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Bluttat in Dolni Dvoriste: Dreieinhalb Jahre Haft, kein Mordversuch

Von nachrichten.at/apa   11.Juli 2019

Die Geschworenen sahen in der Tat keinen Mordversuch, sondern nur eine absichtlich schwere Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Angeklagte und das spätere Opfer hatten immer wieder Pensionisten nach Tschechien ins Kasino gefahren. Darunter war auch die Mutter des 43-Jährigen, was diesem nicht recht war. Am 25. Februar 2017 kam es deswegen am Parkplatz eines Glücksspieltempels in Dolni Dvoriste zu einer Auseinandersetzung zwischen den Männern, die eskalierte.

Laut Anklage soll der 53-Jährige dem anderen mit einem Klappmesser nicht nur sieben - nicht allzu schwere - Stichverletzungen zugefügt, sondern auch versucht haben, ihn in die Herzgegend zu stechen, was das Opfer abwehren konnte. Zudem habe der Angreifer dem 43-Jährigen noch einige Tritte, darunter zumindest einen in die Kopf-Hals-Region, versetzt, so die Staatsanwaltschaft. Das Opfer trug bleibende gesundheitliche Schäden davon.

Der Fall war bereits im Herbst des Vorjahres vor Gericht verhandelt worden - damals war absichtlich schwere Körperverletzung angeklagt. Der Schöffensenat sprach aber ein Unzuständigkeitsurteil, weil der Verdacht des versuchten Mordes im Raum stehe. Deshalb musste sich der 53-Jährige erneut vor Gericht verantworten, diesmal wegen Mordversuchs mit einer Strafdrohung von zehn bis 20 Jahren oder lebenslanger Haft.

Auch in diesem zweiten Prozess drehte es sich weitgehend um die Frage, ob der Angeklagte das Opfer töten wollte oder nicht. Er selbst bestritt das. Details der Attacke, die Licht in diese Frage bringen hätten können - z.B. ob sich das Opfer noch gerührt hat, als der Angeklagte von ihm abließ, und er es also für tot halten konnte - blieben bis zuletzt unklar.

Ein Zeuge konnte sich nicht mehr so genau erinnern, auch die Angaben von Angeklagtem und Opfer wiesen Diskrepanzen auf. Auf einem Überwachungsvideo, das im Gericht vorgespielt wurde, erkennt man zwar, wie sich der 53-Jährige die Hände wäscht und das blutige Messer reinigt. Die Tat selbst ist aber nicht zu sehen.

Der unbescholtene Angeklagte hat die Tat weitgehend zugegeben, behauptet aber, er habe den anderen nicht töten wollen. Sein Verteidiger sah daher nur eine absichtlich schwere Körperverletzung. Für die Staatsanwältin stand hingegen fest, dass es sich "eindeutig" um einen Mordversuch handle.

Die acht Laienrichter folgten der Ansicht des Verteidigers. Die Entscheidung dürfte ihnen allerdings schwer gefallen sein. Die Frage, ob es sich um einen Mordversuch gehandelt hat, beantworteten vier von ihnen mit Ja, vier mit Nein. Die Frage nach dem Tatbestand der absichtlich schweren Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen bejahten sie mit sechs zu zwei.

Das Gericht verurteilte den 53-Jährigen zu dreieinhalb Jahren Haft. Mildernd wurden die Unbescholtenheit, das reumütige Geständnis und "eine gewisse Provokation durch das Opfer" gewertet, erschwerend die "äußerst brutale" Vorgehensweise und die Schwere der Verletzungen. Der Angeklagte muss dem Opfer zudem 5.000 Euro Teilschmerzensgeld zahlen. Weder Anklage noch Verteidigung gaben eine Erklärung ab.

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28. März 2024