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Bienenhaltung im Wohngebiet ist ab heute erlaubt

01.Juni 2019

Zur Vorgeschichte: Bisher war die Bienenhaltung im Wohngebiet nur geduldet. Beschwerte sich aber ein Anrainer über seinen imkernden Nachbarn, musste der Bürgermeister handeln. Nachdem die OÖNachrichten im Vorjahr auf diese Regelung aufmerksam gemacht hatten, stellte FP-Klubobmann Herwig Mahr einen Initiativantrag im Landtag – mit Erfolg.

"Die Zahl der Bienenstöcke ist laut der neuen Regelung auf drei beschränkt", sagt Mahr. Bestehende Gesetze zur Bienenhaltung – wie ein Mindestabstand der Bienenstöcke von zehn Metern zum Nachbargrundstück – sind natürlich auch im Wohngebiet gültig. "Bienen sind von unschätzbarem Wert. Sie leisten einen wichtigen Beitrag für unsere Umwelt und sind unerlässlich für funktionierende Ökosysteme", sagt Mahr.

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20. April 2024