Behördenverlagerung: Tröpfchen auf heißen Stein
33 Thesen #32: Bei der Dezentralisierung von Bundesbehörden ist in den vergangenen sechs Jahren kaum etwas weitergegangen.
Österreich ist ein Bundesstaat. So steht es in Artikel zwei der Bundesverfassung.
Der Föderalismus bildet sich unter anderem in Form der neun Bundesländer samt ihrer Landesgesetzgebung ab. Gerade einmal als ganz sanfter Hauch erkennbar ist der bundesstaatliche Charakter allerdings in der Verteilung der rund 70 Bundesbehörden und -agenturen. Denn diese haben ihren Hauptsitz mit nur fünf Ausnahmen alle in einem Bundesland: der Bundeshauptstadt Wien.
Deutschland und die Schweiz – ebenfalls