Bauern für Hundeverbote auf der Alm
LINZ, GROSSRAMING. Frust nach Urteil bei Sprechtag der Almbauern: Nach Kuhattacken wird eine Diskussion über Maßnahmen entfacht. Landeshauptmann Stelzer hofft, dass die nächste Instanz das Urteil wieder aufheben wird.
Eigentlich wären gestern beim Sprechtag der oberösterreichischen Almbauern in Großraming Neuerungen im Förderwesen der Almwirtschaft und Fortbildung bei der Milchwirtschaft auf der Tagesordnung gestanden. Allein schon wegen der Brisanz für jeden, der sein Vieh auf die Bergweiden treibt, stieß Obmann Johann Feßl das Tagesprogramm um. Nüchtern wurde in der Runde versucht, die Fakten des Hergangs des Unglücks im Stubaital, bei dem eine 45-jährige Deutsche von einem Rind angegriffen und zu Tode getrampelt worden war, zusammen zu tragen.
"Es ist erschreckend, wenn man 365 Tage im Jahr für die Erhaltung der Almen als Täter hingestellt wird", sprach Feßl den Almbauern aus der Seele. Das Urteil sei "unverständlich: Ich hoffe, dass das nicht alle Richter so sehen." Wenn der Schuldspruch nicht in der nächsten Instanz aufgehoben wird, sieht Almbauer Stefan Nagler aus Weyer die Bewirtschaftung der Bergwiesen am Ende: "Die einzige wirtschaftlich sinnvolle und rentable Form der Mutterkuhhaltung wird dann nicht mehr gehen." Denn wenn es Zwischenfälle gebe, dann seien es meistens Kühe, die ihre Kälber verteidigen. "Allein schon die Höhe der Strafe (490.000 Euro, Anmerkung) wird den Tiroler Almbetrieb in den Ruin treiben", sagt Johann Ramoser, Almbauer aus Garsten.
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Hunde gehören nicht ins Gebirge
Die Reaktion auf das Gerichtsurteil in Tirol fiel bei dem Sprechtag beim Großraminger Kirchenwirt reflektiert aus. Die Bauern glauben mit einer leicht umsetzbaren Forderung, die Gefahr von weiteren Unfällen bannen zu können. "Die Leinenpflicht für Hunde bei Wanderungen in den Bergen ist ja lieb und nett", sagt Feßl, "aber eigentlich gehört überhaupt kein Hund ins Gebirge." Die Almbauern forderten gestern einhellig, dass Hunde in den Gebirgswäldern und auf den Almen verboten werden sollten.
Feßl: "Es hat sich herausgestellt, dass bei 99 Prozent aller Unfälle zwischen Wanderern und Kühen die Wanderer einen Hund dabei hatten." Wenn ein Hund auf eine Herde zusteuere, dann wecke das bei den Kühen uralte Instinkte, ihre Kälber vor einem Angreifer schützen zu müssen. Feßl glaubt außerdem auch den Vierbeinern mit einem Verbot in den Bergen einen Gefallen zu tun: "Ich glaube nicht, dass der spitze, steinige Untergrund den Hundepfoten gut tut." Auch Landeshauptmann Thomas Stelzer (VP) meldete sich gestern in der Causa zu Wort. Er hofft, dass das Urteil in den übergeordneten Instanzen nicht hält, ansonsten wird das Land "alles unternehmen, damit wir diese Bedrohung abwenden und eine Lösung mit Hausverstand erreichen."
Agrar-Landesrat Max Hiegelsberger führt zwei Punkte an, warum das Urteil zu einem Aufschrei führt: "Es geht nicht nur um das Urteil und die Höhe der Strafe, die ist im Tiroler Fall existenzgefährdend. Ganz entscheidend ist auch das Thema Haftung." Egal ob durch eine Kuh, ein Schlagloch oder einfach einen Ast ausgelöst – die Bauern seien völlig verunsichert, was ihnen im Falle eines Unfalls auf "ihrem zur Verfügung gestellten Grund" blühen könnte. Sicherheit bietet jedoch eine Versicherung. Land- und Forstwirtschaftliche Betriebshaftpflichversicherungen bieten Sicherheit, heißt es aus der Oberösterreichischen Versicherung. Auch die Tierhaltung sei von diesen Produkten abgedeckt, heißt es. "Im konkreten Fall hätten wir die Kosten jedenfalls übernommen", heißt es aus dem Konzern.
