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Bub nach Hundeattacke in künstlichem Tiefschlaf

Von Manuela Kaltenreiner, 19. Juli 2019, 00:04 Uhr
Bub nach Hundeattacke in künstlichem Tiefschlaf
Bild: Symbolfoto: Colourbox

OTTENSHEIM. Pitbull-Mischling entkam in Ottensheim und attackierte Zwölfjährigen. Der Hund hat in zwei Monaten zwei Mal zugebissen.

Mit Bisswunden am ganzen Körper ist der Zwölfjährige ins Spital gebracht worden. Der schwer verletzte Bub, der auf der Intensivstation des Kepler-Klinikums behandelt wird, liegt im künstlichen Tiefschlaf. Sein Gesundheitszustand sei derzeit stabil, heißt es aus dem Krankenhaus.

Es müssen dramatische Minuten in Angst für den Zwölfjährigen gewesen sein, die er wohl nie mehr vergessen wird. Zusammen mit einer Neunjährigen ging er am Mittwochnachmittag mit einem Hund in Ottensheim (Bezirk Urfahr-Umgebung) spazieren, als plötzlich zwei herumstreunende Hunde auf die Kinder zuliefen. Während die Neunjährige heim zu ihrem Opa flüchtete und Alarm schlug, lief der Bub in den Wald. Der Pitbull-Mischling hetzte hinterher, holte den Zwölfjährigen ein und attackierte ihn.

Der Opa der Neunjährigen und der Vater des Buben fanden das schwer verletzte Kind am Waldrand und konnten nur mit Mühe den Pitbull von ihm losreißen. Dabei ist auch der Großvater von dem wild gewordenen Tier gebissen worden.

Nach dieser Hunde-Attacke muss die Behörde klären, wie es überhaupt so weit kommen konnte. Der 21-jährige Besitzer war mit dem Pitbull-Mischling bei seiner Freundin in Ottensheim, die auch einen Hund besitzt. Beide Tiere liefen im Garten herum und sind laut Polizei in einem unbeobachteten Moment durch das Gartentor davongelaufen.

Zwei Gemeinden ermitteln

Der Vorfall macht Franz Füreder (VP), Bürgermeister von Ottensheim, betroffen: "Wenn ein Kind so schwer verletzt wird, kann es nur die eine Entscheidung geben, dass der Hund weggehört. Ich bin selbst Hundebesitzer und habe kein Verständnis, dass so ein Hund frei herumläuft." Diese Attacke wird wohl auch für die Freundin des 21-Jährigen Konsequenzen haben: "Wir werden auch deren Hund überprüfen und die nötigen Vorkehrungen wie eine Leinenpflicht verordnen."

Wie es mit dem Pitbull-Mischling weitergeht, muss die Gemeinde Feldkirchen an der Donau klären, wo der Hundebesitzer wohnt. Inzwischen ist bekannt, dass der 21-Jährige den eineinhalbjährigen Hund erst seit zwei Monaten hat. "In der Zeit hat er schon jemanden gebissen. Deshalb bekommt der Besitzer einen Bescheid mit den gravierendsten Auflagen, das muss nach so einem Vorfall sein", sagt Bürgermeister Franz Allerstorfer (SP), der auch den Vorbesitzer für die Attacke mitverantwortlich macht. "Der junge Mann hatte zuvor noch nie einen Hund, da ist es moralisch verwerflich, ihm so ein Tier zu überlassen."

"Das Hundehaltegesetz ist ausreichend"
Wolfgang Klinger (Schwarzl) Bild: Alexander Schwarzl

„Das Hundehaltegesetz ist ausreichend“

Nachdem ein Rottweiler in Wien vergangenen September einem eineinhalbjährigen Buben tödliche Bissverletzungen zugefügt hatte, verschärfte die Stadt Mitte Februar ihr Hundehaltegesetz. Für sogenannte Kampfhunde, zu denen auch Pitbulls gehören, gibt es eine strikte Leinen- und Beißkorbpflicht, für ihre Besitzer ein Alkohollimit von 0,5 Promille.
„In Oberösterreich ist das derzeitige Hundehaltegesetz grundsätzlich ausreichend normiert. Eine Nachschärfung ist aus meiner Sicht derzeit nicht notwendig“, sagt der zuständige Landesrat Wolfgang Klinger (FP). Sollten Experten sinnvolle Verbesserungsvorschläge haben, „bin ich jederzeit gesprächsbereit.“

Wer in Oberösterreich einen Hund halten möchte, muss einen Sachkundenachweis erbringen, der eine dreistündige Ausbildung beinhaltet, und eine Haftpflichtversicherung abschließen. Wenn ein Hund als „auffällig“ eingestuft wird, kann die Behörde einen erweiterten Sachkundenachweis fordern.

