Zwei Schuldsprüche bei Prozess um Home-Invasion in Wels

Von nachrichten.at/apa   29.Juni 2018

Der Zweitangeklagte erhielt eine Zusatzstrafe von achteinhalb Jahren, der vermeintliche Tippgeber fasste drei Jahre Haft aus, zwei davon bedingt. Der angebliche Aufpasser wurde freigesprochen. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

Zu Beginn des Prozesstages war erst einmal das Verfahren gegen den Hauptangeklagten, der in U-Haft sitzt, abgekoppelt worden. Dessen Verteidiger hatte die wörtliche Verlesung des recht umfangreichen Akts verlangt. Dafür wurden im August fünf Tage reserviert.

In der Nacht auf den 25. Jänner 2017 war eine 70-Jährige Welserin in ihren eigenen vier Wänden überfallen, mit einem Messer bedroht und mit Kabelbindern gefesselt worden. Dann wurde ihr ein hoher sechsstelliger Eurobetrag geraubt. Den Tipp, dass bei ihr etwas zu holen sei, sollen die Angeklagten von jenem Beschuldigten erhalten haben, der für die Familie des Opfers gearbeitet hat. Wegen Beteiligung am Raub erhielt er drei Jahre Haft, zwei davon bedingt.

Der Zweitangeklagte wurde hingegen aufgrund des brutalen Vorgehens wegen schweren Raubs, schwerer Körperverletzung und Freiheitsberaubung verurteilt. Zu einer bereits eineinhalbjährigen Haftstrafe bekam er noch weitere achteinhalb Jahre aufgebrummt. Mit einem Freispruch endete indes die Verhandlung für den angeblichen Aufpasser. Er soll sich laut Handydaten zum Zeitpunkt der Tat mehr als zwei Kilometer entfernt von der Wohnung des Opfers aufgehalten haben. Seine Funktion an dem Raubüberfall konnte daher nicht eindeutig geklärt werden.

Ebenfalls ungeklärt ist, ob es nicht noch einen fünften Tatbeteiligten geben könnte, denn die Räuber sollen während des Überfalls mehrfach telefoniert haben. Die Ermittler konzentrierten sich bei der Suche auf eine Telefonnummer, die immer wieder in der Handyauswertung auftauchte. Laut einem Angeklagten handelt es sich um eine flüchtige Bekanntschaft, deren Namen er gar nicht wisse. Er habe ihn einfach unter "Shok" (albanisch für Freund) eingespeichert.

Vor wenigen Wochen wurde ein Verdächtiger gefasst und in U-Haft genommen, der nach Ansicht der Staatsanwaltschaft jener gesuchte "Shok" sei. Dieser wollte bei seiner Zeugeneinvernahme mit der Sache allerdings nichts zu tun haben. Er behauptete, bei dem ihm zugeordneten Mobiltelefon handle es sich um das Kontakttelefon eines Linzer Bordells, in dem er gearbeitet hatte. Auf den Einwand des Richters, dass das Gerät in vielen Ländern Osteuropas - noch dazu korrelierend mit den Einträgen im Pass des Zeugen - eingeloggt war, gab sich der Mann unwissend und vage. Die Rolle von "Shok" muss noch in einem weiteren eigenen Verfahren beantwortet werden.