Baby nach Geburt in Spital gestorben: Prozess im Dezember
VÖCKLABRUCK. Der Prozesstermin des Gynäkologen, der sich nach dem Tod eines Neugeborenen im Vöcklabrucker Spital vor zwei Jahren wegen grob fahrlässiger Tötung und grob fahrlässiger Körperverletzung vor Gericht verantworten muss, steht fest.
Eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Wels bestätigte, dass dieser im Dezember anberaumt wurde. Laut ihrer Auskunft wurde die Verhandlung vom Landesgericht Wels für 19. Dezember festgelegt.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Arzt schwere Behandlungsfehler und Mängel bei der fachärztlichen Aufklärung der Mutter bei einer Entbindung im Dezember 2021 vor. Dadurch sei es zu einer Uterusruptur (einen Riss der Gebärmutter, Anm.) gekommen, die eine Notoperation notwendig gemacht habe. Das Baby starb acht Tage nach der Geburt aufgrund der dabei erlittenen Gehirnschäden. Bei der Mutter kam es zu großem Blutverlust.