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Auf Einbrecher geschossen: Auch der Hausbesitzer sitzt auf der Anklagebank

Von staro, 10. Juli 2019, 11:03 Uhr

ST. PÖLTEN. Nach einem Einbruch in St. Valentin, bei dem der Hausbesitzer auf den flüchtenden Täter geschossen hat, mussten sich heute beide Männer vor Gericht verantworten.

Zwei Kroaten sind heuer im Februar in ein Haus in St. Valentin eingebrochen. Der Besitzer überraschte das Duo und feuerte mit einer - illegalen - Pistole zwei Schüsse auf die flüchtenden Männer. Einer, ein 47-jähriger Kroate, wurde von dem Projektil am Oberschenkel getroffen. Er erlitt eine schwere Verwundung und wurde an einer Tankstelle in Ennsdorf entdeckt. Sein Komplize hatte ihn dort aussteigen lassen. 

Heute mussten sich sowohl der angeschossene Einbrecher als auch der Hausbesitzer vor Gericht in St. Pölten verantworten. Dem Kroaten wurde versuchter gewerbsmäßiger Einbruchsdiebstahl vorgeworfen, der Hausbesitzer muss sich wegen absichtlich schwerer Körperverletzung und illegalen Waffenbesitzes verantworten, weil er keinen Waffenschein für seine Pistole hatte. 

Prozess vertagt

Bei dem 65-jährigen Hausbesitzer ging es um die Frage, ob er in Notwehr auf die Einbrecher gefeuert hatte. Dies verneinte die Staatsanwaltschaft aber. Jener Schuss, der den Einbrecher traf, sei nicht mehr gerechtfertigt gewesen, da die Einbrecher zu diesem Zeitpunkt bereits ohne Beute flüchteten, und der Angriff auf sein Eigentum bereits beendet war.

Der 46-Jährige erhielt wegen gewerbsmäßigen Einbruchsdiebstahls rechtskräftig 40 Monate Haft. Das Verfahren gegen den wegen absichtlich schwerer Körperverletzung und Vergehens nach dem Waffengesetz angeklagten Schützen wurde ausgeschieden und vertagt. Eingeholt wird laut dem Richter ein Schussgutachten und ein medizinisches Gutachten zur Schwere der Verletzung des Einbrechers.

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40  Kommentare
40  Kommentare
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( Kommentare)
am 11.07.2019 18:59

Wie sagte seinerzeit LH Pröll im Fall des Einbrechers in Krems ?

"Wer einbrechen geht, muß damit rechnen,
daß auf ihn geschossen wird."

Ja, Manche trifft es dabei hart, wie den Jugendlichen in Krems
und Andere haben wieder ein Glück, wie der in Ennsdorf.

Aber gerade hier ist eine Anklage wegen Notwehrüberschreitung
reichlich überzogen.
Eine Verwaltungsstrafe wegen unerlaubten Waffenbesitzes
ist hingegen eine logische Amtshandlung.

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pepiboeck (3.209 Kommentare)
am 11.07.2019 11:37

Wenn der Hausbesitzer nicht nachgeschossen hätte dann hätte der Herr Landespolizeidirektor Pilsl mitsamt seiner Truppe bis heute keinen der beiden Einbrecher dingfest machen können, die Arbeit im sogenannten Landes Sicherheitsrat scheint in über Gebühr zu belasten. Eine Anklage noch dazu wegen Vorsätzlichkeit ist völlig absurd und pervers und gemein.

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weinberg93 (16.324 Kommentare)
am 10.07.2019 19:09

Nachdem ein Hausbesitzer im Bezirk Amstetten einen Einbrecher angeschossen hatte, sind am Mittwoch beide Männer in St. Pölten vor Gericht gestanden. Der Prozess gegen den Schützen wurde vertagt, der Dieb zu 40 Monaten Haft verurteilt.

Quelle: ORF Niederösterreich (https://noe.orf.at/)

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mitreden (28.669 Kommentare)
am 10.07.2019 18:55

Österreich und Absurdistan. Täterschutz vor Opferschutz. Verkehrte Welt.

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HJO (1.194 Kommentare)
am 10.07.2019 22:07

Ein Problem ist jedenfalls der illegale Waffenbesitz. Zu klären ist auch die "Verhältnismäßigkeit". Auch bei Polizisten wird nach Waffengebrauch oft die Verhältnismäßigkeit hinterfragt.

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snoozeberry (5.016 Kommentare)
am 10.07.2019 15:28

Wenn man für das Trampel „Rackete“ spendennkann, gibt es auch ein Spendenkonto für die Verteidigung des Schützen?

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bebearaware (440 Kommentare)
am 10.07.2019 14:59

Was lernen wir daraus?
Niemals auf eine Person, die dir den Hintern zeigt, schießen.
Das geht bei keinem Richter als Notwehr 'eini'.
Für solche Fälle hat man einen Bumerang.

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Schuno (6.604 Kommentare)
am 10.07.2019 14:41

Würde mich nicht wundern wenn der Hausbesitzer mehr" ausfasst " ala der Einbrecher

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thomas277 (102 Kommentare)
am 10.07.2019 14:27

Immer so schießen das er vor Gericht nicht mehr aussagen kann.