Während die Zahl der registrierten Hunde mit jedem Jahr zunimmt – 2018 waren es 76.612 registrierte Hunde –, sind die Hundebisse leicht rückgängig. Dennoch sind allein im Vorjahr 222 Hundebisse angezeigt worden.
Im Falle des Pitbull-Mischlings ermittelt die Polizei jetzt gegen den 21-jährigen Besitzer wegen fahrlässiger Körperverletzung.

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Autorin
Manuela Kaltenreiner
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140  Kommentare
140  Kommentare
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( Kommentare)
am 19.07.2019 20:14

"...deshalb bekommt der Besitzer einen Bescheid mit den gravierendsten Auflagen"
-------------
Ich musste das nochmals lesen da ich dachte, ich habe hier etwas aus dem Zusammenhang verloren. Der meint wirklich den Halter dieses Kampfhundes!
Hallo Herr Bürgermeister, aufwachen! Der schert sich einen Dreck um eure Auflagen!

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_JoAs (212 Kommentare)
am 19.07.2019 21:19

ja, aber aufpassen, es sind ja die gravierendsten Auflagen #ironieoff

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scansafatiche (708 Kommentare)
am 19.07.2019 19:47

In der Sendung OÖ Heute wurde gerade berichtet, dass der Hund eingeschläfert wird. Das ist vermutlich die beste Lösung, ich bin kein Hundekenner und kann nicht beurteilen, ob er noch "umerzogen" werden könnte. Aber da er schon vor dem schrecklichen Vorfall in Ottensheim jemand gebissen hat (und da auch ziemlich heftig wie berichtet wurde), wird wohl Hopfen und Malz verloren sein.

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sarkast (496 Kommentare)
am 19.07.2019 19:31

Lieber Herr Klinger. Ihre Aussage ist eine absolute Verhöhnung gegenüber des schwer verletzten Buben. Wie oft gab es in der letzten Zeit Nachrichten über solche Vorfälle.
Die Hundehalter sind Ignoranten. Mein Hund tut eh nichts, sagt fast jeder. Für fast alles wird eine Prüfung verlangt, selbst für das Fahrrad. Hunde kann jeder Depp halten, auch wenn sie agressiv sind. Nichts zu ändern ist bequem, aber wofür wurden sie gewählt? Ich denke um die Interessen der Bürger zu vertreten. Also tun sie verdammt noch mal was für ihr Geld oder gehen sie wieder in die unbequeme Privatwirtschaft.

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( Kommentare)
am 19.07.2019 17:45

die Hundebesitzer-Trolle werden immer verrückter:

https://www.ardmediathek.de/ard/player/Y3JpZDovL2Rhc2Vyc3RlLmRlL3JlcG9ydCBtw7xuY2hlbi85ZWQyNDFjZC03M2VkLTQ2NWYtOWQ2YS02Mzk1NWFhYzU5YWY/gefaehrlicher-modetrend-wolfhunde

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Mmach (810 Kommentare)
am 19.07.2019 17:21

