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"Achtung, Falle!": Was es bei Karenz und Schwangerschaft zu beachten gilt

Von René Laglstorfer, 02. Mai 2019, 06:50 Uhr
"Achtung, Falle!": Was es bei Karenz und Schwangerschaft zu beachten gilt
Die Arbeitsrechtsexperten Claudia Frank-Luger und Andreas Frandl (r.) mit Markus Staudinger (OÖN), der die Infoveranstaltung moderierte Bild: Alexander Schwarzl

FREISTADT. Experten informierten über Schutzbestimmungen, Fristen und finanzielle Ansprüche.

"Ein Kind zu erwarten, ist eine aufregende Zeit", sagt Elfriede Schober, Vizepräsidentin der Arbeiterkammer, am Montagabend bei der Informationsveranstaltung "Achtung, Falle! – Tipps für (werdende) Eltern" von Arbeiterkammer Oberösterreich (AK OÖ) und OÖNachrichten in Freistadt.

Doch in dieser Situation hätten junge Väter und Mütter nicht immer den Kopf frei, um arbeitsrechtlich alles zu wissen. "Und das ist auch gar nicht notwendig. Wichtig ist, dass man weiß, wohin man sich wenden kann", sagt Schober. Betroffene erhalten bei jeder Bezirksstelle der Arbeiterkammer individuelle Informationen in persönlichen oder telefonischen Beratungen rund um die Karenz und Kinderbetreuung.

"Auch Betriebsräte sind Ansprechpartner im jeweiligen Unternehmen vor Ort – zum Beispiel welche Meldepflichten einzuhalten sind, ob der Arbeitsplatz umgestaltet werden muss oder ob gefährliche Stoffe Teil der Arbeit sind, mit denen eine schwangere Beschäftigte nicht mehr in Berührung kommen darf", sagt Schober. Sie ist seit 2014 Betriebsratsvorsitzende bei der Firma Miba Sinter Austria in Vorchdorf und führt in dieser Funktion selbst immer wieder auch Beratungsgespräche durch.

Viele Fragen aus dem Publikum

Zahlreiche (werdende) Mütter und Väter nutzten die Informationsveranstaltung von AK und OÖN, um ihre persönlichen Fragen an die Arbeitsrechtsexperten Claudia Frank-Luger und Andreas Frandl zu stellen.

 

Wann muss ich dem Arbeitgeber melden, dass ich schwanger bin?

Als Beschäftigte sollte man eine Schwangerschaft unverzüglich melden. Konsequenzen kennt das Gesetz bei einer späteren Bekanntgabe jedoch keine. "Trotzdem ist es gut, das sobald wie möglich zu tun. Denn die vielen Schutzbestimmungen für Schwangere, darunter auch der Kündigungsschutz, gelten erst, wenn der Arbeitgeber von der Schwangerschaft informiert wurde", sagt Claudia Frank-Luger, Arbeitsrechtsexpertin bei der AK-Bezirksstelle Freistadt.

Was mache ich, wenn ich gekündigt werde, bevor ich meine Schwangerschaft gemeldet habe? "Dann ist die Auflösung des Beschäftigungsverhältnisses nicht rechtswirksam, weil der Kündigungsschutz auch rückwirkend gilt", sagt AK-Expertin Frank-Luger. Allerdings muss eine Betroffene in einem solchen Fall die Schwangerschaft innerhalb von fünf Tagen nach der ausgesprochenen Kündigung melden, sonst verfällt der Kündigungsschutz. Tipp: eine ärztliche Bestätigung beilegen.

Welche Schutzbestimmungen gibt es, wenn ich schwanger bin?

Nachtarbeit, Überstunden sowie Sonn- und Feiertagsdienste sind für werdende Mütter genauso verboten wie das Heben und Tragen von schweren Lasten. "Auch Arbeiten, die nach Ablauf der 20. Schwangerschaftswoche überwiegend im Stehen verrichtet werden müssen, sind nicht erlaubt", sagt der Arbeitsrechtsexperte Andreas Frandl. Gefährdet die Arbeit die Gesundheit der Schwangeren oder des Kindes, dann muss mit Unterstützung des Betriebsrats ein alternativer Arbeitsplatz gefunden werden. Im Zweifel entscheidet das Arbeitsinspektorat.

