Zeltfest-Unglück: Kein Antrag auf Fortführung
RIED/SANKT JOHANN. Mehr als zehn Monate sind seit der Zeltfest-Katastrophe in Sankt Johann am Walde, bei der zwei Menschen getötet und mehr als hundert verletzt wurden, mittlerweile vergangen.
Ende April gab die Staatsanwaltschaft Ried die Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen vier Personen, darunter Sankt Johanns Bürgermeister Gerhard Berger und Feuerwehr-Kommandant Erich Feichtenschlager, bekannt.
Die Opfer hätten das Recht gehabt, gegen diese Verfahrenseinstellung einen Antrag auf Fortführung des Verfahrens zu stellen. Über diesen hätte ein Richtersenat, bestehend aus drei Richtern des Landesgerichts Ried, entscheiden müssen. Laut Alois Ebner, Sprecher der Staatsanwaltschaft Ried, wurde kein diesbezüglicher Antrag gestellt. Somit ist die Einstellung des Ermittlungsverfahrens rechtskräftig.
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