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Ab heute haben die Radfahrer mehr Rechte

01.April 2019

Kein Aprilscherz: Mit dem heutigen 1. April ändert sich für die Radfahrer – auch für E-Biker – vieles. Die Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) bringt vor allem mehr Rechte gegenüber Autofahrern. Das Befahren des Schutzweges ist künftig aber definitiv verboten. Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

Reißverschlusssystem für alle: Diese Neuerung kommt dann zum Tragen, wenn der Radweg zu Ende ist und in die Fahrbahn übergeht. Bisher hatten die Radler Wartepflicht gegenüber allen Autos. Jetzt sind sie gleichberechtigt und dürfen sich nach dem Reißverschlusssystem in den Fließverkehr einordnen.

Vorrang: Radler, die parallel zum Fließverkehr fahren, haben künftig Vorrang gegenüber rechtsabbiegenden Fahrzeugen. Bisher mussten sie warten, wenn sie den Radfahrstreifen verlassen und nach rechts oder links abbiegen wollten. Nun gelten auch für alle Radler die "normalen Vorrangregeln".

Schutzweg befahren verboten: Neu geregelt ist das Befahren des Schutzweges, denn das ist Radfahrern ab April verboten. Das bedeutet, dass diese nun absteigen und das Fahrrad schieben müssen – es sei denn, der Schutzweg hat eine Zusatzmarkierung. Die neuen Verkehrsregeln gelten übrigens auch für E-Bikes, also für Elektrofahrräder.

Radfahrausweis bereits ab dem neunten Lebensjahr: Der Radfahrausweis, mit dem Kinder bisher ab zehn Jahren allein radeln durften, kann mit der Novelle bereits ab dem neunten Geburtstag erworben werden, wenn die vierte Schulstufe besucht wird. An der Radhelmpflicht für Kinder unter zwölf Jahren ändert sich ebenso wenig wie an den erlaubten Verkehrsflächen (Radwegbenützungspflicht, Gehsteig und -weg tabu).

Video: Neue Regeln für Radfahrer

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29. März 2024