Zeltfest-Unglück: Erste Details aus dem Gutachten

Von Thomas Streif   10.Februar 2018

Fast ein halbes Jahr ist seit dem tragischen Zeltfest-Unglück in Sankt Johann am Walde, Bezirk Braunau, vergangen. Ein Sturm riss das Festzelt innerhalb von Sekunden weg, zwei Menschen wurden von herumfliegenden Trümmern getroffen und getötet, mehr als 140 zum Teil schwer verletzt.

Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen vier Personen. Konkret gegen Feuerwehr-Kommandant Erich Feichtenschlager als Veranstalter, den Saiga Hanser Bürgermeister Gerhard Berger, der das beliebte Fest genehmigt hat, und gegen ein Ehepaar, das das Festzelt an die Feuerwehr verliehen hat, die OÖNachrichten haben berichtet. Für alle gilt die Unschuldsvermutung.

Entscheidungsgrundlage für die Staatsanwaltschaft, ob Anklage gegen eine oder mehrere Personen erhoben wird, sind zwei Gutachten. Eines beschäftigt sich inhaltlich mit der Statik des Festzeltes, das zweite stammt von der Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik (ZAMG) und soll Aufklärung über die Wettersituation und eventuelle Wetterwarnungen am Freitag, 18. August 2017, bringen. Beide Expertisen liegen, wie berichtet, vor.

Das "Wettergutachten" geht laut OÖN-Informationen zwei Hauptfragen auf den Grund. Welche Wetterwarnungen seien am Unglückstag zu welchem Zeitpunkt aufrecht gewesen und wie habe sich die tatsächliche lokale Wettersituation am Zeltfestgelände gegen 22.30 Uhr dargestellt.

Sturm mit mehr als 120 km/h?

Es sei an jenem 18. August des Vorjahres eine Wetterwarnung aufrecht gewesen, vor Sturmböen bis zu 100 km/h wurde gewarnt. Allerdings könnte die Böenfront laut Gutachten am Tatort Windspitzen mit mehr als 120 km/h erreicht haben.

Von "plötzlichen und unvermittelten Böen" ist laut OÖN-Informationen im 55 Seiten umfassenden Gutachten der ZAMG die Rede. In einem Bereich der Zeltwiese sollen vereinzelt Windgeschwindigkeiten von bis zu 180 km/h möglich gewesen sein. Auch die Uhrzeit der Windspitzen ist in dem Gutachten festgehalten – zwischen 22.31 und 22.34 Uhr.

Oberstaatsanwalt entscheidet

Was bedeutet das nun für die Personen, gegen die ermittelt wird? Über den genauen Verfahrensstand wird erst nach genauer Prüfung des "Vorhabensberichts", der bereits von der Staatsanwaltschaft Ried an die Oberstaatsanwaltschaft übermittelt wurde, informiert.