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Abschiebungskosten nicht eingetrieben: Strafe für Polizeijuristen

Von nachrichten.at/apa   16.Juli 2021

Die Landespolizeidirektion bestätigte einen entsprechenden Medienbericht. Der Beamte hat gegen die Entscheidung berufen, der Fall liegt nun beim Bundesverwaltungsgericht in Wien.

Bei der Affäre geht es um 450 Akten von abgeschobenen Asylwerbern. Er sollte sie an das Strafamt schicken, damit dort die "Reisekosten" eingefordert werden. Doch er ließ sie im Archiv liegen. Die Rede war von einem Schaden von bis zu 900.000 Euro. Er zeigte sich geständig. Seine Rechtfertigung: Es wäre ohnehin nicht viel zu holen gewesen. Die Akten wurden inzwischen teilweise aufgearbeitet und der Rückfluss in die Staatskasse war dem Zeitungsbericht zufolge "überschaubar".

Der Mann war nach Auffliegen der Affäre im Herbst 2019 zunächst einen Monat lang suspendiert worden. Später wurde er wieder zurückgeholt und macht seither "sehr gute Arbeit", wie Kollegen bestätigen. Der damit befasste Disziplinar-Senat in Villach sprach in der Sache eine Strafe in der Höhe von mehreren Tausend Euro aus - "jedenfalls mehr als ein Monatsgehalt", heißt es. Bis zum Urteil des Bundesverwaltungsgericht in Wien - einen Termin für eine Verhandlung gibt noch nicht - gibt es auch keine Entscheidung, ob der Beamte wieder in seine ursprüngliche Verwendung kommt oder woanders zugeteilt wird. Es gilt bis zum rechtskräftigen Spruch die Unschuldsvermutung.

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24. April 2024