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Auto der Ex-Freundin achtmal gerammt: Geldstrafe für Mühlviertler

Von nachrichten.at/apa   15.Juli 2019

Der Angeklagte hat bereits ein einschlägiges Vorstrafenregister und war zum vorigen Verhandlungstermin nicht erschienen. Am Montag wurde er von vier Polizisten vorgeführt, die ihm gleich klarmachten, dass er sich auf einen Taser-Einsatz einstellen könne, wenn er ausraste. Der 36-Jährige, der nach eigenen Angaben an einer bipolaren Störung leidet, gab sich aber friedlich, weitgehend einsichtig und voll geständig.

Bereits Ende Februar soll der Mann seine damalige Freundin nach einem Streit im Haus eingesperrt und sechs Stunden nicht nach draußen gelassen haben. Laut ihren Schilderungen bei der Polizei habe er etwa eine Stunde lang getobt. Er habe sie zwar nicht direkt angegriffen, aber eine volle Bierkiste ins Vorhaus geschleudert und Möbel zertrümmert. "Ich kenne mich in solchen Situationen und kann mir vorstellen, dass sie Angst vor mir gehabt hat", räumte der Angeklagte dazu ein.

Einige Wochen später kam es dann nach einem neuerlichen Streit zu dem "filmreifen Vorfall" - wie es der Richter bezeichnete - mit dem Pkw: Der Angeklagte soll seiner Freundin nach- und mindestens achtmal auf ihr Auto aufgefahren sein. Schließlich habe er sie von der Straße abgedrängt, so der Vorwurf. Dann soll er sie in seinen Wagen bugsiert haben. Ihr gelang es aber, die verriegelte Tür zu öffnen und sich aus dem anfahrenden Pkw fallen zu lassen.

Wie schnell er war, als er das Auto der Frau rammte, wisse er nicht mehr. Aber die erste Kollision sei wohl stärker gewesen, "weil ich mit Vollgas gefahren bin", so der Angeklagte. Der Schaden am Wagen der Frau wurde mit 7.200 Euro beziffert, der Pkw hatte danach nur mehr einen Schrottwert von 300 Euro.

Der 36-Jährige wurde wegen Freiheitsentziehung, schwerer Sachbeschädigung, Nötigung und Gefährdung der körperlichen Sicherheit zu einer bedingte Haftstrafe von zehn Monaten und einer unbedingten Geldstrafe von 960 Euro verurteilt. Zudem muss er Bewährungshilfe in Anspruch nehmen und seiner Ex-Freundin gut 6.900 Euro Schadenersatz zahlen. Die Staatsanwaltschaft erklärte Rechtsmittelverzicht, der Angeklagte nahm das Urteil ebenfalls an. Da er keinen Verteidiger hatte, ist es dennoch nicht rechtskräftig. Er hat noch drei Tage lang die Möglichkeit, seine Ansicht zu ändern.

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25. April 2024