„In Oberösterreich ist das derzeitige Hundehaltegesetz grundsätzlich ausreichend normiert. Eine Nachschärfung ist aus meiner Sicht derzeit nicht notwendig“, sagt der zuständige Landesrat Wolfgang Klinger (FP).
Sehr geehrter Herr Landesrat!
Dieses Gesetz zeigt die gesamte Problematik unserer falschen Gesetzgebung auf:
Wo steht in diesem Gesetz, was es wie, wann und wo bewirken soll? Es ist ein ungeschriebenes Gesetz, dass Verhaltensregeln einem Ziel dienen und den Zweck erfüllen sollen. Die Begründung für dieses Gesetz ist gar nicht ausgeführt und daher gibt es demnach gar keine Nutzen-Risikoabwägung.
Mit Gesetzen, in die sich jeder hineininterpretieren kann, was ihm gefällt, kann man wunderschön "seiner Pflicht" nachkommen.
Ich bin Experte in der Methodenlehre für Projektgestaltung und hoffe Ihnen hiermit erklärt zu haben, was Sie und Ihre Kollegen falsch machen.
Das Gesetz ist ein politischer Kompromiss, der das Leid der Opfer nicht ausreichend berücksichtigt.

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Mmach (810 Kommentare)
am 19.07.2019 17:23

Diese Gesetz erfüllt auch nicht das Vorsorgeprinzip, das in der EU seit langer Zeit in Kraft ist.

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( Kommentare)
am 19.07.2019 14:08

Ist wirklich Alles o. k. ??

Oder ist der Herr Klinger ein verhaltensorigineller Ignorant ??

Dem es als zuständig- verantwortlichen Politiker einfach wurscht ist,
wenn Kinder von solchen Hunden schwerstens verletzt werden können !

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Mmach (810 Kommentare)
am 19.07.2019 17:27

Er hat ja gesagt, dass er sich gerne beraten lässt. Ich habe ihm meine Schwachstellenanalyse geliefert. Ich hoffe, dass er sie auch benutzt! Erst wenn er diese zu ignorieren versucht, dann weiß ich, dass er unbelehrbar ist.

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( Kommentare)
am 19.07.2019 21:07

Ein erwachsener, Mensch, ein Politiker der selber
1 und 1 nicht zusammenzählen kann, wie der Herr Klinger,
wird natürlich für jede Unterstützung dankbar sein !

Ob es aber bei so viel Unsachverstand hilft, wird man ja sehen .

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_JoAs (212 Kommentare)
am 19.07.2019 14:10

da hat mal wieder jemand Pech beim Denken..

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alf_38 (10.950 Kommentare)
am 19.07.2019 14:51

Ich haben einen Screenshot von diesem Kommentar gemacht. Ich werde das heute noch zur Anzeige bringen.

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alf_38 (10.950 Kommentare)
am 19.07.2019 15:04

Danke - auch von diesem Kommentar habe ich einen Screenshot gemacht.

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amha (11.322 Kommentare)
am 19.07.2019 15:13

Was muss ich denn schreiben, dass du mich auch verewigst?

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alf_38 (10.950 Kommentare)
am 19.07.2019 15:17

Keine Sorge - läuft schon.

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amha (11.322 Kommentare)
am 19.07.2019 15:19

Ist das Teil einer Therapie?

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il-capone (10.369 Kommentare)
am 19.07.2019 15:38

@Alf
mit Neozooen-Bekämpfung stehst wohl auf Kriegsfuss 🤨

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_JoAs (212 Kommentare)
am 19.07.2019 15:46

asozial und stolz drauf?
..oder wie nennt man das?

Oder lässt man sowas nur im Forum raus, weil es so schön ist, anonym zu sein.

Ich finde es armselig..

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alf_38 (10.950 Kommentare)
am 19.07.2019 15:59

Das war nicht nur armselig - sondern ein Aufruf zu einer Straftat - und das wird Konsequenzen haben. Da bleib ich dran.

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zwergbumsti (1.008 Kommentare)
am 20.07.2019 17:59

Ich konnte es nicht mehr lesen, kann mir aber ungefähr vorstellen worum es geht.
Wenn dem tatsächlich so ist, danke ich Ihnen für Ihr Engagement.