Wann ist mein letzter Arbeitstag, wenn ich schwanger bin?

Acht Wochen vor dem errechneten Geburtstermin beginnt die gesetzliche Schutzfrist und damit das Beschäftigungsverbot. Wenn es einer werdenden Mutter oder ihrem Kind schon zuvor nicht gut geht, dann kann ein Arzt bereits ein früheres Beschäftigungsverbot aussprechen. "Diese Frühkarenz berechtigt zum Bezug von vorzeitigem Wochengeld", sagt Frandl.

Immer wieder gibt es Verwirrung um die Begriffe Karenz und Kinderbetreuungsgeld – was ist der Unterschied?

"Umgangssprachlich spricht man immer noch von ,in die Karenz gehen‘ und meint damit oft das Kinderbetreuungsgeld. Dabei gibt es das Karenzgeld schon lange nicht mehr", sagt Frank-Luger. Die Karenz ist die unbezahlte Freistellung von der Arbeitsleistung, die mit dem Arbeitgeber vereinbart wird. Dieser Kündigungsschutz endet spätestens vier Wochen nach dem zweiten Geburtstag des Kindes. Das Kinderbetreuungsgeld (KBG) ist eine Leistung aus dem Familienlastenausgleichsfonds, wird von der Gebietskrankenkasse ausbezahlt und muss beantragt werden. Dabei kann zwischen dem KBG-Konto und dem einkommensabhängigen KBG gewählt werden.

Wiedereinstieg in den Beruf: Die Frage der Betreuung
Elfriede Schober, AK-Vizepräsidentin Bild: Alexander Schwarzl

Wiedereinstieg in den Beruf: Die Frage der Betreuung

Viele Mütter und Väter stehen nach der Karenzzeit vor der Herausforderung, wie sie Familie und Beruf unter einen Hut bringen sollen. „Junge Eltern sind bei uns in der Beratung oft verzweifelt, weil sie nicht wissen, wie es weitergehen soll“, sagt Elfriede Schober, Vizepräsidentin der Arbeiterkammer (AK).

In dieser frühen Phase würden sich traditionelle Rollenbilder verfestigen und das Familienthema schnell zu einer Aufgabe der Mütter werden. „Väter arbeiten dann häufig noch mehr als zuvor und machen Überstunden, um die finanzielle Situation der Familie halbwegs zu schaukeln. Denn Kinder kosten Geld“, sagt Schober.
Verschärft habe diese Situation die Wiedereinführung von Kindergartengebühren für die Nachmittagsbetreuung. „Das ist eine zusätzliche Belastung für Familien, die dazu geführt hat, dass Kinder aus dem Nachmittagskindergarten abgemeldet wurden und Gruppen zugesperrt haben, weil es ja eine gewisse Mindestanzahl an Kindern braucht.“

Laut dem Kinderbetreuungs-Atlas, der jährlich von der AK herausgegeben wird, gibt es in Oberösterreich nur in 88 von 438 Gemeinden ein Betreuungsangebot, das Vollzeitbeschäftigung erlaubt. „Noch gravierender ist die Situation im Mühlviertel: Im Bezirk Rohrbach gibt es nur zwei Gemeinden, die es ermöglichen, nach der Karenz wieder Vollzeit arbeiten zugehen“, sagt Schober. In Urfahr-Umgebung seien es vier Gemeinden, in den Bezirken Freistadt und Perg fünf bzw. sieben.

Die Arbeiterkammer fordert eine Rücknahme der Nachmittagsgebühren und eine professionelle Bedarfserhebung unter Einbindung der Eltern. „Welche Öffnungszeiten braucht es in einer Gemeinde, ist ein Mittagessen erforderlich, wird Ferienbetreuung gewünscht? Das sind Grundvoraussetzungen für Familien, um Job und Kinder besser planen zu können“, so Schober.