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Betroffener127 (3.704 Kommentare)
am 10.07.2019 12:56

Wird für den Hausbesitzer nicht so gut aussehen. Gemäß den Bericht lag kein gegenwärtiger rechtswidriger Angriff mehr vor, das wäre zuvor im Haus was anderes gewesen.
Gegebenenfalls kommt er vielleicht noch mit Putativnotwehr weg.
(und ob der Einbrecher was erbeutet hat oder nicht, tut nichts zur Sache)

Grundsätzlich meine ich aber, sollten solche Fälle mit Beschlagnahme der Waffe und einer Strafe für illegalen Waffenbesitz enden.
Der Schuss selbst sollte in einem solchen Fall "gratis" sein.

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2good4U (17.555 Kommentare)
am 10.07.2019 12:51

Wenn ich es richtig verstanden habe wurden die Einbrecher gefasst weil einer angeschossen und verletzt wurde.

Insofern finde ich einen nicht tödlichen Schuss auf den Täter der zur Aufklärung führte vertretbar.

Zudem darf man davon ausgehen dass sich der Schütze in einer Ausnahmesituation befunden hat. Im Gegensatz zu Polizisten werden Zivilisten nicht auf solche Extremsituationen vorbereitet und können daher auch mal die Grenzen der Selbstverteidigung etwas großzügiger auslegen.

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silkro (1.257 Kommentare)
am 10.07.2019 12:55

Eben nicht - da er die Waffe illegal besessen hat. Hoffe es gibt ein strenges Urteil gegen ihn.

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fanfarikuss (14.172 Kommentare)
am 10.07.2019 13:01

Ich finde illegale Waffen auch nicht o.k.

Ihr Vorschlag für den angeschossenen Kroaten?

Sitzkreise?
Traumatherapie?
Physiotherapie?
Frühpension?

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innuoon (640 Kommentare)
am 10.07.2019 13:07

Der Kroate bekommt sein Urteil für den versuchten Diebstahl.

Hier diskutieren wir über den Einsatz der illegalen Waffe anscheinend bei der Flucht ohne Diebsgut.

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mitreden (28.669 Kommentare)
am 10.07.2019 18:57

Das ohne Diebesgut konnte aber der Hausbesitzer noch nicht wissen.

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weinberg93 (16.324 Kommentare)
am 10.07.2019 13:12

Und dafür ein ganz mildes für das Einbrecherduo!

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fai1 (6.006 Kommentare)
am 10.07.2019 14:14

@SILKRO
bin ganz ihrer Meinung.

Lebenslang für den Hausbesitzer
Freispruch und Schmerzensgeldanspruch für die Einbrecher. Eventuell zwangsweise Übergabe des Hauses an die Einbrecher. Das wäre doch das Mindeste.
Ironie aus.

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mape (8.847 Kommentare)
am 10.07.2019 18:40

Hilfe- ein Toleranzradikaler !
Hoffentlich erwischt es Sie nicht auch einmal!

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( Kommentare)
am 10.07.2019 12:50

Hat nicht jeder das Recht sein hab und gut zu verteidigen. Und bei fremden weiß man nie ob sie nicht im allerletzten Moment ein Messer zuecken. Da ist eine Waffe zur Verteidigung schon besser.

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coyote81 (88 Kommentare)
am 10.07.2019 13:12

ja, wenn der waffenbesitz gesetzmäßig gewesen wäre

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Orlando2312 (22.305 Kommentare)
am 10.07.2019 22:01

...und die Einbrecher nicht schon im Weglaufen gewesen wären.....

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Orlando2312 (22.305 Kommentare)
am 10.07.2019 22:00

nala2, enttäuschen'S mi net. Jetzt müssten Sie noch sagen, dass die Kriminellen alle nur lauter Linke sind.

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weinberg93 (16.324 Kommentare)
am 10.07.2019 12:48

Ganz oben: " ... müssen sich heute beide Männer vor Gericht verantworten. "

Da erhebt swich die Frage: Wird der zweite Mann des Einbrecherduos überhaupt nicht angeklagt?

Ob er auch im Haus drinnen war geht aus dem Artikel nicht hervor. Doch selbst wenn er nur im startklaren Auto gewartet hat wäre das eine Mittätetrschaft beim gewerbsmäßigen Einbruchsdiebstahl. Möglicherweise kommt auch noch unterlassene Hilfeleistung dazu - statt ins Krankenhaus zu fahren setzt er den Kollegen (fast) in der Pampa aus.

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fanfarikuss (14.172 Kommentare)
am 10.07.2019 13:02

"Da erhebt sich die Frage: Wird der zweite Mann des Einbrecherduos überhaupt nicht angeklagt?"
Anklagen können sie ihn schon.
Wird aber schwierig sein, denn der "tapfere Kamerad" hat seinen
verletzten Buddy ja aus dem Auto geworfen und ist abgehauen.

