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Zusatzstrafen für Rädelsführer von "Objekt 21"

11. Februar 2015, 01:09 Uhr
Objekt 21
Bei der ersten Verhandlung traten die Angeklagten vermummt auf. Bild: apa

LINZ. Teils höhere, teils niedrigere Strafen erhielten gestern in der Berufungsverhandlung beim Oberlandesgericht Linz fünf Mitglieder des in schwere Rotlicht-Verbrechen verwickelten Neonazi-Netzwerkes "Objekt 21".

Die beiden "Rädelsführer", die in der ersten Instanz sechs Jahre und neun Monate Haft beziehungsweise vier Jahre und acht Monate Freiheitsstrafe erhalten hatten, bekamen Zusatzstrafen im Ausmaß von 15 Monaten. Bei der Festlegung der Strafen sei auf Verurteilungen in verschiedenen parallel verlaufenen Gerichtverfahren Bedacht zu nehmen gewesen, sagt ein Sprecher des OLG. Bei drei weiteren Mittätern wurden die Strafen von 30 bzw. 24 Monaten auf 21 bzw. 15 Monate reduziert und in zwei Fällen sogar zur Gänze bedingt ausgesprochen.

Aufgeflogen war die Gruppe, als bei einer Polizeikontrolle 2009 Nazi-Devotionalien und verbotene Waffen gefunden wurden. Es stellte sich heraus, dass sich der "Kultur- und Freizeitverein" in einem Bauernhof im Bezirk Vöcklabruck eingenistet hatte. Sie hatten sich als Schutztruppe für einen Rotlichtunternehmer betätigt und unter anderem Brandanschläge auf Etablissements verübt.

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