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observer (22.195 Kommentare)
am 19.07.2019 12:53

Und noch was, sollte dem Herrn Klinger , der der Meinung ist, dass eh alles in Ordnung mit dem oberösterreichsichem Hundegesetz ist, jemals so etwas widerfahren, wie dem kleinen Buben, dann würde sich mein Mitleid mit ihm sehr, sehr in Grenzen halten. Denn nach so einem Vorfall wieder einfach zur Tagesordnung überzugehen, das schint mir durchaus nicht angebracht und geradezu eine Verhöhnung der BürgerInnen zu sein. In der Praxis darf sich jede und jeder nach dieser 3 stündigen Unterweisung ohne Prüfung eden beliebigen Hund zulegen, das muss man sich erst mal auf der Zunge zergehen lassen. Und das findet dieser Klinger von der FPÖ durchaus in Ordnung. Der scheint mir ganz schwer überfordert zu sein, oder ihn berührt die Sicherheit der BürgerInnen überhaupt nicht. Man sollte den und gewisse Kynologen und dergl.mal fragen, warum solche Hunde in Bayern verboten sind, da wird wohl seinen Grund haben. Und in Wien eine Beisskorpflicht dafür gilt und schärfere Bestimmungen anderswo als OÖ.

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observer (22.195 Kommentare)
am 19.07.2019 12:55

Wenn der K. seinerseits nichts unternimmt, so sollten sich wenigstens andere Parteien finden, die einen entprechenden Gesetzesvorschlag im Landtag einbringen, damit endlich was geschieht. In dueser Beziehung hätten sogar die Grünen meine Unterstützung.

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( Kommentare)
am 19.07.2019 14:12

Nachdem Herr Klinger erwiesener Maße zu dumm ist,
um die Problematik mit beißenden Hunden zu erkennen
und die richtigen Schritte zu setzen,
wird es wohl notwendig sein, daß Andere für ihn diese Aufgabe übernehmen.

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fanfarikuss (14.172 Kommentare)
am 19.07.2019 12:04

Wir leben im Grünen, niemand bei uns hat einen Gartenzaun,
auch nicht die Neo - Hundehalter daneben, aber das ist ein anderes Thema.
Wir haben wegen/für die Kinder Kaninchen.
Ich habe ein auch nach oben abgesichertes Laufgehege aus dickem Stahlgitter gebaut. Vor 2 Wochen, alleine mit den Kindern, abends. "Versorgt's die Hasen, bringt sie in den Stall, ich lüfte oben und dann jausnen wir."
Oben angekommen plötzlich lautes Kindergeschrei.
Fenster aufgerissen, geschaut. Ein (später eruiert) Cane-Corso/Staffmischling in der 45kg + Klasse steht keine 8 m vor den Kindern, beide ihr Kaninchen vor der Brust. Der Hund in Angriffsposition, ich dachte mein Herz setzt aus. Vater. Jäger. Ausgebildet. Was macht man?
Es gibt Fingerprint Tresore - dem Erfinder sei gedankt.
Also "Kurze" rausgerissen und nach unten gestürmt. Situation gecheckt.
Hund wurde auf mich aufmerksam, war abgelenkt: Kinder. Kugelfang. Nachbarn.
Hund angeschrien, er trug ein Würgehalsband aus Stahlgliedern.
Kurze abgelegt.

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fanfarikuss (14.172 Kommentare)
am 19.07.2019 12:13

Langsam auf den Hund zu, der sich wieder den Kindern "widmete".
Aus 2 m Entfernung auf den Hund gesprungen (ich bin doppelt so schwer),
mit dem linken Knie am Rumpf und dem linken Ellenbogen am Hals am Boden fixiert und in blinder Wut am Halsband angezogen.
So lange bis er liegen blieb, er hat versucht mich zu beißen.
Als er "schlief" haben wir ihn angeleint. Ich hätte ihm als er wieder bei Sinnen war sogar Wasser gereicht.
HalterIN ausgeforscht. Sie war nicht daheim. Eine - offensichtlich - illuminierte Verwandte kam dann mit einem Hundeleinen - ähnlichem Gegenstand und hat ihn geholt. "Er ist mir grad vor 10 min aus dem Garten ausgekommen." Sicher.
Ein Garten der nur auf drei Seiten einen Zaun hat und während sie bei den
Nachbarn feierte.
Der Hund verwahrlost, voller Zecken und stank nach Aas.
Ich sagte "nächstes Mal brauchst keine Leine mehr, sondern eine Scheibtruhe.
Dann erfuhr ich die rechtliche Situation und konnte das nur am Gemeindeamt protokollieren.
Trauerspiel!

