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Zogaj-Ausweisung: Reaktionen

Von nachrichten.at, 14. Juni 2010, 13:24 Uhr

Für Volkshilfe-Präsident Oberösterreichs Josef Weidenholzer bleibt die "Menschlichkeit auf der Strecke". FPÖ-Chef Manfred Haimbuchner dagegen begrüßt die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes.

Mit großem Bedauern nimmt die Volkshilfe das Urteil des Verfassungsgerichtshofes im Fall Zogaj zur Kenntnis. „Dieses Urteil ist Beispiel dafür, wie Integrationspolitik nicht sein sollte“, sagt Volkshilfe-Präsident Josef Weidenholzer.

Die Familie Zogaj war jahrelang in der Betreuung der Volkshilfe. Sie war bestens integriert, die Kinder sind hier zur Schule gegangen, die Mutter hatte Arbeit gefunden. „Das Urteil ist in einem Rechtsstaat selbstverständlich zu akzeptieren“, sagt Weidenholzer, „persönlich bin ich aber tief betroffen, es tut mir außerordentlich leid, dass die Familie Zogaj ausgewiesen wird.“

Die Volkshilfe ist in der Flüchtlings- und MigrantInnenbetreuung tagtäglich um Menschen bemüht, die Schutz und Hilfe suchen. „Es ist traurig, dass in Fällen wie bei der Familie Zogaj die Menschlichkeit auf der Strecke bleibt“, sagt Weidenholzer.

Pfarrer Friedl hofft auf menschliche Lösung

Der Pfarrer von Ungenach, Josef Friedl, der sich der Familie Zogaj über Jahre hinweg angenommen hatte, hofft auf Alternativen zur Ausweisung. „Es gibt ja auch menschliche Lösungen“, sagte er. Die Bestätigung der Ausweisung durch den Verfassungsgerichtshof kam für ihn nicht überraschend: „Mit dem Urteil habe ich fast gerechnet.“ Friedl will noch am Montag mit der Familie Zogaj Kontakt aufnehmen, um diese in der Angelegenheit weiter zu betreuen.

„Sie haben ja nur mich“, meinte Friedl, der den Kontakt zu den Zogajs auch nach einer Abschiebung nicht abbrechen will. Mit einer Abschiebung von Arigona, deren Mutter und ihrer beiden minderjährigen Geschwister würde man jedenfalls eine Familie zugrunde richten, warnt der Geistliche.

Haimbuchner: Sämtliche Instanzen "zur Genüge ausgeschöpft"

„Die FPÖ begrüßt die Entscheidung des VfGH und fordert ganz klar die sofortige Umsetzung dieses Ausweisungsentscheides.“ Damit seien, so Haimbuchner, jetzt sämtliche Instanzen und Winkelzüge der Familie Zogaj und der Asylanwälte zur Genüge ausgeschöpft. „Die Behörden müssen nun die Abschiebung durchführen. Die Zogajs und die Asylanwälte sind dem Rechtsstaat und der österreichischen Bevökerung lange genug auf der Nase herumgetanzt“, betonte der FPÖ-Landesparteiobmann.

Es müsse in Zukunft sichergestellt werden, dass Scheinasylanten nicht mehr mittels Kettenanträgen ihrer Abschiebung entgehen können. „Das Asylwesen ist bereits zu einer verschleierten Einwanderung von schlecht Qualifizierten und Kriminellen degradiert worden. Die zuständige Innenministerin Fekter hat dafür zu sorgen, dass das Asylwesen in Österreich wieder das wird, was es war: Nämlich ein humanitäres Instrument für Verfolgte und keine verschleierte Zuwanderung in unsere Sozialsysteme und Gefängnisse“, sagt Haimbuchner.

Hackl: Erkenntnis des VfGH ist sofort umzusetzen

 "Die Familie Zogaj muss nun sofort ausgewiesen werden. Das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes ist eindeutig und lässt keinen rechtlichen Spielraum, um einen weiteren Verbleib in Österreich zu erzwingen", so der Bezirksparteiobmann der FPÖ Vöcklabruck, NAbg. Heinz Hackl in einer ersten Stellungnahme. "Jetzt sind die Behörden am Zug, um das Urteil des Asylgerichtshofes endlich umzusetzen."

