Berufssoldat muss sich vor Gericht verantworten
LINZ, FREISTADT. Er schoss mit Privatwaffe auf einen Bekannten.
Vor dem Linzer Landesgericht muss sich am 25. Juni ein Mühlviertler Berufssoldat verantworten. Der 25-Jährige schoss im November des Vorjahres mit seiner privaten Pistole auf einen 26-jährigen Bekannten in dessen Wohnung. (Die OÖN berichteten darüber.) Das Projektil durchschlug den Oberkörper des jungen Mannes und verletzte ihn schwer. Er ist seither querschnittsgelähmt und hält sich seit Beginn des Jahres in einer Reha-Klinik auf.
Bei seiner Vernehmung gab der Soldat an, der Schuss habe sich versehentlich gelöst. Die Polizei verhängte ein vorläufiges Waffenverbot gegen ihn. Das Bundesheer kündigte nach dem Zwischenfall ein Disziplinarverfahren an, betonte zugleich aber, dass der Mühlviertler, der in der Kaserne Freistadt beschäftigt ist, ein "sehr zuverlässiger Kamerad" sei. Auf OÖN-Anfrage erklärte das Militärkommando OÖ gestern, dass es zu laufenden Verfahren keine Stellung nehme.
Die Staatsanwaltschaft Linz nahm inzwischen die Ermittlungen gegen den Soldaten auf und brachte danach Anklage beim Landesgericht Linz ein. Vom Urteil wird auch die weitere Bundesheer-Karriere des Wachtmeisters abhängen. Er hatte mehrmals versucht, in der Privatwirtschaft Fuß zu fassen, kehrte aber immer wieder zum Heer zurück.
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