 

Kinderbetreuungsgeld: Diese Modelle gibt es für junge Mütter und Väter
Großes Interesse in der AK-Bezirksstelle Freistadt Bild: Alexander Schwarzl

Kinderbetreuungsgeld: Diese Modelle gibt es für junge Mütter und Väter

Konto-Modell: Wenn nur ein Elternteil das Kinderbetreuungsgeld (KBG) in Anspruch nimmt, ist ein Gesamtbetrag von 12.366,20 Euro vorgesehen. Die Höhe des KBG ist abhängig von der Bezugsdauer. Sie kann zwischen zwölf Monate bis maximal zweieinhalb Jahre individuell angepasst werden. Dadurch variiert auch die Höhe des Bezugs zwischen monatlich 435,90 und 1016,40 Euro. Nimmt auch der zweite Elternteil, meist der Vater, das KBG in Anspruch, dann erhöht sich der Gesamtbetrag auf 15.449,28 Euro. Die Bezugsdauer verlängert sich um drei bis maximal sieben Monate.

Einkommensabhängiges Modell: Für Eltern, die vor der Geburt ihres Kindes mehr als 1400 Euro brutto pro Monat verdient haben, ist das einkommensabhängige KBG interessant. Für das erste Lebensjahr des Kindes werden monatlich 80 Prozent des Wochengeldes ausbezahlt. Nimmt auch der zweite Elternteil das KBG in Anspruch, verlängert sich die Bezugsdauer von zwölf auf 14 Monate.

 

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10  Kommentare
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Neueste zuerst Älteste zuerst Beste Bewertung
heimatverliere (541 Kommentare)
am 02.05.2019 15:18

Wenn man sich nur im Ansatz für die Gesamtentwicklung auf diesem Planeten interessiert, setzt man ohnehin keine Kinder mehr in diese Welt.

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sagenhaft (2.080 Kommentare)
am 02.05.2019 13:02

Also Karenz ist nicht das Problem. Das Problem ist dass heute alle in Fruehkarenz gehen. Sogar Bueroangestellte

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renele (3.081 Kommentare)
am 02.05.2019 11:00

Schwangerschaft ist keine Krankheit, wenn man z,b, nicht mit Chemikalien arbeiten darf, ist das noch lange kein Grund zu Hause zu bleiben. Und Karenz nur für die welche vorher gearbeitet haben, wäre vom Vorteil. Fpö hat da gar keine gute Idee gehabt, Karenz für alle einzuführen.

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marchei (4.370 Kommentare)
am 02.05.2019 09:24

Eine Falle für die Mütter ist leider auch, dass das Karenzgeld nach oben gedeckelt ist und man somit NICHT soundsoviel % vom letzten Gehalt bekommt.
Außerdem zählt dann davon wiederum nur ein Bruchteil für die Pensionsanrechnung.

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kaunsnetglaunb (887 Kommentare)
am 02.05.2019 12:06

wenigstens gibt es jetzt gehaltsabhängiges Karenzgeld, das war vor z.B. 17 Jahrn noch nicht, .....überhaupt hat sich diesbezüglich viel verbessert: Behaltefrist bis 7. Lebenjahr jüngstes Kind, Recht auf Teilzeit etc.

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SchuldirektorChristophLudwig (1.599 Kommentare)
am 02.05.2019 09:14

Schauen, dass das kein Thema wird, könnte unter "Vorbeugung" fallen!

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Bergonzi (4.578 Kommentare)
am 02.05.2019 07:20

ja Schwangerschaft ist eine schwere Erkrankung!

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spoe (13.487 Kommentare)
am 02.05.2019 00:10

Ist es wirklich eine Falle, wenn man alle Rechte nicht bis zum Allerletzten auszuschöpfen versucht?

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Coolrunnings (2.004 Kommentare)
am 02.05.2019 08:16

Laut Institutionen wie ÖGB, AK, SPÖ, usw...JA, auf jeden Fall! Holt euch,was euch zusteht,und wenn geht noch mehr...eine wirklich vernünftige Einstellung 😉

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Webby (26 Kommentare)
am 02.05.2019 08:38

@spoe

Man muss nicht alles ausschöpfen schon klar - aber viele Bestimmungen gibt es aus gutem Grund - und manche kennen nunmal ihre Rechte nicht. (zb. kein Arbeiten mit Stuhl und Harn weil infektionen möglich sind - kein Arbeiten mit Chemikalien die zb. das Erbgut schädigen usw.)

Und viele Firmen wollen das auch Schwangere genauso Arbeiten wie vor der Schwangerschaft... egal aus wesen kosten - leider heute noch immer so...

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