Hackl ist froh, dass es nun nicht nur ein Urteil des Asylgerichtshofes gibt, sondern auch noch eine Stellungnahme des Verfassungsgerichtshofes. Das Beispiel Arigona Zogaj dürfe nicht Schule machen, um ein Bleiberecht zu erzwingen. "In Österreich gibt es Gott sei Dank eine unabhängige Justiz die aufgrund der Gesetze entscheidet und sich nicht von Medien und so genannten "Gutmenschen" beeinflussen lässt", so Hackl abschließend.

Oberösterreich: Rot und Grün hoffen auf abschiebungsfreie Lösung

Rot und Grün in Oberösterreich immer noch auf eine Lösung ohne Abschiebung. ÖVP-Obmann Landeshauptmann Josef Pühringer will höchstgerichtliche Entscheidungen „prinzipiell nicht kommentieren“.

"Wir nehme, das Urteil des Verfassungsgerichtshofes zur Kenntnis, betonen aber, dass es sich dabei in erster Linie um eine rechtliche Beurteilung der Lage handelt. Was in der Causa Zogaj immer noch fehlt ist ein klares politisches Bekenntnis zu einer menschlichen Lösung", sagt Landeshauptmann-Stellvertreter Josef Ackerl (S). Unabhängig vom Urteil des Verfassungsgerichtshofes, das nur bestätigt, dass die derzeit gewählte Vorgehensweise im Einklang mit der Verfassung steht, hätte die Innenministerin auch andere Möglichkeiten, mit der Familie Zogaj umzugehen. "Ich würde mir nach wie vor wünschen, dass es zu einer Lösung im Sinne eines humanitären Bleiberechts kommt. Dieser Fall ist exemplarisch für so viele zugewanderter Familien in Österreich, die auf den Rechtsstaat vertrauen und die ihnen durch diesen Rechtsstaat zustehenden Rechtsmittel ausschöpfen, sich dann aufgrund der Verfahrensdauer, deren Länge aber nicht den Familien anzulasten ist, hier eine Existenz aufbauen und diese verfestigen. Es ist mehr als menschenverachtend, Kinder abzuschieben, die jahrelang in Österreich gelebt haben oder sogar hier geboren wurden!"

"Asyl in Not pocht "auf Einhaltung der Menschenrechtskonvention

Der Verein „Asyl in Not“ pocht auf die Einhaltung der Menschenrechtskonvention in Österreich. Am kommenden Freitag findet deshalb eine Demo anlässlich des Weltflüchtlingstages beim Polizeianhaltezentrum Rossauerlände in Wien statt.

Der Anwalt Herbert Pochieser ortet eine „permanente“ Verschärfung im Asyl- und Fremdenrecht: „Man glaubt immer man ist am Tiefpunkt angelangt und dann geht es noch tiefer“, kritisierte er die Bundesregierung und vor allem Innenministerin Maria Fekter (V). Er kritisierte auch, dass gegen Bescheide des Asylgerichtshofs nur noch der Verfassungsgerichtshof (VfGH), nicht aber der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) angerufen werden kann. Rund 18 Prozent mangelhafte Bescheide lasse man so „durch“. Pochieser: „Das Kernproblem ist, dass der VfGH der Politik freie Hand lässt.“ Er spricht sich dafür aus, einen Menschenrechtsexperten in den VfGH „hineinzureklamieren“.

Grüne: Bundesregierung muss zerstörter Familie helfen

Der grüne Landessprecher Landesrat Rudi Anschober zeigte sich „persönlich enttäuscht“ und will eine „menschliche und rechtskonforme“ Lösung suchen.

„Das heutige Urteil des VfGH, mit dem die Ausweisung von Arigona Zogaj und ihrer Familie bestätig wurde, ist enttäuschend. Jetzt ist die Bundesregierung, die die Existenzgrundlage dieser Familie fast zerstört hat, aufgerufen, endlich eine Lösung für den Verbleib der integrierten Familie zu finden“, fordert die Menschenrechtssprecherin der Grünen, Alev Korun.

„Die Bundesregierung trägt die Verantwortung für die Verweigerung des Bleiberechts, weil sie mit ihrem Gesetz integrierten Familien den Verbleib im Land bewusst und absichtlich verweigert. Mit der heutigen Entscheidung des VFGH ist das Asylverfahren der Familie beendet. Wenn man das Leben von Kindern wegen Entscheidungen ihrer Eltern nicht zerstören will, ist die Bundesregierung aufgefordert, eine humanitäre Lösung zu finden. Es gibt nämlich auch andere Aufenthaltszwecke als Asyl für eine Familie, zumal wenn sie so integriert ist wie die Zogajs“, so Korun.

