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Blinddarmdurchbruch auf Mallorca: Urlauberin bleibt auf 5200 Euro sitzen

Von OÖN   12.Dezember 2019

Es hätte ein traumhafter Urlaub werden sollen, doch der Trip nach Mallorca wurde im Vorjahr für eine Innviertlerin (29) zum lebensbedrohlichen Albtraum. Sie musste wegen eines Blinddarmdurchbruchs in Palma notoperiert werden und bleibt nun auf Kosten in Höhe von 5200 Euro sitzen. Zu Unrecht, wie Jürgen Holzinger vom Verein "Chronisch Krank" die OÖ. Gebietskrankenkasse kritisiert. Der Verein wolle die Summe notfalls einklagen.

Vor ihrer Reise hatte die Frau Bauchschmerzen. Sie suchte deshalb einen Hausarzt und zwei Mal das Krankenhaus in Schärding auf. Die Ärzte diagnostizierten einen Verdacht auf Magenverstimmung (Gastroenteritis), weshalb sich die Frau entschied, die Reise anzutreten. Doch auf Mallorca erlitt sie gleich in der ersten Nacht einen Blinddarmdurchbruch und musste notoperiert werden.

Hohes Fieber und extreme Bauchschmerzen: Ein Arzt überwies die Oberösterreicherin in die Privatklinik Quirón Salud in Palma. Nach einer Anzahlung von 1200 Euro erfolgten die Untersuchungen. "Es bestand akute Lebensgefahr, daher war an eine Überstellung der Patientin nach Österreich nicht zu denken", sagt Holzinger. Doch auch eine Verlegung von der Privatklinik in ein öffentliches Spital sei nicht möglich gewesen. "Angeblich stand stundenlang kein Krankenwagen zur Verfügung", so der Obmann von "Chronisch Krank". Daher wurde die OP schließlich in der Privatklinik durchgeführt.

Die gesamten Behandlungskosten betrugen mehr als 20.000 Euro. Weil die Patientin über den Alpenverein eine private Versicherung abgeschlossen hatte, wurden 10.000 Euro ersetzt. Die GKK habe anfänglich nur rund 1900 Euro ersetzt, kritisiert Holzinger. "Nachdem wir eine Übersetzung der spanischen Befunde ins Deutsche übermittelt hatten, wurden von der Kasse noch zusätzlich 2900 Euro nachgezahlt." Dies sei immer noch zu wenig, so Holzinger. Denn laut EU-Recht muss die Kasse jene Kosten tragen, die die GKK dem spanischen Versicherer in Rechnung stellen würde, wenn ein spanischer Bürger in Oberösterreich behandelt worden wäre.

Beim Kostenersatz sei die Rechtslage "eindeutig", sagt hingegen Harald Schmadlbauer von der OÖGKK. Erkranke ein EU-Bürger in Spanien, sei dieser den spanischen Bürgern gleichgestellt. Doch dort gebe es gar keinen Kostenersatz für Behandlungen in Privatkliniken. Daher berechne die Kasse die Kosten hier grundsätzlich nach dem Tagessatz für die Behandlung in einem privaten Spital in Österreich. Jedoch sei die Situation der Patientin lebensbedrohlich gewesen, weshalb es die Rechtslage ermögliche, die Echtkosten eines öffentlichen oberösterreichischen Spitals zu ersetzen. Mehr als die geleisteten rund 4800 Euro seien rechtlich nicht möglich.

"Eigenverantwortung"

Hat das Spital in Schärding den Gesundheitszustand der Frau falsch eingeschätzt? Die Patientin sagt, ihr sei gesagt worden, sie könne "problemlos" verreisen. Der Spitalsträger ist anderer Ansicht: "Es wurde betont, dass es sich möglicherweise um keine Kleinigkeit handelt, eine massive Blinddarmproblematik konnte nicht ausgeschlossen werden", sagt Gesundheitsholding-Sprecherin Jutta Oberweger. Der Patientin sei "zwei Mal" geraten worden, sich stationär aufnehmen zu lassen. "Dass die Patientin den Flug um einen Tag verschoben hat, ist für uns auch ein Indiz, dass ihr die Problematik bewusst war", so Oberweger. Es gehe um die "Eigenverantwortung" der Patienten, betonte Oberweger.

Dass die Innviertlerin eine Aufnahme im Spital "verweigert" habe, sei falsch, sagte Holzinger.

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