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Lizenz zum Fliegen: FP-Klubchef lässt bei Bienen im Wohngebiet nicht locker

Von (mst)   13.September 2018

Hobbyimker kennen das Problem: Weil Bienen als Nutztiere gelten und das oberösterreichische Raumordnungsgesetz die Haltung von Nutztieren im Wohngebiet pauschal untersagt, sind auch Bienenstöcke im Garten in der Regel verboten.

Bei einer Anzeige muss der Bürgermeister handeln – und die Entfernung der Bienenstöcke anordnen. So geschah es jüngst dem Ehepaar Lisko in Sankt Georgen im Attergau.

FP-Klubchef Herwig Mahr, der in der Vorwoche angekündigt hatte, diesem Gesetz den Stachel zu ziehen, legt nun nach. Er wird im Landtag einen Antrag auf eine Gesetzesänderung einbringen. Zumindest für den Eigenbedarf an Honig sollen Bienen auch im Wohngebiet gehalten werden dürfen, sagt Mahr. Bis zu fünf Völker seien nach Ansicht von Experten vertretbar, sagt er.

Gestern sandte er einen Entwurf für den Initiativantrag an alle Landtagsfraktionen. "Ich hoffe, dass ihn so viele Kolleginnen und Kollegen mitunterzeichnen." Einbringen werde er den Antrag jedenfalls, denn gerade in Zeiten massiven Insektenschwunds müsse man die Haltung von Bienen erleichtern, sagt Mahr. "Das Verbot einer Nutztierhaltung im Wohngebiet hat ja ihre Berechtigung. Aber man kann Bienen doch nicht mit Schweinen gleichsetzen. Das ist ja widersinnig."

Das oberösterreichische Bienenzuchtgesetz regle ohnehin detailliert, welche Mindestabstände zu Nachbargrundstücken beim Aufstellen von Bienenstöcken eingehalten werden müssen. Da brauche man nicht zusätzlich ein pauschales Haltungsverbot durch das Raumordnungsgesetz, sagt Mahr. Sorgen von Allergikern wolle man natürlich ernst nehmen – und das Aufstellen eines Bienenstocks allenfalls an eine Einverständniserklärung der unmittelbaren Nachbarn binden.

Eindeutig für eine Änderung des Raumordnungsgesetz zugunsten der Bienenhaltung ausgesprochen haben sich in der Vorwoche auch die Grünen.

Eine Entscheidung über den Antrag fällt nicht sofort: Bei der Landtagssitzung am 20. September wird der Antrag eingebracht – und daraufhin dem Ausschuss zugewiesen. Dessen nächster Tagungstermin ist der 4. Oktober. 

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