Urteil für steirischen SPÖ-LH Voves „inhuman“

Der steirische Landeshauptmann Franz Voves (S) hält das Urteil für eines der „menschenunwürdigsten und inhumansten Signale, die unsere Wohlstandsgesellschaft trotz aller Rechtsstaatlichkeit“ geben könne. Dies erklärte Voves am Rande des Pressefoyers nach der Regierungssitzung. LHStv. Hermann Schützenhöfer (V) sagte, von Journalisten auf die Causa angesprochen: „Mein Gott, humanitäre Lösungen sind immer menschlicher, aber der VfGH ist das höchste Organ“.

Voves sagte, eine Entscheidung im Rahmen des humanitären Bleiberechtes wäre möglich gewesen. Schützenhöfer wollte die Angelegenheit nicht näher kommentieren: „Ich mische mich in den Fall nicht weiter ein“.

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8  Kommentare
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hekees (36 Kommentare)
am 16.06.2010 09:02

Als Ausländer, der der Republik Österreich nicht auf der Tasche liegt, fällt es mir etwas leichter, sehr kritisch mit der gesamten Zgoaj-Angelegenheit ins Gericht zu gehen. Was haben die Zogaj's der Republik Österreich gebracht? Wie haben sie sich jahrelang eingebracht? Ist es jetzt nicht nach dem Urteil, welches schon viel früher hätte so gefällt werden müssen, höchste Zeit, dass sich die Zogaj's in ihrem Heimatland positiv einbringen und weitere Aufbauhilfe leisten? In der Heimat der Zogaj's werden dringend engagierte Leute gesucht, die anpacken, das Land weiter aufzubauen!

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GunterKoeberl-Marthyn (17.956 Kommentare)
am 14.06.2010 23:19

Der Verlassungsgerichtshof wirft die ganze Familie in einen Topf und betreibt Sippenhaftung! 2 Kinder sind minderjährig, wurden bereits einmal abgeschoben und warum wieder hereingelassen? Arigona wurde als 7 jähriges Mädchen an der Hand nach Österreich verschleppt, ohne sie zu fragen? Wer sagt, dass Arigon freiwillig nach Österreich wollte und lieber bei den Grosseltern geblieben wäre? Und dann ist die Mutter, die als Frau keine Entscheidung hatte und den Mann folgte, wohin der Weg auch führt! Daher akzeptiere ich dies Pauschalbehauptung des Verlassensgerichtshofes nicht! In dieser Unmenschlcihkeit fühle ich mich in den Film "Aufwiedersehen Kinder" versetzt, zugleich dürfen wir in Wels die römische Vensus nicht aufstellen, weil die Vergrösserung und Nachbildung der Venus, welche 1913 gefunden wurde, um 1940 in Auftrag gegeben wurde!Die Schizophrenie ist zu Gast in Österreich! Die Skulptur wird verboten, die Menschenrechtsverletzung ist erlaubt!Gute Nacht Menschlichkeit in Österreich!

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flooh (1.241 Kommentare)
am 14.06.2010 16:11

Ich vermute, dass der Gleichheitssatz, der hier zitiert wird, § 7 der Bundesverfassung sein soll und der lautet in Abs 1: "Alle Staatsbürger sind vor dem Gesetz gleich. Vorrechte der Geburt, des Geschlechtes, des Standes, der Klasse und des Bekenntnisses sind ausgeschlossen. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden." usw...

Da Arigona aber kein Staatsbürger ist, kann dieser gar nicht verletzt worden sein. Da in Österreich erstmals entschiedene Fälle (Präzedenzfälle) auch nicht rechtlich bindend für die folgenden, gleichgelagerten Fälle sind, müssen solche Fälle auch nicht gleich entschieden werden. Für alle Entscheidungen gilt jedoch das Gesetzmäßigkeitsgebot in Artikel 18 Bundesverfassungsgesetz (Die gesamte staatliche Verwaltung darf nur auf Grund der Gesetze ausgeübt werden.).

Und dies hat der Verfassungsgerichtshof jetzt bestätigt. Denn Österreich ist ein Rechtsstaat, somit werden Sachen nicht nach Gerechtigkeit, sondern aufgrund der Gesetze entschieden.

