf die Situation reagiert und die erlaubten Tätigkeiten konkretisiert: "Ein Umzug fällt unter die Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse", heißt es aus dem Ministerium.

Was jedoch bis jetzt noch nicht klar ist: wie ein Umzug in der Praxis gehandhabt werden soll. Eine Leserin schreibt: "Ich beziehe die neue Wohnung mit Monatsende alleine. Meine Eltern, die beide über 60 sind, hätten mir geholfen, und auch Freunde. Eine Umzugsfirma habe ich bis jetzt keine gefunden, die haben offenbar alle ihre Arbeit niedergelegt. Alleine schaffe ich es aber nicht."

Wer darf bei einem Umzug also helfen? Darauf gibt es bisher noch keine Anweisung vom Sozialministerium, aber da kaum Möbelspeditionsfirmen aufzutreiben sind, gibt es ohnehin keine Wahl. Und wenn es bereits Nachmieter gibt, ist ein Umzug auch nicht aufschiebbar.

Wie ist das dann mit der Schlüsselübergabe, wenn man jeden persönlichen Kontakt vermeiden soll? Miet- und Kaufobjekte müssen per Gesetz persönlich übergeben werden. "In dieser außergewöhnlichen Situation ist nach Abmachung mit dem Vermieter und einer schriftlichen Vereinbarung eine Schlüsselhinterlegung möglich", sagt Nicole Hager-Wildenrotter, Juristin bei der Mietervereinigung OÖ. Eine diesbezügliche Rechtsprechung gebe es bisher aber nicht.

Verträge verpflichtend

Auch bei der Mietervereinigung gibt es zahlreiche Anfragen bezüglich bevorstehender Umzüge: "Auch wenn in Österreich alles im Notbetrieb läuft, gilt das Zivilrecht. Die Zurückstellung von Mietgegenständen – egal ob Wohnungen oder Geschäftsräume – zu fixen Endterminen, wie nun der 31. März, werden aus rein rechtlicher Sicht notwendig und eine Verpflichtung des Mieters bleiben", sagt Hager-Wildenrotter. Die Mietervereinigung appelliere aber in Anbetracht dieser für alle völlig unerwarteten Situation an Vermieter und Hausverwaltungen, "unkomplizierte Lösungen wie zum Beispiel bei unbefristeten Mietverträgen die Verlängerung der Kündigungsfrist zu finden", sagt die Juristin.

In jedem Fall sollte bei einem Umzug der nötige physische Abstand eingehalten werden.

Drei Sozialmärkte weiter offen: „Sind genug Waren da“

Das Coronavirus bringt auch die Helfer in Nöte. Von den sieben Standorten haben daher derzeit nur drei Sozialmärkte (SOMA) in Oberösterreich weiterhin offen: jene in Linz (Wiener Straße), Ansfelden und Traun.

„Die Kunden brauchen aber keine Angst zu haben, dass wir keine Waren haben, wir sind sehr gut bestückt“, sagt Manfred Kiesenhofer, Chef des Linzer Standortes, auf die Frage besorgter OÖN-Leser. Es werde derzeit viel mehr von den Supermärkten abgegeben als sonst. „Unsere Regale sind voll.“

Voraussetzung für den Einkauf sei die Vorlage einer Einkaufsberechtigung für sozial Bedürftige, die im Gegensatz zu sonst aber auch von den zwei Trägervereinen (Caritas, Rotes Kreuz) stammen kann. Die Öffnungszeiten seien unverändert, allein die SOMA-Filiale in Ansfelden schließt jetzt um eine Stunde früher (14 Uhr) als sonst.

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