Bürgermeister vom Vorwurf des Amtsmissbrauchs freigesprochen
LINZ. Der Bürgermeister von Steinhaus bei Wels, Harald Piritsch (FPÖ), ist am Dienstag von einem Schöffensenat im Landesgericht Wels vom Vorwurf des Amtsmissbrauchs freigesprochen worden.
Die Staatsanwaltschaft hatte ihm vorgeworfen, 2012 eine Zufahrtsstraße im Grünland bewilligt zu haben. Laut Gericht ist der Vorwurf, den der Politiker bestreitet, verjährt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Piritsch bekannte sich nicht schuldig. Sein Anwalt bezeichnete den Anklagevorwurf als falsch. Der Ortschef habe ein Wohnhaus mit Garage auf einem bestimmten Grundstück bewilligt. Die Zufahrtsstraße liege auf einer anderen Parzelle und sei zudem laut Land Oberösterreich gar nicht genehmigungspflichtig, so der Anwalt. Er schilderte, dass sein Mandant, der bereits früher wegen ähnlicher Vorwürfe vor Gericht gestanden ist, immer wieder anonym angezeigt werde.
Angesichts der Tatsache, dass der mutmaßliche Amtsmissbrauch aus dem Jahr 2012 und die Anzeige aus 2017 stammt, sei die Sache bei einer Frist von fünf Jahren ohnehin verjährt, entschied der Schöffensenat und sprach Piritsch frei. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab, somit ist das Urteil nicht rechtskräftig.
Die Staatsanwaltschaft bringt etwas vor Gericht, das längstens verjährt ist?
Im Rechtsstaat Österreich können wir getrost davon ausgehen, dass die Kosten dem Herrn Rat vom Urlaubsgeld abgezogen werden.
Praktikantin mit Kopftuch darf natürlich nicht kommentiert werden.Haben dieOoeN Angst das die Leser das Bild fertig zeigen was passiert wenn diese Leute in Österreich das Sagen haben.Eigentlich nicht typisch für eine unabhängige Zeitung.
Weiters unterschlägt die OÖN :
Letztlich scheiterte ihr Praktikum aber an der mangelnden fachlichen Eignung und ihren Deutschkenntnissen.
Kein Wunder das sich keiner mehr wirklich für dieses Amt hergibt.
Da stehst immer mit einen Fuß im Knast.
Da bist Du Neid, Hass und Mißgunst gnadenlos ausgesetzt.
Noch dazu wenn man ein Blauer BM ist, soeinen droht schon eine Anzeige wegen Wiederbetätigung wenn er einen braunen Streifen in der Unterhose hat, da sind die Linken gnadenlos.
Ganz offensichtlich auch die linken Staatsanwälte! Verjährte Tatbestände zur Anklage zu bringen, gehört mit Berufsverbot als Jurist geahndet.
Der Staatsanwalt ist halt der Meinung bei einen Blauen gibt es keine Verjährung ähnlich wie bei Mord.
Da ist er nicht der einzige, welcher mit Verleumdungen zu kämpfen hat. Viele buergermeister haben in den eigenen Reihen feinde(gemeindeamt) die den buergermeister gerne etwas andichten.
Wieso Verleumdung?
Das Gericht sagt nicht, dass er schuldig oder unschuldig ist, sondern dass das mögliche Delikt verjährt ist. Nicht mehr und nicht weniger.
Somit gilt die Unschuldsvermutungfür den Angeklagten, die Anzeige ist aber keine Verleumdung.
Seltsam: bei einem FPÖ-Bürgermeister sind sie juristisch viel großzügiger als bei Migranten.... da stehen sie ja eher auf der Seite der verleumder!
Lesens den Artikel einfach och,al, Fragi! Gaaaanz langsam, vielleicht klappts ja dann.
Da steht noch immer nichts von verleumdung.
Darf man bei der Gelegenheit fragen, unter welchen Nicks sie bislang und zuletzt gepostet haben?
Die letzten 10 reichen locker!