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flooh (1.241 Kommentare)
am 14.06.2010 16:13

Habe mich auf den Post von
GunterKoeberl-Marthyn bezogen, nicht direkt auf den Artikel.

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GunterKoeberl-Marthyn (17.956 Kommentare)
am 14.06.2010 19:18

für das gesamte Territorium von Österreich und ist im Gesetzesbuch verankert, steht eingemeisselt am Portal des Parlamentes! Wir haben keine Klassengesellschaft zwischen Aus- und Inländern oder wie es schon einmal in der Geschichte von Österreich war! Und wenn einige Asylfamilien bereits den "Aufenthaltstitel" bekommen haben, warum gilt dann nicht die Gleichheit für die gesamten Asylfamilien? Nur aus meinem Herzen geprüft, es stimmt einfach etwas nicht, egal wie man das Gesetz wendet und dreht! Für Juden wurde auch einmal der "Gleichheitsgrundsatz" geändert, wie jetzt in Ihrer Schilderung nur Österreicher dem Gleichheitsgrundsatz unterstehen sollten! Mensch ist Mensch und Gleichheit ist Gleichheit, so einfach wenn man "Logik" einsetzt! Arigona ist an der Hand der Eltern nach Österreich gekommen und da ist mein Punkt der Aufregung und mein Recht zur Beschwerde!

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flooh (1.241 Kommentare)
am 14.06.2010 20:09

Ja, stimmt, er gilt in ganz Österreich, wie die ganze Verfassung. Auf dem Parlament steht vorne "Das Recht achtet auf Gleichheit" drauf. Allerdings gilt in Ö nicht der Text, der auf Gebäuden drauf steht, sondern was im Gesetzestext. Und dort steht in Artikel 7 der Bundesverfassung, dass alle STAATSBÜRGER von Ö die gleichen Rechte haben. Nachzulesen in Wikipedia und im Rechtsinformationssystem (RIS) des Bundeskanzleramtes (offizielle Verlautbarungsstelle für Gesetze). Somit gilt der Gleichheitssatz eben nicht für Arigona. Und alle Ausländer werden nach den sonstigen geltenden Gesetzen in Ö (zB Asylgesetz, EMRK, etc) gleichbehandelt.

Aber bei den Menschenrechten gehts halt nur um allgemeine Dinge wie die Sklaverei oder Diskriminierung wegen Religion, Aussehen, etc und der Kunsfreiheit. Auch wenn dort vom Recht auf Arbeit geschrieben wird, braucht Arigona trotzdem einen gültigen Aufenthaltstitel oder eine EU-Staatsbürgerschaft, um hierbleiben zu dürfen. Gleichheitssatz hin oder her.

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flooh (1.241 Kommentare)
am 14.06.2010 20:22

Und übrigens, der Gleichheitssatz wurde nicht für Juden geändert... denn der steht schon seit Anbeginn unverändert in der Verfassung (1918) und wurde dort nur für die Gleichstellung der Frauen geändert bzwsteht er sogar seit 1867 im Artikel 2 des Staatsgrundgesetz bei uns drin.

Die Rechte der Juden wurden mit den Füßen getreten und ihnen großes Unrecht getan, aber nicht aufgrund eines geänderten Gleichheitssatzes, sondern einer falschen Ideologie. Und der Vergleich hinkt sowieso, denn die Juden wurden in Konzentrationslagern umgebracht, während Arigona in ihre Heimat zurück muss (wo zwar zugegebenermaßen der Lebensstandard nicht sehr gut ist, aber eben auch kein Krieg mehr ist).

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GunterKoeberl-Marthyn (17.956 Kommentare)
am 14.06.2010 14:57

Im Windschatten von Arigona haben ohne "Aufsehen" viele Familien aus dem Kosovo das "Bleiberecht" erhalten! An Arigona will die Politik ein Exempel statuieren, wie im Mittelalter! Durch die Bleiberechtsvergabe an andere Familien hat nun der "Verlassensgerichtshof" bei dieser Entscheidung den Gleicheitsgrundsatz verletzt! Frage ich mein Herz, dann erlaube ich mir jene Richter die zu dieser Entscheidung gekommen sind, entweder den Amtsarzt aufzusuchen, oder dem Gesetzgeber diese Treistheit mit "Zivilcourage" zurückzuwerfen! Die Zeit für den "Diener zweier Herren" ist vorbei, wenn im Parlament "Zuviele Köche den Brei verderben"!

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