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Bluttat in Wullowitz - Lebenslange Haft wegen zweifachen Mordes für Jamal A.

Von nachrichten.at/apa, 05. Juni 2020, 18:09 Uhr
Der Angeklagte am Freitagabend am Linzer Landesgericht. Bild: KERSTIN SCHELLER (APA)

LINZ. Der 33-jährige Asylwerber Jamal A. aus Afghanistan, der im Oktober 2019 einen Rot-Kreuz-Mitarbeiter und einen Altbauern in Wullowitz (Gemeinde Leopoldschlag) erstochen haben soll, ist Freitagabend in Linz zu lebenslanger Haft verurteilt worden.

Die Geschworenen sprachen den 33-Jährigen einstimmig des zweifachen Mordes sowie des schweren Raubes schuldig. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Angeklagte, der zwar mehrfach reumütig gestanden hatte, wollte als "zweite Chance" einen Freispruch. Lediglich dieses Geständnis des bisher unbescholtenen Angeklagten wertete das Gericht als mildernd. Erschwerend war hingegen, dass drei Verbrechen zusammengekommen seien. "Trotz Minderungsgründen gibt es keine andere Strafe als die Höchststrafe für so eine brutale Vorgehensweise. Die Taten sind kaltblütig und nicht nachvollziehbar gewesen. Um die Opfer hat er sich überhaupt nicht gekümmert", sagte Clemens Hödlmoser, Vorsitzender des Geschworenensenats.

Am 14. Oktober soll der Asylwerber auf einen 32-jährigen Flüchtlingsbetreuer in einer Unterkunft in Wullowitz (Bezirk Freistadt) zweimal eingestochen haben. Dann flüchtete er mit einem Fahrrad. Kurz darauf habe er bei einem nahegelegenen Bauernhof einen 63-Jährigen mit fünf Messerstichen getötet, um an dessen Auto zu gelangen. Mit dem Wagen kam er bis Linz, wo er festgenommen wurde. Der Rot-Kreuz-Mitarbeiter erlag wenige Tage später im Spital seinen Verletzungen. Wir haben ausführlich darüber berichtet.

Video: Afghane bekommt für Doppelmord von Wullowitz lebenslang

"Mach keinen Blödsinn"

Immer wieder hatte sich der Angeklagte in den beiden Verhandlungstagen entschuldigt und gemeint, dass es ihm leidtue. Es sei einfach so passiert, meinte er. Er habe sich "tief verletzt" vom "Verhalten des Flüchtlingsbetreuerers" gefühlt. Wegen einer Diensteinteilung im Altstoffsammelzentrum hatte dieser am 14. Oktober den Afghanen kontaktiert. Es kam offenbar zum Disput. Daraufhin sei der Angeklagte derart wütend geworden, dass er den Betreuer nachmittags im Wohnheim aufsuchte. Warum er dazu ein Messer mitgenommen habe, konnte er der Staatsanwältin nicht erklären. Ohne ein Wort zu reden ging er geradewegs auf den 32-jährigen zu und stach "mit voller Wucht" zweimal in dessen Brust. Ein Asylwerber, der eingreifen wollte, rief noch "mach keinen Blödsinn", wie er im Zeugenstand sagte.

Vier Tage später wurde das Opfer für hirntot erklärt. In einer Notoperation kam es wegen des hohen Blutverlusts zum Herzstillstand, worauf das Gehirn nicht mehr ausreichend mit Sauerstoff versorgt wurde, führte Gerichtsmediziner Christian Matzenauer aus. Der junge Mann habe von vornherein aufgrund der Verletzungen nur eine "äußerst geringe Überlebenschance" gehabt.

In ihrer 15-jährigen Berufstätigkeit habe sie noch keinen Mord von "derartiger Brutalität" verhandelt, meinte die Staatsanwältin. Der Beschuldigte sei "durch nichts und niemanden abzuhalten" gewesen, den "netten und hilfsbereiten" Flüchtlingsbetreuer "absichtlich" mit zwei Messerstichen zu töten. Der anschließend niedergestochene Altbauer sei "einfach am falschen Tag am falschen Ort" gewesen, stellte sie fest. Nachdem der 63-Jährige dem Afghanen sein Auto nicht herausgeben wollte, sondern ihn anschrie, habe dieser fünfmal zugestochen, bis "das Opfer ruhig war". Die Überlebenswahrscheinlichkeit für den Bauern war laut Matzenauer "gleich null".

Schmerzensgeld für die Angehörigen

Der Verteidiger versuchte seinen Mandanten nicht als kaltblütig darzustellen, sondern sprach von einem psychisch Kranken, der mit seiner Wut nicht umzugehen weiß. Dabei stützte er sich vor allem auf das psychiatrische Gutachten von Adelheid Kastner, das dem Beschuldigten zwei Gesichter attestierte. Mit der wahnhaften Seite hätten die Taten aber nichts zu tun, unterstrich sie. Der 33-Jährige halte sich für einen "Auserwählten Gottes" mit "absolutem Wissen". Wegen seines Wahns sei der Mann aber nicht gefährlich. So stehe seine "Geisteskrankheit nicht in Bezug zum Delikt, was eher selten ist", stellte Kastner klar.

Entscheidend sei sein Auftreten im Alltag. Er wisse selber von sich, dass er jähzornig ist, und habe Maßnahmen zum Gegensteuern entwickelt, berichtete die Expertin. Weil er sich jedoch seit längerem von dem Rot-Kreuz-Mitarbeiter "benachteiligt", "gekränkt" und "herabgesetzt" gefühlt habe, sei er derart in Rage geraten. Kastner bescheinigte ihm dennoch Zurechnungsfähigkeit.

Das Gericht begründete die verhängte Höchststrafe mit den "sehr brutalen" Verbrechen, die der Angeklagte "kaltblütig" begangen habe. Den Familienangehörigen der Opfer, die sich dem Strafverfahren als Privatbeteiligte angeschlossen hatten, wurde Trauerschmerzensgeld zwischen 5.000 und 10.000 Euro zugesprochen. Der Angeklagte kündigte Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Auch gegen die Ansprüche der Privatbeteiligten wolle er berufen.

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