Auch beim Alpenverein gibt es große Bedenken nach dem Tiroler Urteil. Die Almen für Besucher zu sperren, dürfte schwierig werden, weiß Alpenvereins-Vorsitzender Thomas Poltura: "Denn für die meisten Wanderwege gibt es ein ersessenes Wegerecht."
440 bewirtschaftete Almen in Oberösterreich
Oberösterreich ist im Vergleich zu Tirol (2100 Almen) oder Salzburg (1800) ein „Almen-Zwergenland“. Das ändert nichts daran, dass die Almbewirtschaftung auch in unserem Bundesland Tradition hat. So gibt es rund 630 Almen, etwa 440 werden bewirtschaftet. Im Jahr 2017 wurden etwas mehr als 4300 Rinder aufgetrieben.
Aufgeteilt ist Oberösterreich in sechs Almenregionen: Salzkammergut West, Süd und Nord sowie Steyr-Kremstal, Pyhrn-Priel und das Ennstal. Sie umfassen mit rund 3000 Quadratkilometern etwa ein Viertel der Landesfläche, etwa 15 Prozent der Almen sind wegen schwieriger Geländeverhältnisse unerschlossen. Dass es auf Almen immer wieder zu bedrohlichen Begegnungen mit den Weidetieren kommt, ist allen Beteiligten bewusst. Deshalb hat etwa der Nationalpark Kalkalpen auch Hinweisschilder aufgestellt, um auf die Gefahren hinzuweisen.
Die wichtigsten Inhalte für Wanderer: Tiere nicht reizen, ruhig verhalten, Hunde sollen an der Leine geführt werden. Im Notfall soll der Vierbeiner aber sofort von der Leine gelassen werden. Das Herrl könnte sonst ins Stolpern geraten.
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Der Artikel spricht dauernd von "Strafe". Die 490.000,- Euro sind aber keine Strafe, und auch kein sofort zu zahlender Betrag, vielmehr geht es um Zivilrechtliches, in erster Linie Unterhaltsleistungen, die hinkünftig anfallen (sofern überhaupt das Urteil so Bestand hat).
Knackwurstviecher und der die Knackwurst!
Früher hätte sich keiner mit einem Hund den tragenden Kühen auf der Alm hinauf getraut!
Heute gibt es keinen Respekt mehr vor den Weidetieren! Wie eine Katze die man streicheln darf!
Wenn diese Tiere jemanden vertraut sind, passiert nichts, aber fremde Menschen mit Hunden,wie verrückt! Und dann diese großen Probleme, wenn schreckliches passiert!
Lasst die Weidetiere auf der Alm in Ruhe, Hunde haben dort nichts verloren, dann werden sie auch nicht angreifen!!
Wie ich schon sagte : das gleiche Zeug wie gestern und am Tag davor.
Ich stelle mal eine andere Rechnung auf :
Es kommen im Jahr 37 Millionen Urlauber nach Österreich. Daher würde ich nicht unbedingt die Urlauber beleidigen, wie es hier teilweise gemacht wird. Ganze Branchen hängen davon ab und Arbeitsplätze.
Wie oft im Jahr wird eine Tourist von Kühen zu Tode getrampelt?
1 x im Jahr? Alle 2 Jahre?
Die Chance einen 6er im Lotto zu haben, ist jedenfalls höher.
Aaaah, schon 3 6er dieses Jahr gehabt?!
Auf der anderen Seite sehe ich nicht ein, wieso Bauern automatisch von jeder Schuld befreit sind, falls ihre Viecher etwas anstellen. Warum?
Kühe können Autos zu Schrott trampeln und keiner zahlt die Kosten für die Reparatur, außer dem Besitzer.
Kühe können Menschen zu Tode trampeln und der Bauer ist grundsätzlich nicht haftbar.
Alles mögliche muss versichert sein. Ein Hund mit 5 Millionen.
Eine Kuh nicht?
Dabei dürfte, nach der Unfallhäufigkeit, die Versicherung kaum was kosten.
