Cluster in Garsten: Häftlinge wurden nach Suben verlegt
GARSTEN / WIEN. 38 Garsten-Häftlinge sind infiziert. Um sie zu isolieren, wurden einige nach Suben verlegt. Für Bedienstete gibt es Massentests
Monatelang kamen die Gefängnisse gut durch die Coronakrise, und es gab kaum Infektionen unter Insassen und Mitarbeitern. Denn seit März gelten – je nach Infektionsrisikolage – sehr restriktive Kriterien für Besuche und Freigänge. Im ersten Lockdown durften Häftlinge nur "Scheibenbesuche" hinter einer Glaswand empfangen. Im zweiten Lockdown wird auf "Videobesuche" via Zoom gesetzt, die Glaswand-Besuche sollen Anwälten und Staatsanwälten und Polizei vorbehalten sein.
Doch trotz aller Vorsichtsmaßnahmen hat die zweite Corona-Welle vor den Justizanstalten nicht haltgemacht. In Oberösterreichs Gefängnissen haben sich inzwischen 40 Insassen und zehn Bedienstete angesteckt, wie das Justizministerium auf OÖN-Anfrage bestätigt. Mit 38 infizierten Insassen ist die Justizanstalt Garsten, wo 325 Gefangene einsitzen, bundesweit am stärksten betroffen. Österreichweit werden 68 positive Fälle in den Gefängnissen gezählt. Das sind laut Justizministerium 0,68 Prozent aller derzeit Inhaftierten. Das Ministerium bietet nun Massentests für die Mitarbeiter im Strafvollzug an: auf freiwilliger Basis. Insassen sollen nur bei Symptomen getestet werden.
Um die betroffenen Insassen entsprechend isolieren zu können, wurden acht Häftlinge von Garsten nach Suben verlegt, wo 278 Personen einsitzen. In Suben ist bereits im Frühjahr Platz für eine eigene Isolationsabteilung für Häftlinge mit Corona geschaffen worden. Dem Vernehmen nach verlaufen die Infektionen bisher symptomfrei. Doch was, wenn ein Häftling so schwer erkrankt, dass er in ein Spital muss oder gar eine Intensivstation braucht?
Benötigen Häftlinge ein Krankenbett, stehen in den Spitälern zwar sogenannte "Inquisitenabteilungen" zur Verfügung, wo sie rund um die Uhr von Beamten überwacht werden. Doch es sind bloß sieben Betten, die in den Krankenhäusern in Linz, Steyr und Schärding dafür eingerichtet sind. Wie jeder andere muss auch ein Häftling die nötige medizinische Hilfe bekommen. Das Strafvollzugsgesetz verpflichtet öffentliche Krankenanstalten sogar, Gefangene aufzunehmen und Überwachungsmaßnahmen zuzulassen. "Soweit die Kapazitäten vorhanden sind", heißt es dazu aus dem Krisenstab des Landes Oberösterreich.
Bund und Land verhandeln
Doch viele freie Betten gibt es hierzulande nicht mehr. Hinter den Kulissen verhandeln das Land und das Justizministerium über eine Lösung. "Ein Ergebnis steht einstweilen noch nicht fest", hieß es gestern auf Anfrage der OÖN.
"Das Virus kann nur durch Bedienstete oder durch Dritte, wie zum Beispiel Sozialarbeiter oder Lieferanten, hereingetragen worden sein", vermutet Norbert Dürnberger, Personalvertreter der Justizwachebeamten. Er weist auf die "herausfordernde Situation" hin, in der sich Wachebeamte befinden. Sie seien u. a. verpflichtet, im Dienst stets FFP2-Schutzmasken zu tragen, betont er.
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Jetzt kann man sich fragen wie COVID in die JA kommt. Es wird von den Beamten hineingetragen. Die es an die Häftlinge weitergeben! Meines Wissens gibt es zwar strenge Verordnungen vom JM, aber wie immer, es hapert an der Einhaltung, Kontrolle und Konsequenz der nicht eingehaltenen Maßnahmen!!! Wieder einmal eine österreichische Beamtenlösung! Verordnung sind da, keine Einhaltung der Verordnungen, keine Konsequenz, Den Führungsbeamten und Justizbeamten passiert ja nichts. Leider ist das die Realität in den ö JA!
Das ist eine Tatsache -und nicht meine Meinung.
Na dann hoffe ich, dass von den verlegten Gefangenen keiner ins Krankenhaus muss, oder gar intensivpflichtig wird. Die Krankenhäuser im Innviertel sind an der Kapazitätsgrenze angelangt. Für "importierte" Fälle ist da kein Raum mehr!
Ich glaube nicht das sie zur Risikogruppe gehören.