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Ab wann gilt eine Quarantäne als behördlich verordnet?

23.November 2020

Bei der Arbeiterkammer Oberösterreich (AK) melden sich dieser Tage nicht selten Arbeitnehmer, die während der Quarantäne kein Entgelt vom Arbeitgeber erhalten.

Dabei sei die Lage rechtlich "völlig klar", sagt AK-OÖ-Präsident Johann Kalliauer. "Bei behördlich verordneter Quarantäne muss der Arbeitgeber weiterzahlen." Arbeitgeber können den Ersatz der Entgeltfortzahlung beim Bund rückfordern.

Aufpassen sollten Beschäftigte aber bei vermeintlichen Quarantäne-"Anordnungen" durch Arzt oder 1450-Hotline. Oft wird Arbeitnehmern vom Hausarzt oder von der Gesundheitshotline 1450 empfohlen, sich abzusondern. "Allerdings haben weder der Hausarzt noch die Hotline 1450 eine Behördenfunktion", sagt auch Ernst Stummer, der Leiter der AK-Rechtsschutzabteilung im OÖN-Gespräch. Ihre Aussagen begründen keine behördlich angeordnete Absonderung.

Falls der Arzt meine, dass die Betroffenen nicht arbeitsfähig seien, sei eine Krankmeldung erforderlich, rät die AK. Das begründe einen Krankenstand. Stellen Hotline-Mitarbeiter einen Verdacht auf eine Covid-Infektion fest, sollten Betroffene verlangen, an die Gesundheitsbehörde weitergeleitet zu werden.

Diese kann dann einen Quarantänebescheid erlassen – auch telefonisch. Der telefonische Bescheid muss aber schriftlich beurkundet und der in Quarantäne befindlichen Person binnen 48 Stunden zugestellt werden – andernfalls endet die Absonderung.

Wer keine Krankmeldung hat und auch nicht von der Gesundheitsbehörde per Bescheid in Quarantäne abgesondert wurde, sollte Empfehlungen von Arzt oder Hotline dem Arbeitgeber mitteilen und sich nachweislich arbeitsbereit erklären, rät AK-Präsident Kalliauer. "Falls der Arbeitgeber dann eine kurzzeitige Dienstfreistellung ausspricht, kann man zu Hause bleiben und behält für diese Zeit auch den Entgeltanspruch. Urlaub zu verbrauchen oder Zeitausgleich zu konsumieren, ist in diesem Fall nicht notwendig", sagt Kalliauer.

Insgesamt wünsche er sich eine bessere Zusammenarbeit von Ärzten, Gesundheitshotline und Gesundheitsbehörden. Zudem sollte es für Arbeitgeber auch einen Entgeltersatz geben, wenn sie ihre Beschäftigten wegen Krankheitsverdacht selbst freistellen.

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25. April 2024