Vielleicht
1.) weil Kühe seit Hunderten von Jahren auf unseren Almen stehen und
2.) weil die Alm vermutlich im grundbücherlichen Eigentum des Bauern steht?
Ein bisschen mehr Respekt vor dem bäuerlichen Eigentum und deren Tätigkeit (Landschaftspfleger!) würde ihnen gut tun!
Was haben Sie denn zu sich genommen?!
Menschen, Maschinen, Fahrzeuge etc. sind auch schon seit Jahrhunderten auf der Erde, aber die müssen versichert sein!
Früher waren Bauern auch nicht gegen Blitzschlag oder Brand versichert, weil es keine Versicherungen gab.
Heute sind sie dagegen versichert!
Was ist das für eine Begründung wieso Kühe nicht versichert sind?
Warum sollen Kühe nicht versichert sein.
Eh klar sind die versichert.
Die Frage HIER ist ja... WER ZAHLT... jede Versicherung versucht mit noch so perfiden Mitteln eine grobe Fahrlässigkeit zu erwirken.
Die LV, die UV, die Haftpflicht des Bauern...
Grob Fahrlässig ist es schon, wenn man bei 3 Tagen Abwesenheit den Hauptwasserhahn nicht abdreht... aber um 1,20€ im Monat ist auch diese grobe Fahrlässigkeit mit eingebunden...
Wenn Kühe in der Nähe der Weide rumlungern und sogar auf die Straße gehen, ist das völlig normal.
Hast Du da Dein Auto geparkt und es wird von Kühen demoliert, zahlt das kein Mensch, außer Du selbst!
Tiroler Kühe dürfen Autos demolieren
https://helpv1.orf.at/index.html@story=2281
Komisch das es in Kärnten schon eine Versicherung für solche Schäden seit 2009 gibt.
Respekt fordern grade Sie ein?
Wo ist denn Ihr Respekt vor der Toden, deren Mann und Sohn?!
So schrecklich es ist, dass diese Frau tot ist,aber es sind leider eigene Fehler in solchen Situationen!
Umsonst stehen keine Warntaferl dort!
So traurig auch dieser Vorfall auch ist,diese Tiere sind keine Kuscheltiere, auch wenn der Stier seinen Herrn kennt,kann er ihn plötzlich zu Tode treten,ich hatte immer vor diesen Tieren bei meiner Oma am Bauernhof, großen Respekt!!
Respekt hin oder Respekt her!
Die Weide ist an einem öffentlichen Weg, der zu einer Gaststätte mit 200 Plätzen führt. (auch wenn ich das jetzt schon zum gefühlten hundertsten mal schreibe).
Es herrscht dort also reger Verkehr auf diesem Weg.
Die Frau hat sich nichts zu schulden kommen lassen. Weder hat der Hund die Kühe belästigt, noch sonst was.
Es kann doch nicht sein, wenn an so einem Weg, der viel genutzt wird, kein Zaun steht! Es soll ja nicht an jeder Alm ein Zaun stehen, aber in diesem Fall und bei so viel Publikum wäre er angebracht.
Wie es das Gericht schon sagte : ein Sonderfall!
Hundeverbote auf der Alm, dann müssen die Hunde auch nicht mehr als Bergretter oder zum Lawineneinsatz, so einfach ist diese Regelung!
Gemahch, das sind erzogene Gebrauchshunde mit einem diszipliniertem Halter. Und nicht diese Will-haben-Hunde, die von gefühlt mind 90% überforderten 'Tierfreunde' verhätschelt werden.
Tier Wollen ist eine Sache, Tier Können eine andere ...
Das meinen sie aber jetzt nicht ernst, oder?
Einen verwöhnten Stadthund der eine Kuh nur von der WErbung im Fernsehen kennt,können sie doch nicht mit einem ausgebildeten Hund vergleichen!
Im Falle eines Rettungshundes sprechen wir aber von einem professionellen Arbeitstier mit lebensrettenden Verantwortung und nicht von einem Spaßtier als Kinderersatz. Die psychologische Verfassung der Halter geht meist auch damit einher.
Sarkasmus würden Sie selbst nicht erkennen, wenn er bei Ihnen an die Türe klopft? Oder?!