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weinberg93 (16.324 Kommentare)
am 10.07.2019 13:26

Sicher kann er sich nach Kroatien abgesetzt haben. Oder sein neuer “Arbeitsplatz“ ist vielleicht Deutschland.
Doch der Angeschossene könnte ja Namen etc. bei der Festnahme genannt habren. Wirkt sich strafmildernd aus.Es sei denn, es steckt eine große, mafiaähnliche Orghanisation dahinter, dann wäre es nicht gut zu “singen“. War es nur eine “Erwerbsgemeinschaft“ der beiden, dann ist Auspacken weniger gefährlich.

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Kodiak (1.141 Kommentare)
am 10.07.2019 12:37

Naja, gleich herum zu ballern wenn der eh schon weg rennt ist m.M. schon grenzwertig.
Aber wenn`s einen selbst betrifft und in dem Schockmoment wüsst ich auch nicht wie ich reagieren würde.

Wie schon geschrieben: hinterehr sind alle (anderen) immer gscheiter.

Aber nach meinem pers. Gerechtigkeitssinn hält sich mein Mitleid mit dem Einbrecher ebenfalls in Grenzen.

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ruhigblut (1.337 Kommentare)
am 10.07.2019 12:36

Wahrscheinlich geht der Einbrecher straffrei, ist ja so arm, und der Hausbesitzer ins Gefängnis!
Man darf sich echt nicht wundern, dass die Einbrecher so gern ihre Arbeit in Österreich verrichten

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pepiboeck (3.209 Kommentare)
am 10.07.2019 12:12

Der Hausbesitzer hat aber ein Anhalterecht und Festmnahmerecht nach Paragraf 82 oder 86 StPO Strafprozessordnung und war auch berechtigt im Rahmen dieser Festnahmebefugnis nach zu schießen , außerdem weiß man ja nie bei einem Einbrecher ob er wirklich flüchtet oder nur einen Stellungswechsel anstrebt, insofern finde ich das Verhalten des Staatsanwaltes sehr gehässig und frage mich was für einen Verteidiger der Hausbesitzer hat.

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Gugelbua (31.906 Kommentare)
am 10.07.2019 12:10

mein Mitleid mit Kriminellen hält sich in Grenzen unsere Justiz lebt ja schon den Täterschutz !

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amha (11.322 Kommentare)
am 10.07.2019 11:49

Keine Pistole ist illegal!

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fanfarikuss (14.172 Kommentare)
am 10.07.2019 13:03

Falsch!

Jede illegale Waffe war einmal eine legale Waffe.

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amha (11.322 Kommentare)
am 10.07.2019 13:33

Deiner Argumentation folgend, müsste man die Guttis dann auch stets korrigieren: jeder illegale Zudringling war mal ein legaler Bürger seines Heimatlandes.

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fanfarikuss (14.172 Kommentare)
am 10.07.2019 11:17

Bin schon sehr gespannt auf das "Urteil".
Von Täter-Opfer Umkehr darf ausgegangen werden.
Interessant wäre noch ob den Vorsitz eine RichterIn hat.

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SRV (14.567 Kommentare)
am 10.07.2019 11:35

Der "Jannée" für die Landbevölkerung aus dem Suburbs von Lambach meint also:

"Wer auf fliehende Einbrecher schießt ist im Recht"

(„Wer alt genug zum Einbrechen ist, ist auch alt genug zum Sterben.")

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fanfarikuss (14.172 Kommentare)
am 10.07.2019 12:59

Welches Schweinderl hättens denn gern?

Ah. Blödsinn. Geht ja nicht!

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fanfarikuss (14.172 Kommentare)
am 10.07.2019 13:06

"Wer alt genug zum Einbrechen ist, ist auch alt genug zum Sterben."

Sie würden die Einbrecher sicher auf Kaffee und Kuchen einladen
und eine Woche lang beherbergen.

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innuoon (640 Kommentare)
am 10.07.2019 11:40

Täter - Opfer Umkehr?
Wer hat auf die Geflüchteten ohne Beute geschossen?

So ein Rechtsstaat ist wirklich was ungeheuerliches, da darf man einfach nicht mehr herumballern wie man will. Muss man sich echt vor Gericht verantworten.

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Siegfried8 (111 Kommentare)
am 10.07.2019 11:45

Ja stimmt, was für eine Frechheit, der arme Einbrecher wollte doch nur seinen Job machen ....

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weinberg93 (16.324 Kommentare)
am 10.07.2019 11:49

Woher konnte der Hausbesitzer wissen, dass der Täter (oder die Täter) keine Beute gemacht haben?

Natürlich hat einer keinen Fernseher mit 55 Zoll Bilddiagonale (oder ähnliches) weggetragen , doch die wertvolleren, lukrativen Dinge (Bargeld, Schmuck) sind viel kleiner und könnten sich in der Hosen- oder Jackentaschetasche befinden.

Hinterher ist man immer g'scheiter!

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joghurt182 (402 Kommentare)
am 10.07.2019 13:59

fein-fein... ich wünsche Ihnen von ganzem Herzen, dass Sie einmal in die selbe Situation wie er Hausbesitzer geraten... dann fragen Sie vorher bestimmt den/die Einbrecher ob sie bereits Beute gemacht haben und erst dann setzen Sie Maßnahmen.. wie immer die dann ausfallen werden......

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