Zweijähriger von Auto überrollt: Polizei ermittelt gegen Großvater

02.Mai 2016

Trauer und Fassungslosigkeit herrschen seit Samstag in der Gemeinde Ungenach im Bezirk Vöcklabruck nach dem Tod des erst zwei Jahre alten Timo. "Ich kenne die Eltern des Buben, weil sie in meiner Nähe wohnen. Was passiert ist, ist einfach furchtbar", sagt Johann Hippmair, der Ungenacher Bürgermeister.

Das Drama passierte am Samstag gegen elf Uhr in Vöcklamarkt, wo der Zweijährige und seine vier Jahre alte Schwester bei ihrem Großvater zu Besuch waren, weil ihre beiden Eltern arbeiten mussten (nachrichten.at berichtete). Der 55-Jährige unternahm mit den beiden kleinen Kindern eine Fahrt mit dem Auto.

Der Zweijährige und die Vierjährige saßen dabei auf der Rückbank. Es waren aber laut Polizei keine Kindersitze vorhanden. Wie es der Bub schaffte, die rechte hintere Tür des Autos zu öffnen, steht noch nicht endgültig fest. Die Kindersperre dürfte nicht aktiviert gewesen sein.

Pkw war langsam unterwegs

Das Auto war laut den Ermittlern langsam unterwegs. "Es dürften keine 30 km/h gewesen sein", vermutete gestern eine Sprecherin der Polizei. Der Bub fiel aus dem fahrenden Wagen und wurde vom nachkommenden Opel Zafira eines Gastwirtes aus Vöcklamarkt überrollt. Der 54-Jährige konnte nicht mehr rechtzeitig bremsen und erfasste das Kind.

"Wir haben alles versucht, um dem zweijährigen Buben zu helfen. Leider waren seine inneren Verletzungen zu schwer", sagte Vöcklabrucks Bezirksrettungskommandant Gerald Schuster im Gespräch mit den OÖNachrichten. Nach rund 45 Minuten sei den Einsatzkräften klar gewesen, dass man Timo nicht mehr helfen könne. Schuster bezeichnet den Einsatz als einen "der tragischsten, die ich bisher erlebt habe".

Insgesamt waren 13 Rettungskräfte samt Notarzt-Helikopter im Einsatz. Die Angehörigen des Opfers und der Lenker des anderen Autos wurden vom Kriseninterventionsteam betreut. "Der Unfall passierte direkt vor unserem Haus. Wir wollten einkaufen gehen und kamen dazu", sagte der Anrainer Stefan L. (61), der den Rettungseinsatz beobachtet hatte.

Fahrer waren nicht betrunken

Wie die Polizei mitteilte, waren weder der Großvater des getöteten Kindes noch der Gastwirt betrunken. Dennoch müssen die beiden Männer nun mit einem Strafverfahren rechnen. Die Exekutive zeigte den Großvater und den Unfalllenker wegen fahrlässiger Tötung an.

Die Polizei befragte mehrere Zeugen, darunter zwei Radfahrer, zum Unfallhergang. Der Großvater sei bisher psychisch noch nicht fähig gewesen, die Fragen der Ermittler zu beantworten. (staro/cb)

 

Kindersitz ist Pflicht

Kinder bis 14 Jahren und mit einer Körpergröße von weniger als 150 Zentimetern müssen im Auto durch eine entsprechende „Rückhalteeinrichtung“, also einen Kindersitz, gesichert sein, sagt ÖAMTC-Pressesprecher Thomas Grumböck. Er verweist auf den Paragrafen 106 des Kraftfahrgesetzes (KFG). Größere Kinder müssen jedenfalls angeschnallt sein. Fahrer, die sich nicht daran halten, riskieren jedenfalls eine Verwaltungsstrafe von bis zu 5000 Euro und eine Vormerkung im Führerscheinregister.