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fanfarikuss (14.172 Kommentare)
am 19.07.2019 12:23

Ich bin NICHT stolz auf diese zugegebenermaßen verrückte Aktion,
aber für Kinder tut man alles.
Die Nachbarn haben das beobachtet und gesagt das war "der Wahnsinn".
Einige haben den Hund schon länger streunen gesehen.
Getan hat niemand etwas.

In 400m Entfernung sind nun Leute eingezogen, die zwei Jagdhunde haben,
die man normalerweise ohne Jagdschein gar nicht bekommt.
In der Slowakei schon. Denn es sind Slowaken.
Die Hunde bellen den ganzen Tag wie verrückt.
Und am Abend - jeden Abend - haben sie "Freigang" - ich habe das mit dem Spektiv beobachtet. Bin dort aber weder Jäger noch Jagdausübungsberechtigter.
Der Wald ist daneben.
Den Pächter darauf angesprochen: "Jo wos wüst denn do mochn, de hängan da netta a depperte Goschn au!"
Zivilcourage gibt es nicht mehr.
Gesetze offenbar nur mehr auf dem Papier.
Ich jedenfalls habe nun einen zweiten Fingerprint Tresor montiert.
Unten.

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peas (4.501 Kommentare)
am 19.07.2019 12:35

Irre Geschichte!! aber mit der Anzeige liegen sie falsch, die können und sollten sie machen. Wer etwas anderes sagt hat nicht recht aus gesetzl. Sicht. Gehen sie dazu bitte auf die Seite des Landes OÖ oder holen dort via email einen Rat ein.

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fanfarikuss (14.172 Kommentare)
am 19.07.2019 13:21

Ja, irre Geschichte. Leider kann man (oder ich kann es nicht?) hier keine Bilder einstellen, der Hund - da war er schon angehängt bei uns) hatte 3 cm lange Zähne und ich schätze die Schädelbreite auf min. 25cm.

Ich habe mich mehrfach erkundigt - auch bei erfahrenen Hundeprüfern, usw. habe auf der Polizei angerufen: Keine Chance! Erst wenn jemand verletzt wird kann man das anzeigen.
Seitens Polizei wurde mir geraten, das auf JEDEN FALL auf der Gemeinde zu melden, was ich tat, denn hinterher - wenn etwas passiert - kommt der Spruch: "Das hat er noch nie getan!"

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( Kommentare)
am 19.07.2019 15:20

Ein sehr couragiertes Posting. ➕➕➕

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( Kommentare)
am 19.07.2019 20:11

Fanfarikus,
ein Hoch auf Ihre Zivilcourage! Boah...
Sie haben durchaus Recht, auf die Gesellschaft ist kein Verlass mehr. Lieber die Goschn halten um nicht anzuecken, aber nachher groß in den Medien verkünden, dass man das eh schon immer hat kommen sehen.
Aber es ist kein Wunder - der mit Zivilcourage ist dann meist der Täter. Wir haben das ja erst kürzlich bei dem Herrn erlebt, der auf den Einbrecher geschossen hat.

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Harbachoed-Karl (17.883 Kommentare)
am 19.07.2019 12:41

niemand bei uns hat einen Gartenzaun,****

Da fällt mir ein: Das Fest des Huhnes.

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fanfarikuss (14.172 Kommentare)
am 19.07.2019 13:22

Bitte um erörterung: Nein, ich google das jetzt nicht.

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observer (22.195 Kommentare)
am 19.07.2019 11:58

Gestern im ORF haben sie Bundesland heute einen Kynologen und eine Obfrau des Dobermannklubs zu Wort kommen lassen. DerKynologe ist wie zu erwarten generell gegen eine Beisskorbpflicht für Listenhunde (und schreibt mir jetzt bloss nicht, dass es die in OÖ nicht gibt, gemeint sind die, die auf der Liste anderer Bundesländer stehen) und die Frau Dobermannklub ist auch zum Grossteil dagegen, offensichtlich muss bei der ein Hund schon so was gemacht haben, wie der, von dem hier die Rede ist. Nur gehört dem dann keine Beisskorbpflicht, sondern eine Spritze zur Einschläferung. und dem Halter ein Tierhalteverbot. In OÖ kann sich anscheinend jeder Typ nach einer 3 stündigen Unterweisung ohne Prüfung jeden beliebigen Hund zulegen. Das ist ein Skandal. Und ich bleibe trotz dem Kynologen und der Frau der Meinung, dass für derartige Hunde eine generelle Beisskorbpflicht her gehört, besser wäre ein Verbot wie in Bayern. Einen Arzt, der über die Verletzungen des Kindes sprach, gab es nicht

