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Bub verbrühte sich mit Apfelmus: Kindergartenträger muss zahlen

Von nachrichten.at/staro, 06. September 2024, 06:31 Uhr
Bub verbrüht: Kindergartenträger muss zahlen
Der Unfall passierte im Jahr 2022 in einem Kindergarten. Bild: Taras Yakovyn

STEYR/WIEN. Verbrennungen dritten und vierten Grades erlitt ein vierjähriger Bub in einem Kindergarten im Sprengel des Landesgerichts Steyr. Bei dem Unfall im Jahr 2022 wurde in der Betreuungseinrichtung gemeinsam Apfelmus gekocht.

Doch plötzlich kippte das Kind mit dem Sessel um und griff reflexartig nach Topf mit dem siedend heißen Mus. Der Kindergartenträger wurde nun zu einer Schadenersatzzahlung von mehr als 26.000 Euro verurteilt, zuletzt verwarf der Oberste Gerichtshof eine Revision der beklagten Einrichtung. Das Oberlandesgericht hatte im konkreten Fall eine Verletzung der Aufsichtspflicht festgestellt.

Dagegen wehrte sich der Träger des Kindergartens: Durch das Urteil entstehe "erhebliche Rechtsunsicherheit", dadurch müssten riskante Tätigkeiten wie Kochen oder Spielen im Wald "stark eingeschränkt" werden. Das sah der OGH anders: Es hätte in diesem Einzelfall die "konkret vorhersehbare Gefahr vermieden werden müssen". 

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11  Kommentare
11  Kommentare
Neueste zuerst Älteste zuerst Beste Bewertung
Renateschimpl1 (1 Kommentare)
am 06.09.2024 17:58

In diesem Artikel ist vieles nicht richtig. Der Kindergarten wurde noch zu garnichts verklagt, es gab noch keine Gerichtsverhandlung.

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Guido70 (112 Kommentare)
am 06.09.2024 09:38

Diese Mentslität „Ich bin Rechtsschutzversichert, daher klage ich“, richtet gewaltigen Schaden an…. Keine Schwimmbadbesuche, keine Wanderungen, keine Schlittenfahrten… Mir tun die Pädagoginnen Leid.

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woiknail (912 Kommentare)
am 06.09.2024 12:46

Grundsätzlich gebe ich dir recht, dass es immer schwieriger wird für Pädagoginnen. Im konkreten Fall wurde aber richtig entschieden.

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LIEWA (196 Kommentare)
am 06.09.2024 09:24

Bei Absichern der Gefahrenstelle wäre das nicht passiert! Das Gericht hat richtig entschieden.

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honkey (13.919 Kommentare)
am 06.09.2024 09:37

Wie hätte diese "Absicherung" ausgesehen?

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2good4U (19.065 Kommentare)
am 06.09.2024 09:05

Es gibt für den Herd so ein aufsetzbares "Geländer", welches genau so etwas verhindern soll.
Das ist so ca. 15-20cm hoch und kommt stehend an die Vorderkante.
So muss man Töpfe aktiv darüber heben.

Unabhängig davon können Kindergärtner unmöglich jeglichen Unfall verhindern.
Ist ja nicht so, als würde zu Hause nie was passieren. Außer natürlich man parkt die Kinder nur vor dem Fernseher.

Früher oder später wird es so sein, dass alle Eltern ankreuzen müssen, was ihr Kind darf und was nicht. Mit entsprechendem Haftungsausschluss.

Dieser Unfall hätte sich meiner Meinung nach aber verhindern lassen, mit entsprechender Ausrüstung.

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soistes (1.893 Kommentare)
am 06.09.2024 08:39

Die Gerichtsentscheidungen werden immer abenteuerlicher und absurder.

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LIEWA (196 Kommentare)
am 06.09.2024 09:26

Du fährst ja auch nicht ohne Sicherheitsgurt mit dem Auto, oder doch?

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NeujahrsUNgluecksschweinchen (28.507 Kommentare)
am 06.09.2024 08:23

Saß das Kind am Sessel oder wurde auf diesem gestanden, um die Herdhöhe zu erreichen?

Bei derartigen Gruppengrößen ist es den Elementarpädagog:innen unmöglich, Schutzengel für jeden einzelnen zu sein. Auch in 1:1-Betreuung daheim passiert schnell mal etwas. Tragisch, aber unvermeidlich.
Ich hoffe, es gibt eine Versicherung, die dies übernimmt. Denn sonst würde es auf die Mitarbeiter zurückfallen oder Investitionen für die Kinder verhindern, da dann das Budget dafür fehlt.

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honkey (13.919 Kommentare)
am 06.09.2024 09:38

angeblich stand es am Sessel.

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honkey (13.919 Kommentare)
am 06.09.2024 08:01

Vielleicht sollte man überlegen über kurz oder lang die Eltern eine Verzichtserklärung unterschreiben zu lassen.

Oder die Pädagogen binden das Kind für die Dauer des Aufenthalts in der Einrichtung am Sessel fest, dass nur ja nix passieren kann!

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