Zeltfest-Katastrophe: Werden die Auflagen nun strenger?

13.September 2017

Die Zeltfest-Katastrophe von St. Johann am Walde mit zwei Toten und mehr als 100 Verletzten könnte sich auf künftige derartige Veranstaltungen auswirken: Das Land Oberösterreich empfiehlt den zuständigen Gemeinden in einem Schreiben, das den OÖNachrichten vorliegt (siehe unten), zusätzliche Auflagen für die Veranstalter: Demnach sollten Zelte nach dem Aufbau durch einen Zivilingenieur oder einen geprüften Zeltmeister abgenommen werden.

Das Land betont, dass es sich um keine Vorschrift handle. Jede Gemeinde oder Bezirkshauptmannschaft entscheide selbst, ob sie diese Auflage erteile.

Nach Zeltfest-Katastrophe: Werden die Auflagen für Veranstalter nun strenger?

"Man wird in Zukunft wohl nicht umhinkommen, auch bei kleineren Veranstaltungen eine Abnahme zu verlangen, damit die Gemeinde abgesichert ist", sagt Johann Hingsamer, Präsident des Oberösterreichischen Gemeindebunds. "Bei größeren Veranstaltungen ist ohnehin bereits eine befugte Person des Zeltverleihers beim Aufbau dabei."

Veranstalter skeptisch

Wenig Freude haben die Veranstalter selbst mit einer möglichen Verschärfung der Auflagen, auch wenn viele wegen der Brisanz des Themas nicht öffentlich Stellung nehmen wollen. "Ich glaube nicht, dass das viel bringt", sagt Helmut Reischl, Kommandant der Feuerwehr Oepping, die alljährlich im Mühlviertel ein großes Zeltfest veranstaltet. "Wenn unser Zelt aufgestellt wird, ist ohnehin der Chef der Verleihfirma dabei. Er ist für den ordnungsgemäßen Aufbau verantwortlich." In St. Johann war dies ebenso der Fall (siehe rechts).

Von anderen Organisatoren ist zu hören, dass es bereits viele Auflagen gebe und ab einer gewissen Größe das Gelände vorab von der Gemeinde oder der Bezirkshauptmannschaft abgenommen werden müsse. Für den Aufbau gebe es eine exakte Anleitung, jedes Zelt werde alle drei Jahre auf Einhaltung der Sicherheitsstandards überprüft.

Die Kosten für die Abnahme muss der Veranstalter tragen. Wird ein Ziviltechniker beauftragt, belaufen sie sich auf etwa 1000 bis 2000 Euro. "Es ist möglich, dass sich der eine oder andere Veranstalter dann gegen ein Fest entscheidet", sagt Gemeindebund-Präsident Hingsamer. "Aber je genauer ein Bürgermeister eine Veranstaltung abwickelt, desto besser ist er geschützt." (rela/hes/wal)

 

"Das Zelt war technisch abgenommen"

Auch Gerhard Berger (SP), Bürgermeister des im Innviertel unter "Saiga Hans" bekannten St. Johann am Walde, hat die Empfehlung des Landes Oberösterreich für die Aufstellung von Zelten erhalten (siehe Bericht oben).

"Die neuen Regelungen sind schön, aber das hilft uns jetzt auch nichts mehr. Das habe ich auch dem Land geschrieben", sagt Berger, der seit 2009 Bürgermeister ist. Schließlich sei das Zelt beim Fest der Freiwilligen Feuerwehr im Ortsteil Frauschereck nicht zusammengebrochen, weil es falsch aufgestellt wurde, sondern wegen des extremen Sturmes, sagt Berger.

Darüber hinaus habe das Zelt vor dem tödlichen Unglück eine technische Abnahme erfahren, wie sie jetzt das Land Oberösterreich empfehle. "Der Zeltverleiher Johnny Egger war mit seiner Frau beim Zeltaufstellen dabei und hat es auch technisch abgenommen", sagte Berger. Zeltverleiher Egger wollte sich dazu nicht äußern. Auf seiner Homepage teilte er mit, dass er den Betrieb aufgrund der "tragischen Ereignisse in Frauschereck" heuer nur noch eingeschränkt weiterführe. (rela)