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Selten (13.716 Kommentare)
am 19.07.2019 12:08

Ich bin auch gegen eine generelle Maulkorbpflicht, aber stark für dauerhaftes Halteverbot und, ja ihr könnt jetzt gerne über mich herfallen, für Einschläferung einschlägiger Hunde.

Der Tod dieser Tiere geht auf die Rechnung derer, die auch noch dem Allerletzten einen Hund aufs Auge drücken müssen und auf Rechnung der Leckerliexperten.

ES IST MÖGLICH, einen Hund zum verlässlichen Gehorsam zu erziehen ohne ihn zu misshandeln.

Aber leider verbietet unsere PC-Philosophie jeden Gedanken an Dinge wie Erziehung und Regeln, und das nicht nur bezüglich Hunden.

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( Kommentare)
am 19.07.2019 15:22

Ein SELTEN wahrer Schlusssatz! ➕

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2good4U (17.508 Kommentare)
am 19.07.2019 11:55

Bei uns am Land gibt es glaube ich gar keine Leinen und Maulkörbe. Jedenfalls laufen da praktisch alle Hunde "frei" herum.

Das Problem ist, dass jeder zweite einen Hund hat.

Wenn du also anfängst da jeden anzuzeigen hast du bald die Hälfte deiner Nachbarn angezeigt. Und leider ist in Österreich ja nicht schuld der etwas unrechtmäßiges getan hat, sondern der der es meldet.
Das mag vielleicht einen geschichtlichen Hintergrund haben warum Leute die jemanden melden verhasst sind, aber ich denke dass nutzen leider viele aus.

Die Frage ist also nicht ob das Hundehaltegesetz ausreichend ist, die Frage ist warum es nicht exekutiert wird.

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Selten (13.716 Kommentare)
am 19.07.2019 12:03

Exekutiert wird es ua nicht, weil Leute wie Sie eben auch typische Ö sind, die es nicht schaffen, sich mal öffentlich unbeliebt zu machen und lieber hinterher im Anlassfall Kindern gleich von Papa Staat dies und das verlangen.

Ehrlich, was hindert sie, einen Verwaltungsverstoß anzuzeigen?

Und am Land, zumindest bei mir, gibt es erst so viele Hunde, seit man viel zu viele Baubewilligungen erteilt hat.

Da ziehen dann die Städter raus und brauchen dann einen Haushund, weil sie jetzt ein Haus haben. Und damit geht der Unfriede los.

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fanfarikuss (14.172 Kommentare)
am 19.07.2019 12:17

"Wenn du also anfängst da jeden anzuzeigen hast du bald die Hälfte deiner Nachbarn angezeigt. Und leider ist in Österreich ja nicht schuld der etwas unrechtmäßiges getan hat, sondern der der es meldet."

Danke. Besser kann man es nicht in Worte fassen!

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Heza (816 Kommentare)
am 19.07.2019 11:17

Auch in Altenberg laufen 2 scharfe Jagdhunde frei herum. Auf der Jagd nach einer Katze hätten sie fast meinen 2jährigen Enkel , im eigenen Garten, angefallen was meine Tochter noch mit Mühe verhindern konnte. Meinung der Bauern: mach deinen Zaun eben höher!

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peas (4.501 Kommentare)
am 19.07.2019 11:27

Wenn Sie eine Frau sind? Was sagt ihr Mann dazu? Selbst wenn Sie keinen haben, keine Sekunde würde ich so eine Aussage tolerieren. Der Vorfall gehört unbedingt angezeigt!
Noch dazu wie Sie meinen, dass es schon einen persönlichen Vorfall gab. Entschuldigung, aber da geht mir als Vater einfach der Plan ab.