Wäre auch ein bissel viel verlangt, bei einem Redneck.
Sinnerfassend zu lesen und zu begreifen, ist nicht jedem gegeben.
...von einem professionellen Arbeitstier mit lebensrettenden Verantwortung...
Und das bleibt trotzdem ein Hund!!!
Ich hab erlebt, dass ein solches "höchst diszipliniertes" Tier direkt vom Grillrost ein Kotelett geklaut hat, und damit abgehauen ist, damit man es ihm nicht mehr abnehmen kann. Wir haben alle lachen müssen. Keiner konnte dem Hund böse sein.
Assistenzhunde wie Blindenführ-, Service- und Signalhunde sind bei den üblichen Verboten normalerweise ausgenommen. Hausverstand einsetzen!
Ich habe nur versucht, sinnerfassend zu lesen!
Das Urteil liegt fern ab jeglichen Hausverstandes. Diese Entscheidung hegt den Verdacht, dass Montessori-Absolventen nun im Richterstand Einzug gehalten haben. Weitere solche unverständliche Urteile werden folgen.
Was hat das mit Montessori zu tun??
Sie meinen Waldorf
Der Innenminister sagt dazu:
Sicherheitsverwahrung für alle Kühe und Hunde!
Die Steigerung von Blöde: Blöd, blöder, Linker!!!!!!!!!!!!! (Satire)
Ah smiley muasst scho dazua-hänga, sunst sand de Hofabuam glei ogfressn
Ich glaube, dass jeder Wanderer gleichgültig ob mit oder ohne Hund eine bestimmte Eigenverantwortung haben sollte. Man kann jedoch nicht den Bewirtschafter der Alm für Unfälle verantwortlich machen. Schließlich macht ja jeder freiwillig die Wanderung und wird nicht gezwungen in einem bestimmten Gebiet zu gehen. Hunde gehören an die Leine und der Hundehalter muss sich bewusst sein, dass er natürlich mit einem Hund eher von Kühen attackiert werden kann, als ohne. Aber Kühe gehören eben auf eine Alm. Also muss jeder für sich selbst entscheiden, ob er eine Wanderung in einem bestimmten Gebiet macht oder nicht bzw. sich diese Wanderung aus Gründen seiner Sicherheit zutraut und kann bei Unfällen nicht andere Personen dafür verantwortlich machen.
Du sagst es schon richtig: Kühe gehören auf die Alm, Hunde nicht.
Das macht eh die Versicherung!
Was glaubst was meine UV und LV für einen Terz veranstalten würden um ihre paar 100.000€ nicht zahlen zu müssen?
Und erst die Haftpflicht des Bauern fürs Rindviech!
Grobe Fahrlässigkeit und aus...
Es ist immer das Gleiche: wegen depperter 20% müssen die anderen 80% leiden oder Nachteile erfahren!
Das Problem mit den Hunden beginnt immer am "anderen Ende" der Leine (die in diesem Fall zwecks Aufstiegshilfe um den Bauch gebunden wurde). Dazu kommt eine zunehmende "Amerikanisierung" unserer Rechtssprechung (!); auch (?) der Gesetze.
Der Staatsanwalt hat im gegst. Fall wegen Fehlens jeglichen Verschuldens(!) gegen den Bauern keine Anklage nach dem Strafgesetzbuch erhoben. Doch der Rechtsanwalt der Hinterbliebenen, für die ich aufgrund der Unverschämtheit ihrer Forderungen jegliches Mitgefühl hab fallen lassen, hat den Zivilrichter - ich weiß nicht mit welchen "Argumenten" - von einer Haftung des Bauern "überzeugen" können. Na dann....
Lösung: Kein Hund, kein Problem am anderen Ende der Leine.
Einen Hund kann ich verbieten. Den Surm nicht!
Richtig. Das Unglück war tragisch aber trotz eines fehlenden Strafurteils, also kein schuldhaftes Verhalten feststellbar.
Also hat die Geldgeilheit des Witwers die Oberhand behalten.
Muss aber ein 'geldiger' Piefke gewesen sein, ein normaler österreichischer Hackler hätte sich das Prozessrisiko nicht leisten können.