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alf_38 (10.950 Kommentare)
am 19.07.2019 11:32

Wo bleibt die Anzeige? Nicht jammern - tätig werden!

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fanfarikuss (14.172 Kommentare)
am 19.07.2019 11:36

Noch einmal: Solange es keinen Biss/Beißattacke gibt kannst du genau nichts anzeigen!
Du kannst es nur auf der Gemeinde/BH/Magistrat zu Protokoll geben.
Ist leider so.
Weiß ich auch erst seit 2 Wochen aus gegebenem Anlass.

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alf_38 (10.950 Kommentare)
am 19.07.2019 11:40

Das ist mir wurscht. - Dann renne ich von der Polizei auf die Gemeinde, poste es öffentlich überall. Und dann schauen wir mal.

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Selten (13.716 Kommentare)
am 19.07.2019 11:50

Doch!

Der Halter hat den Hund sicher zu verwahren. Dagegen hat er wohl eindeutig verstoßen, wenn die Tiere alleine rumlaufen, und noch dazu besonders verwerflich gleich zu zweit.

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enoch (567 Kommentare)
am 19.07.2019 12:20

Richtig und die BH muss eine Geldstrafe verhängen.

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Selten (13.716 Kommentare)
am 19.07.2019 12:25

und der Halter ist somit aktenkundig, die Behörden können sich bei weiteren Vorfällen nicht hinter Unwissen verschanzen.

Ich will jetzt nicht auf eine Anzeigenorgie hinaus, aber herrenlos herumlaufende Hunde sind einfach ein No Go.

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enoch (567 Kommentare)
am 19.07.2019 12:22

§ 3
Allgemeine Anforderungen
[...]
2) Ein Hund ist in einer Weise zu beaufsichtigen, zu verwahren oder zu führen, dass
[...]
3. er an öffentlichen Orten oder auf fremden Grundstücken nicht unbeaufsichtigt herumlaufen kann.

§ 15
Strafbestimmungen

(1) Eine Verwaltungsübertretung begeht, wer
[...]
2.einen Hund entgegen der Bestimmungen des § 3 Abs. 1 und 2 hält,
[...]
(2) Verwaltungsübertretungen sind von der Bezirksverwaltungsbehörde mit einer Geldstrafe bis zu 7.000 Euro zu bestrafen..

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fanfarikuss (14.172 Kommentare)
am 19.07.2019 11:12

Aus gegebenem Anlass:

RUNFORFUN am 18.07.2019 10:48 Uhr
Die vorletzten Worte des Hundehalters:
"Der tut nichts!"
Die letzten Worte des Hundehalters:
"Das hat er noch nie getan!"

Genau darum geht es. Meine beiden Kinder und ich selbst waren bereits Hundeattacken ausgesetzt. Mich selbst hat es am schlimmsten erwischt,
auch im Gesicht, ist aber Geschichte. Den Halter hat das damals (noch Schillingzeiten) einen doppelten Bausparer gekostet. Die Narben sind mir wurscht.
Aber: Ich kann die von "Runforfun" angeführten und immer wieder gehörten
Sprüche auch nicht mehr hören.

"Der tut eh nix" wird seither von mir mit "Ich schon!" beantwortet.
"Der will nur spielen" mit "Ich nicht".
Und "Das hat er noch nie gemacht" wird künftig mit "Ich auch nicht" beantwortet.
Weil ich es einfach satt habe!
Fortsetzung folgt.

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tradiwaberl (15.604 Kommentare)
am 19.07.2019 11:27

Bin ganz bei Ihnen.
Ich sehe keine Schuld bei mir, wenn der kleine verspielte Wauzi trotzdem einen Tritt von mir abkriegt. Weil ICH will nicht spielen. Und ich weiß ja nicht, was ihm noch so einfällt.
Als Sportler hatte ich schon oft unliebsame Begegnungen mit Hunden. Ich weiß mich mittlerweile sehr gut (und sehr schmerzhaft für den Hund) zu wehren, aber es ist von den Hundehalten einfach unverantwortlich.

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fanfarikuss (14.172 Kommentare)
am 19.07.2019 11:37

In diesem Fall bin ich ganz bei ihnen!

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