Wie wäre es mit einem Umkehrschluss? Verpflichtende Hunde auf Almen.
Jedem Almbewirtschafter/Almbauern seinen Kangal?
Schätze dann hätte sich das Problem schnell erledigt.
Von 2017, das Thema ist ja nicht neu...
Sehr lustig! Der Petuschnig "Bauer Hons"
https://www.youtube.com/watch?v=FG_IrDrt-SQ
Mah danke. Wie geil ist der denn?
Mega 👍
@benzinverweigerer
DANKE schön für diesen Beitrag !
ALLE BITTE ANSCHAUEN & ist eh ganz leicht verständlich für alle !
So ist´s!
Mah SPITZE! Danke für den Beitrag!!
Trifft die Sache auf den Punkt 😂
Die Städter haben einfach auf den Almen nichts verloren, leider, sie brächten zwar viel geld, aber sind unfähig, sich zu benehmen.
Ich wohne ganz knapp ausserhalb der Stadtgrenze.
Geht das noch?
ich wohnte schon auf dem Land
jetzt in der Stadt, aber überall
sind solche wie SIE!!!!!
Endlich ist´s vollbracht, das Werk
der Importeure, die unzählige Hunde zahllosen mitleidigen, aber unverständigen Rettern gegen „Spende/Aufwandersatz“ aufdrängen
und der literatur-, seminar- und unikursgebildeten Lizenznehmer-„Experten“, die von den unbedarft Unverständigen leben.
Wir haben den Zustand der absoluten Übersättigung mit unerzogenen Hunden ungeeigneter durch Experten nach „akademischen“ Erkenntnissen angeleiteter Halter erreicht.
Folgen:
Ein Kind kam durch einen besoffen geführten Hund zu Tode, wobei zu erwähnen ist, dass sowohl Hund als auch Bsuff von einer Expertin der zuständigen Stadträtin nach den hirnlosen Regeln dieser Stadträtin überprüft waren.
Jährlich Unfälle auf Almen, verursacht durch wandernde Hundehalter, inklusive Tod einer Frau, die sich die Leine um die Taille gebunden hatte.
Konsequenz Hundehatz.
In Wien rassistisch-populistisch,
auf der Alm unter dem Deckmäntelchen des Tierschutzes, denn die spitzen Steine könnten die zarten Pfoterl verletzen
Ich kann die Bauern sehr gut verstehen. Das Urteil ist ein Desaster und sie sehen darin eine Lösung.
Schade nur, dass wieder alle büßen müssen, wegen einzelner Personen, die sich nicht so verhalten, wie es sein soll.
Die Diskussion Hund oder nicht Hund auf Almen wäre überflüssig wenn sich die Hundehalter vernünftig verhalten würden, die Tiere anleinen und Herden mit Jungviehumgehen.
Wäre ja alles so einfach!
100 % Zustimmung.
deshalb 100 % Hundeverbot auf Almen und aus !
Das bestimmst aber Gott sei Dank nicht du.
Du bist dann auch einer von denen die in einen Lawinenhang einfahren nach dem Motto:
weil ICH es so will.
Ich habe noch keine einzige Alm bewandert, auf welcher ausnahmslos adulte Kühe grasten. Also wenn sie das mit dem "Umgehen" ernst meinen, bedeutet das: Hundeverbot.
Wie von anderen auch schon geschrieben - das Grundproblem ist:
Die Eigenverantwortung eines jeden wurde durch einen Wildwuchs an Gesetzen und Vorschriften wegverordnet.
Anstelle dessen wurde ein undurchsichtiges Konstrukt von Gefährderhaftung installiert, an dem hauptsächlich die Anwaltszunft verdient.
Schlussendlich kann es laut derzeitiger Gesetzeslage jedem Besitzer von Haus, Grund, Maschine passieren, dass selbst trotz Einhaltung der verschiedenen Verordnungen und Gesetze ein verlorener Schadenersatzprozess die jahr(zehnte)lang aufgebaute wirtschaftliche Existenz ruiniert wird.
Abhilfe kann nur ein radikaler Wandel in der Gesetzgebung schaffen - bei dem wieder die Eigenverantwortung des Einzelnen im Zentrum steht.